Die oberste Superintendentur über alle diese Länder war jetzt, nach Beseitigung dieser Jurisdictionen, dem Urba- nus Rhegius aufgetragen. Er hielt es für seine Pflicht in dieser mühevollen, und selbst nicht ganz gefahrlosen Stellung zu verharren, auch als man ihn wieder nach dem Oberland berief, von wo er stammte. Mit großem Eifer stand ihm sein Fürst, Herzog Ernst, zur Seite. Nicht selten sehen wir ihn in Person mit seinem Kanzler und einem oder dem andern Prediger in den Klöstern er- scheinen und die Sache der Reform empfehlen; größten- theils traten die Stiftsherren oder auch die Priorinnen mit ihren Nonnen zur evangelischen Lehre über. Zuweilen hat- ten die Stiftsherren ein gleiches Interesse mit dem Her- zog, z. B. in Bardewik, was der Erzbischof von Bremen mit Verden vereinigen wollte. Allmählig wurden die Sächsischen Formen hier wie in Hessen vorherrschend. Alle Jahr ward eine Kirchenvisitation gehalten. 1
Auch in dem fränkischen Brandenburg fuhr man fort die Klöster fürstlicher Verwaltung zu unterwerfen. Noch gab es jedoch an vielen Orten Mönche; zuweilen hatten sie Frauen genommen: hie und da hatte dieß der Abt selbst gethan. 2 Neue Aebte und Aebtissinnen durften je- doch nicht mehr gewählt werden: höchstens Verwalterin- nen finden wir noch eintreten, wie Dorothea von Hirsch- hard in dem Fräuleinstift Birkenfeld. Es ward eine Kam- merordnung entworfen, nach welcher der Ueberschuß der
1 Schreiben des Urbanus Rhegius an die Augspurger 14. Juli 1535 bei Walch XVII, 2507; vgl. Schlegel II, 51. 95. 211.
2 Bericht des Cornelius Ettenius p. 498.
Sechstes Buch. Achtes Capitel.
Die oberſte Superintendentur über alle dieſe Länder war jetzt, nach Beſeitigung dieſer Jurisdictionen, dem Urba- nus Rhegius aufgetragen. Er hielt es für ſeine Pflicht in dieſer mühevollen, und ſelbſt nicht ganz gefahrloſen Stellung zu verharren, auch als man ihn wieder nach dem Oberland berief, von wo er ſtammte. Mit großem Eifer ſtand ihm ſein Fürſt, Herzog Ernſt, zur Seite. Nicht ſelten ſehen wir ihn in Perſon mit ſeinem Kanzler und einem oder dem andern Prediger in den Klöſtern er- ſcheinen und die Sache der Reform empfehlen; größten- theils traten die Stiftsherren oder auch die Priorinnen mit ihren Nonnen zur evangeliſchen Lehre über. Zuweilen hat- ten die Stiftsherren ein gleiches Intereſſe mit dem Her- zog, z. B. in Bardewik, was der Erzbiſchof von Bremen mit Verden vereinigen wollte. Allmählig wurden die Sächſiſchen Formen hier wie in Heſſen vorherrſchend. Alle Jahr ward eine Kirchenviſitation gehalten. 1
Auch in dem fränkiſchen Brandenburg fuhr man fort die Klöſter fürſtlicher Verwaltung zu unterwerfen. Noch gab es jedoch an vielen Orten Mönche; zuweilen hatten ſie Frauen genommen: hie und da hatte dieß der Abt ſelbſt gethan. 2 Neue Aebte und Aebtiſſinnen durften je- doch nicht mehr gewählt werden: höchſtens Verwalterin- nen finden wir noch eintreten, wie Dorothea von Hirſch- hard in dem Fräuleinſtift Birkenfeld. Es ward eine Kam- merordnung entworfen, nach welcher der Ueberſchuß der
1 Schreiben des Urbanus Rhegius an die Augspurger 14. Juli 1535 bei Walch XVII, 2507; vgl. Schlegel II, 51. 95. 211.
2 Bericht des Cornelius Ettenius p. 498.
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Sechstes Buch. Achtes Capitel.
Die oberſte Superintendentur über alle dieſe Länder war
jetzt, nach Beſeitigung dieſer Jurisdictionen, dem Urba-
nus Rhegius aufgetragen. Er hielt es für ſeine Pflicht
in dieſer mühevollen, und ſelbſt nicht ganz gefahrloſen
Stellung zu verharren, auch als man ihn wieder nach
dem Oberland berief, von wo er ſtammte. Mit großem
Eifer ſtand ihm ſein Fürſt, Herzog Ernſt, zur Seite.
Nicht ſelten ſehen wir ihn in Perſon mit ſeinem Kanzler
und einem oder dem andern Prediger in den Klöſtern er-
ſcheinen und die Sache der Reform empfehlen; größten-
theils traten die Stiftsherren oder auch die Priorinnen mit
ihren Nonnen zur evangeliſchen Lehre über. Zuweilen hat-
ten die Stiftsherren ein gleiches Intereſſe mit dem Her-
zog, z. B. in Bardewik, was der Erzbiſchof von Bremen
mit Verden vereinigen wollte. Allmählig wurden die
Sächſiſchen Formen hier wie in Heſſen vorherrſchend. Alle
Jahr ward eine Kirchenviſitation gehalten. 1
Auch in dem fränkiſchen Brandenburg fuhr man fort
die Klöſter fürſtlicher Verwaltung zu unterwerfen. Noch
gab es jedoch an vielen Orten Mönche; zuweilen hatten
ſie Frauen genommen: hie und da hatte dieß der Abt
ſelbſt gethan. 2 Neue Aebte und Aebtiſſinnen durften je-
doch nicht mehr gewählt werden: höchſtens Verwalterin-
nen finden wir noch eintreten, wie Dorothea von Hirſch-
hard in dem Fräuleinſtift Birkenfeld. Es ward eine Kam-
merordnung entworfen, nach welcher der Ueberſchuß der
1 Schreiben des Urbanus Rhegius an die Augspurger 14.
Juli 1535 bei Walch XVII, 2507; vgl. Schlegel II, 51. 95. 211.
2 Bericht des Cornelius Ettenius p. 498.
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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 3. Berlin, 1840, S. 472. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation03_1840/488>, abgerufen am 23.07.2024.
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