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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 3. Berlin, 1840.

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Verfassung des schmalkaldischen Bundes.
ausschließen lassen. Nach der Niederlage der Schweizer
hatte man von einer Hinneigung nach jener Seite nichts
mehr zu fürchten.

Da aber auch der Churfürst von Sachsen neben
dem Landgrafen nicht in Schatten treten wollte, so verei-
nigte man sich in Nordhausen, zwei Hauptleute zu ernen-
nen, eben diese Fürsten. Jeder von beiden soll die Hälfte
der Hülfe aufbringen; einer um den andern soll die allge-
meinen Geschäfte leiten; ist der Krieg in Sachsen und West-
falen zu führen, so soll der Churfürst, ist er in Hessen und
in Oberdeutschland, so soll der Landgraf den Oberbefehl haben.

Es wäre aber nicht daran zu denken gewesen, daß
man nun den beiden Hauptleuten volle Macht nach ihrem
Gutdünken zu verfahren gegeben hätte; mit nicht minde-
rem Ernst ward die andere Frage erörtert, wie die Bera-
thungen gehalten, die Stimmen vertheilt werden, in welchem
Verhältniß diese zu den Leistungen stehen sollten.

Der erste Vorschlag von der fürstlichen Seite war,
fünf Stimmen einzurichten, zwei für Sachsen und Hessen,
zwei für die Städte, die letzte für die übrigen Fürsten und
Grafen zusammen. Die einfache Hülfe, zunächst auf 2000
zu Pferd, 10000 zu Fuß berechnet, ward auf 70000 Gul-
den des Monats angeschlagen, wovon die Fürsten 30000,
die Städte 40000 zu tragen haben würden.

Auf den ersten Blick sieht man, was sich gegen die-
sen Entwurf einwenden läßt. Den Herren wäre die grö-
ßere Hälfte der Stimmen, und nur die kleinere der Leistungen
zugefallen. Die Städte säumten nicht einen Gegenentwurf
einzubringen, bei dem es auf volle Gleichheit abgesehen

Verfaſſung des ſchmalkaldiſchen Bundes.
ausſchließen laſſen. Nach der Niederlage der Schweizer
hatte man von einer Hinneigung nach jener Seite nichts
mehr zu fürchten.

Da aber auch der Churfürſt von Sachſen neben
dem Landgrafen nicht in Schatten treten wollte, ſo verei-
nigte man ſich in Nordhauſen, zwei Hauptleute zu ernen-
nen, eben dieſe Fürſten. Jeder von beiden ſoll die Hälfte
der Hülfe aufbringen; einer um den andern ſoll die allge-
meinen Geſchäfte leiten; iſt der Krieg in Sachſen und Weſt-
falen zu führen, ſo ſoll der Churfürſt, iſt er in Heſſen und
in Oberdeutſchland, ſo ſoll der Landgraf den Oberbefehl haben.

Es wäre aber nicht daran zu denken geweſen, daß
man nun den beiden Hauptleuten volle Macht nach ihrem
Gutdünken zu verfahren gegeben hätte; mit nicht minde-
rem Ernſt ward die andere Frage erörtert, wie die Bera-
thungen gehalten, die Stimmen vertheilt werden, in welchem
Verhältniß dieſe zu den Leiſtungen ſtehen ſollten.

Der erſte Vorſchlag von der fürſtlichen Seite war,
fünf Stimmen einzurichten, zwei für Sachſen und Heſſen,
zwei für die Städte, die letzte für die übrigen Fürſten und
Grafen zuſammen. Die einfache Hülfe, zunächſt auf 2000
zu Pferd, 10000 zu Fuß berechnet, ward auf 70000 Gul-
den des Monats angeſchlagen, wovon die Fürſten 30000,
die Städte 40000 zu tragen haben würden.

Auf den erſten Blick ſieht man, was ſich gegen die-
ſen Entwurf einwenden läßt. Den Herren wäre die grö-
ßere Hälfte der Stimmen, und nur die kleinere der Leiſtungen
zugefallen. Die Städte ſäumten nicht einen Gegenentwurf
einzubringen, bei dem es auf volle Gleichheit abgeſehen

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[393/0409] Verfaſſung des ſchmalkaldiſchen Bundes. ausſchließen laſſen. Nach der Niederlage der Schweizer hatte man von einer Hinneigung nach jener Seite nichts mehr zu fürchten. Da aber auch der Churfürſt von Sachſen neben dem Landgrafen nicht in Schatten treten wollte, ſo verei- nigte man ſich in Nordhauſen, zwei Hauptleute zu ernen- nen, eben dieſe Fürſten. Jeder von beiden ſoll die Hälfte der Hülfe aufbringen; einer um den andern ſoll die allge- meinen Geſchäfte leiten; iſt der Krieg in Sachſen und Weſt- falen zu führen, ſo ſoll der Churfürſt, iſt er in Heſſen und in Oberdeutſchland, ſo ſoll der Landgraf den Oberbefehl haben. Es wäre aber nicht daran zu denken geweſen, daß man nun den beiden Hauptleuten volle Macht nach ihrem Gutdünken zu verfahren gegeben hätte; mit nicht minde- rem Ernſt ward die andere Frage erörtert, wie die Bera- thungen gehalten, die Stimmen vertheilt werden, in welchem Verhältniß dieſe zu den Leiſtungen ſtehen ſollten. Der erſte Vorſchlag von der fürſtlichen Seite war, fünf Stimmen einzurichten, zwei für Sachſen und Heſſen, zwei für die Städte, die letzte für die übrigen Fürſten und Grafen zuſammen. Die einfache Hülfe, zunächſt auf 2000 zu Pferd, 10000 zu Fuß berechnet, ward auf 70000 Gul- den des Monats angeſchlagen, wovon die Fürſten 30000, die Städte 40000 zu tragen haben würden. Auf den erſten Blick ſieht man, was ſich gegen die- ſen Entwurf einwenden läßt. Den Herren wäre die grö- ßere Hälfte der Stimmen, und nur die kleinere der Leiſtungen zugefallen. Die Städte ſäumten nicht einen Gegenentwurf einzubringen, bei dem es auf volle Gleichheit abgeſehen

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 3. Berlin, 1840, S. 393. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation03_1840/409>, abgerufen am 23.11.2024.