wendung auch in Zukunft bleiben. Er forderte vor allem, daß die Pfarren im Lande, die ohnehin sehr kärglich dotirt waren, und nach dem Wegfall so vieler Accidenzien sich gar nicht mehr behaupten konnten, mit den erledigten Pfrün- den verbessert würden. Was dann noch übrig bleibe, möge den Armen zu Gute kommen, oder zur Landesnothdurft ge- braucht werden. Nur der höchsten Gewalt, wie er sich ausdrückt, "dem obersten Haupt," schrieb er das Recht, zugleich aber auch die Pflicht zu, diese Dinge zu ordnen "nachdem der päpstliche Zwang im Lande erloschen." Er drang einst in die Gemächer seines Churfürsten, um ihm die Pflicht vorzuhalten, die Güter vor dem Um-sich-greifen des Adels zu schützen. 1
Jene Visitatoren empfiengen nun den Auftrag, die neuen Einrichtungen nach diesen Gesichtspuncten anzuord- nen. Wir müssen anerkennen, daß sie dabei mit großer Mäßigung verfuhren. Die Stifter, deren Mitglieder evan- gelisch geworden, z. B. in Eisenach und Gotha, blieben un- angetastet. In Heusdorf und Weimar duldete man Klo- sterfrauen die an den alten Cerimonien festhielten. Die Franciscanerconvente in Altenburg und Saalfeld, welche eine sehr lebhafte Opposition machten, blieben doch beste- hen: sie wurden ermahnt, und wie der urkundliche Bericht sich ausdrückt, "Gott befohlen." 2 Von eigentlicher Auf- hebung noch bestehender Institute ist hier überhaupt, so viel ich finde, nicht die Rede. Man disponirt nur über
1 Schreiben Luthers an den Churfürsten 22 Nov. 1526 bei de Wette III, p. 137; an Spalatin 1sten Jan. 1527. ibid. 147. Vgl. 153.
2 Auszüge aus den Visitations-Acten bei Seckendorf II, 102.
Saͤchſiſche Viſitation.
wendung auch in Zukunft bleiben. Er forderte vor allem, daß die Pfarren im Lande, die ohnehin ſehr kärglich dotirt waren, und nach dem Wegfall ſo vieler Accidenzien ſich gar nicht mehr behaupten konnten, mit den erledigten Pfrün- den verbeſſert würden. Was dann noch übrig bleibe, möge den Armen zu Gute kommen, oder zur Landesnothdurft ge- braucht werden. Nur der höchſten Gewalt, wie er ſich ausdrückt, „dem oberſten Haupt,“ ſchrieb er das Recht, zugleich aber auch die Pflicht zu, dieſe Dinge zu ordnen „nachdem der päpſtliche Zwang im Lande erloſchen.“ Er drang einſt in die Gemächer ſeines Churfürſten, um ihm die Pflicht vorzuhalten, die Güter vor dem Um-ſich-greifen des Adels zu ſchützen. 1
Jene Viſitatoren empfiengen nun den Auftrag, die neuen Einrichtungen nach dieſen Geſichtspuncten anzuord- nen. Wir müſſen anerkennen, daß ſie dabei mit großer Mäßigung verfuhren. Die Stifter, deren Mitglieder evan- geliſch geworden, z. B. in Eiſenach und Gotha, blieben un- angetaſtet. In Heusdorf und Weimar duldete man Klo- ſterfrauen die an den alten Cerimonien feſthielten. Die Franciscanerconvente in Altenburg und Saalfeld, welche eine ſehr lebhafte Oppoſition machten, blieben doch beſte- hen: ſie wurden ermahnt, und wie der urkundliche Bericht ſich ausdrückt, „Gott befohlen.“ 2 Von eigentlicher Auf- hebung noch beſtehender Inſtitute iſt hier überhaupt, ſo viel ich finde, nicht die Rede. Man disponirt nur über
1 Schreiben Luthers an den Churfuͤrſten 22 Nov. 1526 bei de Wette III, p. 137; an Spalatin 1ſten Jan. 1527. ibid. 147. Vgl. 153.
2 Auszuͤge aus den Viſitations-Acten bei Seckendorf II, 102.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0457"n="447"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#g">Saͤchſiſche Viſitation</hi>.</fw><lb/>
wendung auch in Zukunft bleiben. Er forderte vor allem,<lb/>
daß die Pfarren im Lande, die ohnehin ſehr kärglich dotirt<lb/>
waren, und nach dem Wegfall ſo vieler Accidenzien ſich<lb/>
gar nicht mehr behaupten konnten, mit den erledigten Pfrün-<lb/>
den verbeſſert würden. Was dann noch übrig bleibe, möge<lb/>
den Armen zu Gute kommen, oder zur Landesnothdurft ge-<lb/>
braucht werden. Nur der höchſten Gewalt, wie er ſich<lb/>
ausdrückt, „dem oberſten Haupt,“ſchrieb er das Recht,<lb/>
zugleich aber auch die Pflicht zu, dieſe Dinge zu ordnen<lb/>„nachdem der päpſtliche Zwang im Lande erloſchen.“ Er<lb/>
drang einſt in die Gemächer ſeines Churfürſten, um ihm<lb/>
die Pflicht vorzuhalten, die Güter vor dem Um-ſich-greifen<lb/>
des Adels zu ſchützen. <noteplace="foot"n="1">Schreiben Luthers an den Churfuͤrſten 22 Nov. 1526 bei<lb/>
de Wette <hirendition="#aq">III, p.</hi> 137; an Spalatin 1ſten Jan. 1527. <hirendition="#aq">ibid.</hi> 147.<lb/>
Vgl. 153.</note></p><lb/><p>Jene Viſitatoren empfiengen nun den Auftrag, die<lb/>
neuen Einrichtungen nach dieſen Geſichtspuncten anzuord-<lb/>
nen. Wir müſſen anerkennen, daß ſie dabei mit großer<lb/>
Mäßigung verfuhren. Die Stifter, deren Mitglieder evan-<lb/>
geliſch geworden, z. B. in Eiſenach und Gotha, blieben un-<lb/>
angetaſtet. In Heusdorf und Weimar duldete man Klo-<lb/>ſterfrauen die an den alten Cerimonien feſthielten. Die<lb/>
Franciscanerconvente in Altenburg und Saalfeld, welche<lb/>
eine ſehr lebhafte Oppoſition machten, blieben doch beſte-<lb/>
hen: ſie wurden ermahnt, und wie der urkundliche Bericht<lb/>ſich ausdrückt, „Gott befohlen.“<noteplace="foot"n="2">Auszuͤge aus den Viſitations-Acten bei Seckendorf <hirendition="#aq">II,</hi> 102.</note> Von eigentlicher Auf-<lb/>
hebung noch beſtehender Inſtitute iſt hier überhaupt, ſo<lb/>
viel ich finde, nicht die Rede. Man disponirt nur über<lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[447/0457]
Saͤchſiſche Viſitation.
wendung auch in Zukunft bleiben. Er forderte vor allem,
daß die Pfarren im Lande, die ohnehin ſehr kärglich dotirt
waren, und nach dem Wegfall ſo vieler Accidenzien ſich
gar nicht mehr behaupten konnten, mit den erledigten Pfrün-
den verbeſſert würden. Was dann noch übrig bleibe, möge
den Armen zu Gute kommen, oder zur Landesnothdurft ge-
braucht werden. Nur der höchſten Gewalt, wie er ſich
ausdrückt, „dem oberſten Haupt,“ ſchrieb er das Recht,
zugleich aber auch die Pflicht zu, dieſe Dinge zu ordnen
„nachdem der päpſtliche Zwang im Lande erloſchen.“ Er
drang einſt in die Gemächer ſeines Churfürſten, um ihm
die Pflicht vorzuhalten, die Güter vor dem Um-ſich-greifen
des Adels zu ſchützen. 1
Jene Viſitatoren empfiengen nun den Auftrag, die
neuen Einrichtungen nach dieſen Geſichtspuncten anzuord-
nen. Wir müſſen anerkennen, daß ſie dabei mit großer
Mäßigung verfuhren. Die Stifter, deren Mitglieder evan-
geliſch geworden, z. B. in Eiſenach und Gotha, blieben un-
angetaſtet. In Heusdorf und Weimar duldete man Klo-
ſterfrauen die an den alten Cerimonien feſthielten. Die
Franciscanerconvente in Altenburg und Saalfeld, welche
eine ſehr lebhafte Oppoſition machten, blieben doch beſte-
hen: ſie wurden ermahnt, und wie der urkundliche Bericht
ſich ausdrückt, „Gott befohlen.“ 2 Von eigentlicher Auf-
hebung noch beſtehender Inſtitute iſt hier überhaupt, ſo
viel ich finde, nicht die Rede. Man disponirt nur über
1 Schreiben Luthers an den Churfuͤrſten 22 Nov. 1526 bei
de Wette III, p. 137; an Spalatin 1ſten Jan. 1527. ibid. 147.
Vgl. 153.
2 Auszuͤge aus den Viſitations-Acten bei Seckendorf II, 102.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 2. Berlin, 1839, S. 447. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation02_1839/457>, abgerufen am 16.07.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.