Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 2. Berlin, 1839.Irrungen zwischen Papst und Kaiser. den sollte. 1 Es war der erste feste Vortheil den Östreichaus der Lambardei zog. Auch zu dem Andern aber wollte sich der Kaiser nicht "Da nun unser Herr sah," heißt es in einer spätern Wir sehen: die eigentliche Streitfrage liegt in den ober- Bemerken wir zugleich das Verfahren Carls V. Durch 1 Rescriptum ad criminationes. 2 Die angeführte Instruction p. 27.
Irrungen zwiſchen Papſt und Kaiſer. den ſollte. 1 Es war der erſte feſte Vortheil den Öſtreichaus der Lambardei zog. Auch zu dem Andern aber wollte ſich der Kaiſer nicht „Da nun unſer Herr ſah,“ heißt es in einer ſpätern Wir ſehen: die eigentliche Streitfrage liegt in den ober- Bemerken wir zugleich das Verfahren Carls V. Durch 1 Rescriptum ad criminationes. 2 Die angefuͤhrte Inſtruction p. 27.
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0335" n="325"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#g">Irrungen zwiſchen Papſt und Kaiſer</hi>.</fw><lb/> den ſollte. <note place="foot" n="1"><hi rendition="#aq">Rescriptum ad criminationes.</hi></note> Es war der erſte feſte Vortheil den Öſtreich<lb/> aus der Lambardei zog.</p><lb/> <p>Auch zu dem Andern aber wollte ſich der Kaiſer nicht<lb/> verſtehen. Er hatte keine Neigung den Herzog von Fer-<lb/> rara mit Gewalt anzugreifen. Überdieß kamen hiebei die<lb/> Lehnrechte des Reiches mit denen des römiſchen Stuhles<lb/> in Competenz. Der Kaiſer wollte jene ſchlechterdings nicht<lb/> aufgeben. Er nahm den Bund übrigens an, aber dieſe<lb/> abgeſonderten Artikel weigerte er ſich zu ratificiren.</p><lb/> <p>„Da nun unſer Herr ſah,“ heißt es in einer ſpätern<lb/> päpſtlichen Inſtruction, „daß er betrogen war, daß ſein<lb/> Verhältniß zu dem Kaiſer wider Erwarten immer ſchlim-<lb/> mer wurde, ſo gab er der alten Behauptung Gehör, die<lb/> Abſicht des Kaiſers ſey Italien ganz und gar zu unter-<lb/> jochen: er beſchloß, ſich mit Denen zu verbinden, welche<lb/> eine gemeinſchaftliche Sache mit ihm hatten, um ſich vor<lb/> der Gewalt ſicher zu ſtellen die ihm drohte.“ <note place="foot" n="2">Die angefuͤhrte Inſtruction <hi rendition="#aq">p.</hi> 27.</note></p><lb/> <p>Wir ſehen: die eigentliche Streitfrage liegt in den ober-<lb/> italieniſchen Verhältniſſen. Der Papſt machte Anſprüche<lb/> auf Finanzerträge in Mailand und eine Erweiterung ſei-<lb/> ner Macht gegen Ferrara, welche der Kaiſer nicht zuge-<lb/> ben wollte.</p><lb/> <p>Bemerken wir zugleich das Verfahren Carls <hi rendition="#aq">V.</hi> Durch<lb/> ſeine Verträge von 1521 wäre er wohl zu einer Unterneh-<lb/> mung wie gegen Frankreich ſo gegen Ferrara verpflichtet<lb/> geweſen. Seine Verbündeten glaubten auch ihrerſeits An-<lb/> ſpruch an die Vortheile des Sieges machen zu können.<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [325/0335]
Irrungen zwiſchen Papſt und Kaiſer.
den ſollte. 1 Es war der erſte feſte Vortheil den Öſtreich
aus der Lambardei zog.
Auch zu dem Andern aber wollte ſich der Kaiſer nicht
verſtehen. Er hatte keine Neigung den Herzog von Fer-
rara mit Gewalt anzugreifen. Überdieß kamen hiebei die
Lehnrechte des Reiches mit denen des römiſchen Stuhles
in Competenz. Der Kaiſer wollte jene ſchlechterdings nicht
aufgeben. Er nahm den Bund übrigens an, aber dieſe
abgeſonderten Artikel weigerte er ſich zu ratificiren.
„Da nun unſer Herr ſah,“ heißt es in einer ſpätern
päpſtlichen Inſtruction, „daß er betrogen war, daß ſein
Verhältniß zu dem Kaiſer wider Erwarten immer ſchlim-
mer wurde, ſo gab er der alten Behauptung Gehör, die
Abſicht des Kaiſers ſey Italien ganz und gar zu unter-
jochen: er beſchloß, ſich mit Denen zu verbinden, welche
eine gemeinſchaftliche Sache mit ihm hatten, um ſich vor
der Gewalt ſicher zu ſtellen die ihm drohte.“ 2
Wir ſehen: die eigentliche Streitfrage liegt in den ober-
italieniſchen Verhältniſſen. Der Papſt machte Anſprüche
auf Finanzerträge in Mailand und eine Erweiterung ſei-
ner Macht gegen Ferrara, welche der Kaiſer nicht zuge-
ben wollte.
Bemerken wir zugleich das Verfahren Carls V. Durch
ſeine Verträge von 1521 wäre er wohl zu einer Unterneh-
mung wie gegen Frankreich ſo gegen Ferrara verpflichtet
geweſen. Seine Verbündeten glaubten auch ihrerſeits An-
ſpruch an die Vortheile des Sieges machen zu können.
1 Rescriptum ad criminationes.
2 Die angefuͤhrte Inſtruction p. 27.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |