Es war in Folge dieses Briefwechsels, daß der Kai- ser am 7. September den Protestanten eine Eröffnung zu- gehn ließ, in der er ihnen das Concilium ankündigte, aber mit dem Zusatz, "daß sie sich mittler Zeit dem Kaiser, den Ständen und der gemeinen christlichen Kirche gleichförmig würden zu halten haben."
Glaubte Carl wirklich, nach allem was vorgegangen, mit einem solchen Befehle Gehör zu finden? Es würde verrathen, daß ihm Stimmung und Gesinnung der Prote- stanten noch immer verschlossen und ganz unverständlich ge- blieben waren. Diese aber hatten schon von dem Vorha- ben eines solchen Antrags gehört und waren vorbereitet. Sie antworteten: "sich in diese Forderung zu fügen, würde wider Gott und Gewissen laufen, überdieß aber seyen sie auch rechtlich dazu nicht verpflichtet. In Folge früherer Reichsschlüsse werde jetzt ein Concilium bewilligt; nie sey da von einer ähnlichen Bedingung die Rede gewesen. Was nun auch immer die Majorität zuletzt in Speier in dieser Hinsicht beschlossen haben möge, so könne das sie, die sie dagegen feierlich protestirt, nicht binden." In dem münd- lichen Vortrag hatte sie der Kaiser als Secte bezeichnen las- sen, sie säumten nicht, sich darüber ernstlich zu beschweren. 1
Wir haben das Schreiben, das nun der Kaiser hin- wieder an den Papst erließ. Wir sehen, daß er über die
M. che son contento, che quella in caso giudichi esser cosi ne- cessario, offerisca e prometta la convocatione del concilio, con conditione pero, che appartandosi da' loro errori tornino incon- tinente al viver catholicamente.
1 Anmerkung zu den Anspachischen Acten in Förstemanns Ur- kundenbuch II, 393. Sächsische Apologia in Förstemanns Arch. 136.
Vorſchlag des Conciliums.
Es war in Folge dieſes Briefwechſels, daß der Kai- ſer am 7. September den Proteſtanten eine Eröffnung zu- gehn ließ, in der er ihnen das Concilium ankündigte, aber mit dem Zuſatz, „daß ſie ſich mittler Zeit dem Kaiſer, den Ständen und der gemeinen chriſtlichen Kirche gleichförmig würden zu halten haben.“
Glaubte Carl wirklich, nach allem was vorgegangen, mit einem ſolchen Befehle Gehör zu finden? Es würde verrathen, daß ihm Stimmung und Geſinnung der Prote- ſtanten noch immer verſchloſſen und ganz unverſtändlich ge- blieben waren. Dieſe aber hatten ſchon von dem Vorha- ben eines ſolchen Antrags gehört und waren vorbereitet. Sie antworteten: „ſich in dieſe Forderung zu fügen, würde wider Gott und Gewiſſen laufen, überdieß aber ſeyen ſie auch rechtlich dazu nicht verpflichtet. In Folge früherer Reichsſchlüſſe werde jetzt ein Concilium bewilligt; nie ſey da von einer ähnlichen Bedingung die Rede geweſen. Was nun auch immer die Majorität zuletzt in Speier in dieſer Hinſicht beſchloſſen haben möge, ſo könne das ſie, die ſie dagegen feierlich proteſtirt, nicht binden.“ In dem münd- lichen Vortrag hatte ſie der Kaiſer als Secte bezeichnen laſ- ſen, ſie ſäumten nicht, ſich darüber ernſtlich zu beſchweren. 1
Wir haben das Schreiben, das nun der Kaiſer hin- wieder an den Papſt erließ. Wir ſehen, daß er über die
M. che son contento, che quella in caso giudichi esser cosi ne- cessario, offerisca e prometta la convocatione del concilio, con conditione però, che appartandosi da’ loro errori tornino incon- tinente al viver catholicamente.
1 Anmerkung zu den Anſpachiſchen Acten in Foͤrſtemanns Ur- kundenbuch II, 393. Saͤchſiſche Apologia in Foͤrſtemanns Arch. 136.
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Vorſchlag des Conciliums.
Es war in Folge dieſes Briefwechſels, daß der Kai-
ſer am 7. September den Proteſtanten eine Eröffnung zu-
gehn ließ, in der er ihnen das Concilium ankündigte, aber
mit dem Zuſatz, „daß ſie ſich mittler Zeit dem Kaiſer, den
Ständen und der gemeinen chriſtlichen Kirche gleichförmig
würden zu halten haben.“
Glaubte Carl wirklich, nach allem was vorgegangen,
mit einem ſolchen Befehle Gehör zu finden? Es würde
verrathen, daß ihm Stimmung und Geſinnung der Prote-
ſtanten noch immer verſchloſſen und ganz unverſtändlich ge-
blieben waren. Dieſe aber hatten ſchon von dem Vorha-
ben eines ſolchen Antrags gehört und waren vorbereitet.
Sie antworteten: „ſich in dieſe Forderung zu fügen, würde
wider Gott und Gewiſſen laufen, überdieß aber ſeyen ſie
auch rechtlich dazu nicht verpflichtet. In Folge früherer
Reichsſchlüſſe werde jetzt ein Concilium bewilligt; nie ſey
da von einer ähnlichen Bedingung die Rede geweſen. Was
nun auch immer die Majorität zuletzt in Speier in dieſer
Hinſicht beſchloſſen haben möge, ſo könne das ſie, die ſie
dagegen feierlich proteſtirt, nicht binden.“ In dem münd-
lichen Vortrag hatte ſie der Kaiſer als Secte bezeichnen laſ-
ſen, ſie ſäumten nicht, ſich darüber ernſtlich zu beſchweren. 1
Wir haben das Schreiben, das nun der Kaiſer hin-
wieder an den Papſt erließ. Wir ſehen, daß er über die
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1 Anmerkung zu den Anſpachiſchen Acten in Foͤrſtemanns Ur-
kundenbuch II, 393. Saͤchſiſche Apologia in Foͤrſtemanns Arch. 136.
1 M. che son contento, che quella in caso giudichi esser cosi ne-
cessario, offerisca e prometta la convocatione del concilio, con
conditione però, che appartandosi da’ loro errori tornino incon-
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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 3. Berlin, 1840, S. 283. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation03_1840/299>, abgerufen am 26.11.2024.
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