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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 3. Berlin, 1840.

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Sechstes Buch. Sechstes Capitel.
von Amtswegen, noch auf Jemandes Ansuchen gegen Sach-
sen und dessen Mitgewandte procediren lassen solle. Der
Kaiser war zur Annahme so vieler ausdrücklichen Clauseln
nicht zu bringen. Er versprach nur, daß er alle Rechtferti-
gungen in Sachen des Glaubens, "durch J. Mt. Fis-
cal und Andre" 1 wider den Churfürsten von Sachsen und
dessen Zugewandte bis zum Concilium einstellen wolle.
Diese Zusage verletzte die Majorität nicht geradezu, ließ sich
aber doch auch nach dem Sinne der Protestanten ausle-
gen, und erfüllte ihre vornehmste Forderung.

Dagegen hatten nun aber auch diese sich zu einem
großen Schritte der Nachgiebigkeit, der schon in jenen
Worten begriffen ist, entschlossen. Ihre ursprüngliche Mei-
nung war gewesen, daß die Versicherungen, die ihnen ge-
schähen, auch allen Denen zu Gute kommen sollten, die
noch in Zukunft zu ihrer Confession treten würden; ja sie
hatten die Freiheit der Predigt und des Abendmahls nach
ihrem Ritus auch für die Unterthanen fremder Gebiete ge-
fordert. Das ließ sich nun aber hinwiederum bei dem Kai-
ser nicht erreichen. Darin, daß man den Protestantismus
durch den Vertrag doch auch wieder beschränke, lag das
vornehmste Motiv, durch welches er den Widerspruch des
Legaten beseitigen konnte. 2 Und war namentlich die zweite
Forderung nicht im Ganzen dieselbe, welche die Bürger-

1 Nur den Zusatz "Und Andere" ließ er sich abgewinnen.
In dem ursprünglichen Entwurfe war nur von J. Mt. Fiscal die
Rede. Die Unterhandlung schwankte bis auf den Tag des Abschlus-
ses, Dienstag nach Mariä Magdalenä.
2 Granvella hob hervor das inconvenient irremediable, sans
quelque traite pour (?) infecter le reste de la chretiente; comme
l'experience l'a evidemment demontre.
Bucholz IX, p. 32.

Sechstes Buch. Sechstes Capitel.
von Amtswegen, noch auf Jemandes Anſuchen gegen Sach-
ſen und deſſen Mitgewandte procediren laſſen ſolle. Der
Kaiſer war zur Annahme ſo vieler ausdrücklichen Clauſeln
nicht zu bringen. Er verſprach nur, daß er alle Rechtferti-
gungen in Sachen des Glaubens, „durch J. Mt. Fis-
cal und Andre“ 1 wider den Churfürſten von Sachſen und
deſſen Zugewandte bis zum Concilium einſtellen wolle.
Dieſe Zuſage verletzte die Majorität nicht geradezu, ließ ſich
aber doch auch nach dem Sinne der Proteſtanten ausle-
gen, und erfüllte ihre vornehmſte Forderung.

Dagegen hatten nun aber auch dieſe ſich zu einem
großen Schritte der Nachgiebigkeit, der ſchon in jenen
Worten begriffen iſt, entſchloſſen. Ihre urſprüngliche Mei-
nung war geweſen, daß die Verſicherungen, die ihnen ge-
ſchähen, auch allen Denen zu Gute kommen ſollten, die
noch in Zukunft zu ihrer Confeſſion treten würden; ja ſie
hatten die Freiheit der Predigt und des Abendmahls nach
ihrem Ritus auch für die Unterthanen fremder Gebiete ge-
fordert. Das ließ ſich nun aber hinwiederum bei dem Kai-
ſer nicht erreichen. Darin, daß man den Proteſtantismus
durch den Vertrag doch auch wieder beſchränke, lag das
vornehmſte Motiv, durch welches er den Widerſpruch des
Legaten beſeitigen konnte. 2 Und war namentlich die zweite
Forderung nicht im Ganzen dieſelbe, welche die Bürger-

1 Nur den Zuſatz „Und Andere“ ließ er ſich abgewinnen.
In dem urſpruͤnglichen Entwurfe war nur von J. Mt. Fiscal die
Rede. Die Unterhandlung ſchwankte bis auf den Tag des Abſchluſ-
ſes, Dienſtag nach Mariaͤ Magdalenaͤ.
2 Granvella hob hervor das inconvenient irremediable, sans
quelque traité pour (?) infecter le reste de la chretienté; comme
l’experience l’a evidemment demontré.
Bucholz IX, p. 32.
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[418/0434] Sechstes Buch. Sechstes Capitel. von Amtswegen, noch auf Jemandes Anſuchen gegen Sach- ſen und deſſen Mitgewandte procediren laſſen ſolle. Der Kaiſer war zur Annahme ſo vieler ausdrücklichen Clauſeln nicht zu bringen. Er verſprach nur, daß er alle Rechtferti- gungen in Sachen des Glaubens, „durch J. Mt. Fis- cal und Andre“ 1 wider den Churfürſten von Sachſen und deſſen Zugewandte bis zum Concilium einſtellen wolle. Dieſe Zuſage verletzte die Majorität nicht geradezu, ließ ſich aber doch auch nach dem Sinne der Proteſtanten ausle- gen, und erfüllte ihre vornehmſte Forderung. Dagegen hatten nun aber auch dieſe ſich zu einem großen Schritte der Nachgiebigkeit, der ſchon in jenen Worten begriffen iſt, entſchloſſen. Ihre urſprüngliche Mei- nung war geweſen, daß die Verſicherungen, die ihnen ge- ſchähen, auch allen Denen zu Gute kommen ſollten, die noch in Zukunft zu ihrer Confeſſion treten würden; ja ſie hatten die Freiheit der Predigt und des Abendmahls nach ihrem Ritus auch für die Unterthanen fremder Gebiete ge- fordert. Das ließ ſich nun aber hinwiederum bei dem Kai- ſer nicht erreichen. Darin, daß man den Proteſtantismus durch den Vertrag doch auch wieder beſchränke, lag das vornehmſte Motiv, durch welches er den Widerſpruch des Legaten beſeitigen konnte. 2 Und war namentlich die zweite Forderung nicht im Ganzen dieſelbe, welche die Bürger- 1 Nur den Zuſatz „Und Andere“ ließ er ſich abgewinnen. In dem urſpruͤnglichen Entwurfe war nur von J. Mt. Fiscal die Rede. Die Unterhandlung ſchwankte bis auf den Tag des Abſchluſ- ſes, Dienſtag nach Mariaͤ Magdalenaͤ. 2 Granvella hob hervor das inconvenient irremediable, sans quelque traité pour (?) infecter le reste de la chretienté; comme l’experience l’a evidemment demontré. Bucholz IX, p. 32.

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 3. Berlin, 1840, S. 418. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation03_1840/434>, abgerufen am 28.11.2024.