Gültigkeit zu bringen, 1 und hierüber mit dem Papste un- ter der Voraussetzung zu verhandeln, als ob sie bestätigt seyen. 2
Eine der größten Beschwerden der Utraquisten war, daß es ihnen schon lange Jahre an Bischöfen fehlte, um ihre Priester zu weihen, und zu mancher seltsamen ja ver- derblichen Auskunft hatten sie sich deshalb genöthigt ge- sehen. Ferdinand versprach, ihnen einen Erzbischof zu ver- schaffen, welcher die Compactaten in Beziehung auf Geist- liche und Weltliche vollziehe.
Genug: er übernahm die Verpflichtung, die Ansprüche der Utraquisten nicht nur zu schützen, sondern zu neuer Anerkennung zu bringen.
Wohl mochte das dadurch erleichtert werden, daß sich in den Utraquisten jetzt selbst eine den Anhängern Luthers entgegengesetzte Partei regte, allein diesem Gegensatz zum Trotz wurden sie doch immer als Ketzer betrachtet.
Und auch der allgemeinen kirchlichen Irrungen ward hiebei nicht ganz vergessen. Ferdinand versprach den Böh- men, auf eine christliche Vereinigung und Reformation Be- dacht zu nehmen: ein Versprechen das wohl an sich nach beiden Seiten ausgelegt werden kann; aber doch, da darin nur von der Theilnahme des Kaisers, nicht des Papstes, nur von irgend einer Versammlung, welche es auch sey, nicht von einem allgemeinen Concilium unter Theilnahme
1"quod rursum ad suum vigorem pervenirent." Ferdinandi literae 15 Dcb. 1526 ap. Du Mont IV, 1, 469.
2Promisimus, cum summo Pontifice illud tractare, ac si Bohemis ac Moravis illa (compactata) cum effectu essent con- firmata.
Viertes Buch. Viertes Capitel.
Gültigkeit zu bringen, 1 und hierüber mit dem Papſte un- ter der Vorausſetzung zu verhandeln, als ob ſie beſtätigt ſeyen. 2
Eine der größten Beſchwerden der Utraquiſten war, daß es ihnen ſchon lange Jahre an Biſchöfen fehlte, um ihre Prieſter zu weihen, und zu mancher ſeltſamen ja ver- derblichen Auskunft hatten ſie ſich deshalb genöthigt ge- ſehen. Ferdinand verſprach, ihnen einen Erzbiſchof zu ver- ſchaffen, welcher die Compactaten in Beziehung auf Geiſt- liche und Weltliche vollziehe.
Genug: er übernahm die Verpflichtung, die Anſprüche der Utraquiſten nicht nur zu ſchützen, ſondern zu neuer Anerkennung zu bringen.
Wohl mochte das dadurch erleichtert werden, daß ſich in den Utraquiſten jetzt ſelbſt eine den Anhängern Luthers entgegengeſetzte Partei regte, allein dieſem Gegenſatz zum Trotz wurden ſie doch immer als Ketzer betrachtet.
Und auch der allgemeinen kirchlichen Irrungen ward hiebei nicht ganz vergeſſen. Ferdinand verſprach den Böh- men, auf eine chriſtliche Vereinigung und Reformation Be- dacht zu nehmen: ein Verſprechen das wohl an ſich nach beiden Seiten ausgelegt werden kann; aber doch, da darin nur von der Theilnahme des Kaiſers, nicht des Papſtes, nur von irgend einer Verſammlung, welche es auch ſey, nicht von einem allgemeinen Concilium unter Theilnahme
1„quod rursum ad suum vigorem pervenirent.“ Ferdinandi literae 15 Dcb. 1526 ap. Du Mont IV, 1, 469.
2Promisimus, cum summo Pontifice illud tractare, ac si Bohemis ac Moravis illa (compactata) cum effectu essent con- firmata.
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Viertes Buch. Viertes Capitel.
Gültigkeit zu bringen, 1 und hierüber mit dem Papſte un-
ter der Vorausſetzung zu verhandeln, als ob ſie beſtätigt
ſeyen. 2
Eine der größten Beſchwerden der Utraquiſten war,
daß es ihnen ſchon lange Jahre an Biſchöfen fehlte, um
ihre Prieſter zu weihen, und zu mancher ſeltſamen ja ver-
derblichen Auskunft hatten ſie ſich deshalb genöthigt ge-
ſehen. Ferdinand verſprach, ihnen einen Erzbiſchof zu ver-
ſchaffen, welcher die Compactaten in Beziehung auf Geiſt-
liche und Weltliche vollziehe.
Genug: er übernahm die Verpflichtung, die Anſprüche
der Utraquiſten nicht nur zu ſchützen, ſondern zu neuer
Anerkennung zu bringen.
Wohl mochte das dadurch erleichtert werden, daß ſich
in den Utraquiſten jetzt ſelbſt eine den Anhängern Luthers
entgegengeſetzte Partei regte, allein dieſem Gegenſatz zum
Trotz wurden ſie doch immer als Ketzer betrachtet.
Und auch der allgemeinen kirchlichen Irrungen ward
hiebei nicht ganz vergeſſen. Ferdinand verſprach den Böh-
men, auf eine chriſtliche Vereinigung und Reformation Be-
dacht zu nehmen: ein Verſprechen das wohl an ſich nach
beiden Seiten ausgelegt werden kann; aber doch, da darin
nur von der Theilnahme des Kaiſers, nicht des Papſtes,
nur von irgend einer Verſammlung, welche es auch ſey,
nicht von einem allgemeinen Concilium unter Theilnahme
1 „quod rursum ad suum vigorem pervenirent.“ Ferdinandi
literae 15 Dcb. 1526 ap. Du Mont IV, 1, 469.
2 Promisimus, cum summo Pontifice illud tractare, ac si
Bohemis ac Moravis illa (compactata) cum effectu essent con-
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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 2. Berlin, 1839, S. 420. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation02_1839/430>, abgerufen am 16.07.2024.
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