Diese Vorschläge haben die evangelischen Fürsten wirk- lich genehmigt: auch die zu den Ansichten Zwinglis nei- genden Städte glaubten dabei bestehen zu können.
Man sieht wohl: wäre es blos darauf angekommen, sich einen Einhalt in dem Lauf der Neuerung, in so fern er gesetzlich bewirkt werden konnte, gefallen zu lassen, so würden sie nachgegeben haben; ihr Standpunkt war ledig- lich der der Vertheidigung: es war nur der Einfluß der von dem Reichstag wieder anerkannten geistlichen Juris- diction, gegen den sie sich zur Wehre stellten.
Allein bei der Zusammensetzung der Majorität war wohl wenig Hoffnung, mit diesen Vorschlägen bei ihr durch- zudringen. Ein paar weltliche Fürsten konnten sie billigen: die geistlichen, die in der Umwandlung der allgemeinen An- gelegenheiten so eben eine glänzende Aussicht zur Herstellung ihrer Gewalt wahrnahmen, verschmähten darauf einzugehn. Waren doch auch die weltlichen Fürsten noch nicht einmal alle mit den ersten Bestimmungen des Ausschusses zufrieden. Herzog Georg von Sachsen forderte eine nähere Festsetzung über die verlassenen Klöster, die beweibten Priester, er wollte alle von dem Herkömmlichen abweichende Deutungen der hei- ligen Schrift verboten wissen. 1 Am wenigsten wäre König
rer weltlichen Oberkeiten (Gebiete) den andern zu oder von sinem alten oder neuen Fürnemen oder Haltung der Messen in eynichem Wege vergweltigen, darzu oder davon dringen sol. Compositionsar- tikel bei Müller p. 42, bei Walch XVI, 422, wo jedoch sehr falsche arten vorkommen (z. B. bessern statt besten). Jung 45.
1 Schreiben an seinen Gesandten 17. April. Er fordert den Zusatz, "daß sich niemands unterstehe, die h. Schrift weiter zu deu- ten oder Disputation einzuführen, denn wie dieselbigen angenomme- nen Lerer oder der merer Tail unter inen thut anzeigen und beschließen."
Vermittlungsverſuch.
Dieſe Vorſchläge haben die evangeliſchen Fürſten wirk- lich genehmigt: auch die zu den Anſichten Zwinglis nei- genden Städte glaubten dabei beſtehen zu können.
Man ſieht wohl: wäre es blos darauf angekommen, ſich einen Einhalt in dem Lauf der Neuerung, in ſo fern er geſetzlich bewirkt werden konnte, gefallen zu laſſen, ſo würden ſie nachgegeben haben; ihr Standpunkt war ledig- lich der der Vertheidigung: es war nur der Einfluß der von dem Reichstag wieder anerkannten geiſtlichen Juris- diction, gegen den ſie ſich zur Wehre ſtellten.
Allein bei der Zuſammenſetzung der Majorität war wohl wenig Hoffnung, mit dieſen Vorſchlägen bei ihr durch- zudringen. Ein paar weltliche Fürſten konnten ſie billigen: die geiſtlichen, die in der Umwandlung der allgemeinen An- gelegenheiten ſo eben eine glänzende Ausſicht zur Herſtellung ihrer Gewalt wahrnahmen, verſchmähten darauf einzugehn. Waren doch auch die weltlichen Fürſten noch nicht einmal alle mit den erſten Beſtimmungen des Ausſchuſſes zufrieden. Herzog Georg von Sachſen forderte eine nähere Feſtſetzung über die verlaſſenen Klöſter, die beweibten Prieſter, er wollte alle von dem Herkömmlichen abweichende Deutungen der hei- ligen Schrift verboten wiſſen. 1 Am wenigſten wäre König
rer weltlichen Oberkeiten (Gebiete) den andern zu oder von ſinem alten oder neuen Fuͤrnemen oder Haltung der Meſſen in eynichem Wege vergweltigen, darzu oder davon dringen ſol. Compoſitionsar- tikel bei Muͤller p. 42, bei Walch XVI, 422, wo jedoch ſehr falſche arten vorkommen (z. B. beſſern ſtatt beſten). Jung 45.
1 Schreiben an ſeinen Geſandten 17. April. Er fordert den Zuſatz, „daß ſich niemands unterſtehe, die h. Schrift weiter zu deu- ten oder Disputation einzufuͤhren, denn wie dieſelbigen angenomme- nen Lerer oder der merer Tail unter inen thut anzeigen und beſchließen.“
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Vermittlungsverſuch.
Dieſe Vorſchläge haben die evangeliſchen Fürſten wirk-
lich genehmigt: auch die zu den Anſichten Zwinglis nei-
genden Städte glaubten dabei beſtehen zu können.
Man ſieht wohl: wäre es blos darauf angekommen,
ſich einen Einhalt in dem Lauf der Neuerung, in ſo fern
er geſetzlich bewirkt werden konnte, gefallen zu laſſen, ſo
würden ſie nachgegeben haben; ihr Standpunkt war ledig-
lich der der Vertheidigung: es war nur der Einfluß der
von dem Reichstag wieder anerkannten geiſtlichen Juris-
diction, gegen den ſie ſich zur Wehre ſtellten.
Allein bei der Zuſammenſetzung der Majorität war
wohl wenig Hoffnung, mit dieſen Vorſchlägen bei ihr durch-
zudringen. Ein paar weltliche Fürſten konnten ſie billigen:
die geiſtlichen, die in der Umwandlung der allgemeinen An-
gelegenheiten ſo eben eine glänzende Ausſicht zur Herſtellung
ihrer Gewalt wahrnahmen, verſchmähten darauf einzugehn.
Waren doch auch die weltlichen Fürſten noch nicht einmal
alle mit den erſten Beſtimmungen des Ausſchuſſes zufrieden.
Herzog Georg von Sachſen forderte eine nähere Feſtſetzung
über die verlaſſenen Klöſter, die beweibten Prieſter, er wollte
alle von dem Herkömmlichen abweichende Deutungen der hei-
ligen Schrift verboten wiſſen. 1 Am wenigſten wäre König
1
1 Schreiben an ſeinen Geſandten 17. April. Er fordert den
Zuſatz, „daß ſich niemands unterſtehe, die h. Schrift weiter zu deu-
ten oder Disputation einzufuͤhren, denn wie dieſelbigen angenomme-
nen Lerer oder der merer Tail unter inen thut anzeigen und beſchließen.“
1 rer weltlichen Oberkeiten (Gebiete) den andern zu oder von ſinem
alten oder neuen Fuͤrnemen oder Haltung der Meſſen in eynichem
Wege vergweltigen, darzu oder davon dringen ſol. Compoſitionsar-
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arten vorkommen (z. B. beſſern ſtatt beſten). Jung 45.
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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 3. Berlin, 1840, S. 157. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation03_1840/173>, abgerufen am 23.07.2024.
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