Bekennen wir aber: -- seit dem Tage, daß sie sich entschlossen hatten, den Anhängern Zwingli's ihr Bündniß zu versagen, war dieß unmöglich. Von der Gunst, welche die Zwinglischen Lehren fanden, sahen sie sich fast überflü- gelt, in Schatten gestellt; in Augsburg hing der größte Theil der Einwohner denselben an; man sprach von einem Bunde der Oberdeutschen und der Schweizer zum Umsturz der ganzen Hierarchie des Reichs. War doch eins ihrer vornehmsten Oberhäupter, Landgraf Philipp selbst, wenn man ihn reden hörte, mehr auf der Seite Zwingli's! 1 Es gehörte noch eine besondere Anmahnung Luthers dazu, um ihn nur zu bewegen, die Confession zu unterschreiben.
Auch konnten sie nicht daran denken, die Majorität der Reichsstände, die allzu entschieden Partei genommen, zu gewinnen, auf ihre Seite zu ziehen.
Sie wünschten nichts als Friede und Duldung; sie meinten gezeigt zu haben, daß man ihre Lehre mit Unrecht verdamme, ketzerisch schelte. Luther gewann es über sich, dieß seinem alten Gegner, dem Erzbischof von Mainz, der jetzt milder gestimmt zu seyn schien, aus Herz zu legen. Im Namen der Fürsten wendete sich Melanchthon an den Legaten Campeggi, und beschwur ihn, bei der Mäßigung, zu verharren, die er noch an demselben wahrzunehmen glaubte: jede neue Bewegung könne eine unermeßliche Ver- wirrung der Kirche hervorbringen. 2
1 Schreiben des Urban Rhegius an Luther 21. Mai 1530. Landgraf Philipp führt "innumera Sacramentariorum argumenta" an. "Sentit cum Zwinglio ut ipsi mihi est fassus." Doch hat weder dieß noch auch ein Schreiben Melanchthons Luthern vermocht, sich selbst an den Landgrafen zu wenden. Er that dieß schon am 20. Mai. (D W. IV p. 23.)
2 Philipps Fürstenberg an Frankfurt, 27 Juni berichtet, daß
Augsburgiſche Confeſſion.
Bekennen wir aber: — ſeit dem Tage, daß ſie ſich entſchloſſen hatten, den Anhängern Zwingli’s ihr Bündniß zu verſagen, war dieß unmöglich. Von der Gunſt, welche die Zwingliſchen Lehren fanden, ſahen ſie ſich faſt überflü- gelt, in Schatten geſtellt; in Augsburg hing der größte Theil der Einwohner denſelben an; man ſprach von einem Bunde der Oberdeutſchen und der Schweizer zum Umſturz der ganzen Hierarchie des Reichs. War doch eins ihrer vornehmſten Oberhäupter, Landgraf Philipp ſelbſt, wenn man ihn reden hörte, mehr auf der Seite Zwingli’s! 1 Es gehörte noch eine beſondere Anmahnung Luthers dazu, um ihn nur zu bewegen, die Confeſſion zu unterſchreiben.
Auch konnten ſie nicht daran denken, die Majorität der Reichsſtände, die allzu entſchieden Partei genommen, zu gewinnen, auf ihre Seite zu ziehen.
Sie wünſchten nichts als Friede und Duldung; ſie meinten gezeigt zu haben, daß man ihre Lehre mit Unrecht verdamme, ketzeriſch ſchelte. Luther gewann es über ſich, dieß ſeinem alten Gegner, dem Erzbiſchof von Mainz, der jetzt milder geſtimmt zu ſeyn ſchien, aus Herz zu legen. Im Namen der Fürſten wendete ſich Melanchthon an den Legaten Campeggi, und beſchwur ihn, bei der Mäßigung, zu verharren, die er noch an demſelben wahrzunehmen glaubte: jede neue Bewegung könne eine unermeßliche Ver- wirrung der Kirche hervorbringen. 2
1 Schreiben des Urban Rhegius an Luther 21. Mai 1530. Landgraf Philipp fuͤhrt „innumera Sacramentariorum argumenta“ an. „Sentit cum Zwinglio ut ipsi mihi est fassus.“ Doch hat weder dieß noch auch ein Schreiben Melanchthons Luthern vermocht, ſich ſelbſt an den Landgrafen zu wenden. Er that dieß ſchon am 20. Mai. (D W. IV p. 23.)
2 Philipps Fuͤrſtenberg an Frankfurt, 27 Juni berichtet, daß
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><pbfacs="#f0263"n="247"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#g">Augsburgiſche Confeſſion</hi>.</fw><lb/><p>Bekennen wir aber: —ſeit dem Tage, daß ſie ſich<lb/>
entſchloſſen hatten, den Anhängern Zwingli’s ihr Bündniß<lb/>
zu verſagen, war dieß unmöglich. Von der Gunſt, welche<lb/>
die Zwingliſchen Lehren fanden, ſahen ſie ſich faſt überflü-<lb/>
gelt, in Schatten geſtellt; in Augsburg hing der größte<lb/>
Theil der Einwohner denſelben an; man ſprach von einem<lb/>
Bunde der Oberdeutſchen und der Schweizer zum Umſturz<lb/>
der ganzen Hierarchie des Reichs. War doch eins ihrer<lb/>
vornehmſten Oberhäupter, Landgraf Philipp ſelbſt, wenn<lb/>
man ihn reden hörte, mehr auf der Seite Zwingli’s! <noteplace="foot"n="1">Schreiben des Urban Rhegius an Luther 21. Mai 1530.<lb/>
Landgraf Philipp fuͤhrt <hirendition="#aq">„innumera Sacramentariorum argumenta“</hi><lb/>
an. <hirendition="#aq">„Sentit cum Zwinglio ut ipsi mihi est fassus.“</hi> Doch hat<lb/>
weder dieß noch auch ein Schreiben Melanchthons Luthern vermocht, ſich<lb/>ſelbſt an den Landgrafen zu wenden. Er that dieß ſchon am 20. Mai.<lb/>
(<hirendition="#aq">D W. IV p.</hi> 23.)</note> Es<lb/>
gehörte noch eine beſondere Anmahnung Luthers dazu, um<lb/>
ihn nur zu bewegen, die Confeſſion zu unterſchreiben.</p><lb/><p>Auch konnten ſie nicht daran denken, die Majorität<lb/>
der Reichsſtände, die allzu entſchieden Partei genommen,<lb/>
zu gewinnen, auf ihre Seite zu ziehen.</p><lb/><p>Sie wünſchten nichts als Friede und Duldung; ſie<lb/>
meinten gezeigt zu haben, daß man ihre Lehre mit Unrecht<lb/>
verdamme, ketzeriſch ſchelte. Luther gewann es über ſich,<lb/>
dieß ſeinem alten Gegner, dem Erzbiſchof von Mainz, der<lb/>
jetzt milder geſtimmt zu ſeyn ſchien, aus Herz zu legen.<lb/>
Im Namen der Fürſten wendete ſich Melanchthon an den<lb/>
Legaten Campeggi, und beſchwur ihn, bei der Mäßigung,<lb/>
zu verharren, die er noch an demſelben wahrzunehmen<lb/>
glaubte: jede neue Bewegung könne eine unermeßliche Ver-<lb/>
wirrung der Kirche hervorbringen. <notexml:id="seg2pn_22_1"next="#seg2pn_22_2"place="foot"n="2">Philipps Fuͤrſtenberg an Frankfurt, 27 Juni berichtet, daß</note></p><lb/></div></div></div></body></text></TEI>
[247/0263]
Augsburgiſche Confeſſion.
Bekennen wir aber: — ſeit dem Tage, daß ſie ſich
entſchloſſen hatten, den Anhängern Zwingli’s ihr Bündniß
zu verſagen, war dieß unmöglich. Von der Gunſt, welche
die Zwingliſchen Lehren fanden, ſahen ſie ſich faſt überflü-
gelt, in Schatten geſtellt; in Augsburg hing der größte
Theil der Einwohner denſelben an; man ſprach von einem
Bunde der Oberdeutſchen und der Schweizer zum Umſturz
der ganzen Hierarchie des Reichs. War doch eins ihrer
vornehmſten Oberhäupter, Landgraf Philipp ſelbſt, wenn
man ihn reden hörte, mehr auf der Seite Zwingli’s! 1 Es
gehörte noch eine beſondere Anmahnung Luthers dazu, um
ihn nur zu bewegen, die Confeſſion zu unterſchreiben.
Auch konnten ſie nicht daran denken, die Majorität
der Reichsſtände, die allzu entſchieden Partei genommen,
zu gewinnen, auf ihre Seite zu ziehen.
Sie wünſchten nichts als Friede und Duldung; ſie
meinten gezeigt zu haben, daß man ihre Lehre mit Unrecht
verdamme, ketzeriſch ſchelte. Luther gewann es über ſich,
dieß ſeinem alten Gegner, dem Erzbiſchof von Mainz, der
jetzt milder geſtimmt zu ſeyn ſchien, aus Herz zu legen.
Im Namen der Fürſten wendete ſich Melanchthon an den
Legaten Campeggi, und beſchwur ihn, bei der Mäßigung,
zu verharren, die er noch an demſelben wahrzunehmen
glaubte: jede neue Bewegung könne eine unermeßliche Ver-
wirrung der Kirche hervorbringen. 2
1 Schreiben des Urban Rhegius an Luther 21. Mai 1530.
Landgraf Philipp fuͤhrt „innumera Sacramentariorum argumenta“
an. „Sentit cum Zwinglio ut ipsi mihi est fassus.“ Doch hat
weder dieß noch auch ein Schreiben Melanchthons Luthern vermocht, ſich
ſelbſt an den Landgrafen zu wenden. Er that dieß ſchon am 20. Mai.
(D W. IV p. 23.)
2 Philipps Fuͤrſtenberg an Frankfurt, 27 Juni berichtet, daß
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 3. Berlin, 1840, S. 247. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation03_1840/263>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.