aufzunehmen. Dazu kam, daß derjenige Mann, der durch das Ansehen das er genoß, allein fähig gewesen wäre eine grvße Versammlung zu leiten, ihre Einheit zu erhalten, Martin Lu- ther, eben dort zu Schmalkalden von einer schmerzhaften Krankheit heimgesucht ward, die ihn dem Tode nahe brachte; er trat überhaupt in das Lebensalter, wo die Kräfte abneh- men und die Bestrebungen einer unmittelbar eingreifenden Wirksamkeit minder lebhaft werden. 1
Wir sehen wohl, wie diese Dinge standen.
Das alte verfassungsmäßige Mittel, kirchliche Irrthü- mer und Mißbräuche abzustellen, das die Evangelischen einst selbst aufgerufen, ein Concilium, sollte jetzt wider sie ange- wendet werden, ungefähr eben so, wie innerhalb des Reiches die Jurisdiction des Kammergerichts ein Werkzeug in der Hand ihrer Gegner geworden war. Sie vermochten nicht, diesen Instituten die Gestalt zu geben, welche sie für die rechtmäßige, in den früheren Abschieden begründete hielten, ob- wohl sie das nicht aufgaben: es blieb ihnen nichts übrig, als die abgesonderte Stellung zu behaupten, die sie dem ei- nen und dem andern gegenüber einmal eingenommen.
Was nun das Concilium anbetrifft, so ward die Ent- scheidung einer andern Zeit vorbehalten: es ist die Frage an welche sich die großen Ereignisse der späteren Zeit knü- pfen. Fürs Erste war davon wenig die Rede; rechter Ernst war es doch auch dieß Mal nicht gewesen; noch war die Zeit nicht gekommen, welche Paul III erwartete.
1 "Mit mir ist es aus," sagt Luther auf der Rückreise zu Butzer -- "hilft mir Gott auch dieß Mal, so habe ich doch keine Kraft mehr. Laßt Ihr Euch die Kirche befohlen seyn." Heß BullingerI, 272.
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Ankuͤndigung des Conciliums.
aufzunehmen. Dazu kam, daß derjenige Mann, der durch das Anſehen das er genoß, allein fähig geweſen wäre eine grvße Verſammlung zu leiten, ihre Einheit zu erhalten, Martin Lu- ther, eben dort zu Schmalkalden von einer ſchmerzhaften Krankheit heimgeſucht ward, die ihn dem Tode nahe brachte; er trat überhaupt in das Lebensalter, wo die Kräfte abneh- men und die Beſtrebungen einer unmittelbar eingreifenden Wirkſamkeit minder lebhaft werden. 1
Wir ſehen wohl, wie dieſe Dinge ſtanden.
Das alte verfaſſungsmäßige Mittel, kirchliche Irrthü- mer und Mißbräuche abzuſtellen, das die Evangeliſchen einſt ſelbſt aufgerufen, ein Concilium, ſollte jetzt wider ſie ange- wendet werden, ungefähr eben ſo, wie innerhalb des Reiches die Jurisdiction des Kammergerichts ein Werkzeug in der Hand ihrer Gegner geworden war. Sie vermochten nicht, dieſen Inſtituten die Geſtalt zu geben, welche ſie für die rechtmäßige, in den früheren Abſchieden begründete hielten, ob- wohl ſie das nicht aufgaben: es blieb ihnen nichts übrig, als die abgeſonderte Stellung zu behaupten, die ſie dem ei- nen und dem andern gegenüber einmal eingenommen.
Was nun das Concilium anbetrifft, ſo ward die Ent- ſcheidung einer andern Zeit vorbehalten: es iſt die Frage an welche ſich die großen Ereigniſſe der ſpäteren Zeit knü- pfen. Fürs Erſte war davon wenig die Rede; rechter Ernſt war es doch auch dieß Mal nicht geweſen; noch war die Zeit nicht gekommen, welche Paul III erwartete.
1 „Mit mir iſt es aus,“ ſagt Luther auf der Ruͤckreiſe zu Butzer — „hilft mir Gott auch dieß Mal, ſo habe ich doch keine Kraft mehr. Laßt Ihr Euch die Kirche befohlen ſeyn.“ Heß BullingerI, 272.
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Ankuͤndigung des Conciliums.
aufzunehmen. Dazu kam, daß derjenige Mann, der durch das
Anſehen das er genoß, allein fähig geweſen wäre eine grvße
Verſammlung zu leiten, ihre Einheit zu erhalten, Martin Lu-
ther, eben dort zu Schmalkalden von einer ſchmerzhaften
Krankheit heimgeſucht ward, die ihn dem Tode nahe brachte;
er trat überhaupt in das Lebensalter, wo die Kräfte abneh-
men und die Beſtrebungen einer unmittelbar eingreifenden
Wirkſamkeit minder lebhaft werden. 1
Wir ſehen wohl, wie dieſe Dinge ſtanden.
Das alte verfaſſungsmäßige Mittel, kirchliche Irrthü-
mer und Mißbräuche abzuſtellen, das die Evangeliſchen einſt
ſelbſt aufgerufen, ein Concilium, ſollte jetzt wider ſie ange-
wendet werden, ungefähr eben ſo, wie innerhalb des Reiches
die Jurisdiction des Kammergerichts ein Werkzeug in der
Hand ihrer Gegner geworden war. Sie vermochten nicht,
dieſen Inſtituten die Geſtalt zu geben, welche ſie für die
rechtmäßige, in den früheren Abſchieden begründete hielten, ob-
wohl ſie das nicht aufgaben: es blieb ihnen nichts übrig,
als die abgeſonderte Stellung zu behaupten, die ſie dem ei-
nen und dem andern gegenüber einmal eingenommen.
Was nun das Concilium anbetrifft, ſo ward die Ent-
ſcheidung einer andern Zeit vorbehalten: es iſt die Frage
an welche ſich die großen Ereigniſſe der ſpäteren Zeit knü-
pfen. Fürs Erſte war davon wenig die Rede; rechter Ernſt
war es doch auch dieß Mal nicht geweſen; noch war die
Zeit nicht gekommen, welche Paul III erwartete.
1 „Mit mir iſt es aus,“ ſagt Luther auf der Ruͤckreiſe zu Butzer
— „hilft mir Gott auch dieß Mal, ſo habe ich doch keine Kraft mehr.
Laßt Ihr Euch die Kirche befohlen ſeyn.“ Heß Bullinger I, 272.
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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 4. Berlin, 1843, S. 99. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation04_1843/111>, abgerufen am 04.07.2024.
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