Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 2. Berlin, 1839.Zusammenkunft zu Friedewalt. fel eben das Resultat ihrer Unterredung ist. Der Inhaltdesselben lautet noch nicht auf ein eigentliches Bündniß, man beschließt nur erst was die Lage des Augenblicks for- dert. Die beiderseitigen Gesandten sollen sich in Hinsicht des Evangeliums näher verständigen, von den gleichgesinn- ten Fürsten, Grafen und Städten so viele als möglich an sich ziehen -- noch hegte man sogar die Hofnung den Churfürsten von Trier zu gewinnen, -- und sich alsdann gemeinschaftlich gegen die Ausdrücke des Ausschreibens er- klären, welche der alten Gewohnheit günstig, dem Worte Gottes nachtheilig seyen, in Sachen des Evangeliums über- haupt für Einen Mann stehn. An dem churfürstlichen Hofe billigte man dieß nicht allein, man hielt es für gut, das Verständniß auch noch auf andre Sachen zu erstrecken, "darin einer vor dem andern Recht leiden könne." 1 So kam man von den verschiednen Seiten im An- Der Zwiespalt der die Abgeordneten trennte, zeigte 1 Verzaichniß des Bedenkens unsres lieben Vetters und Bru- ders auf die vertreuliche Unterrede, so wir mit S. L. jetzo allhie ge- habt, so vil das h. göttl. Wort belangen thut. Friedewalt Mittw. nach Bernardi d. i. 8 Nov. Die Ausarbeitung, die in Torgau ge- macht ward, ist von der eigenhändigen Aufzeichnung des Prinzen dadurch unterschieden, daß wenn der Prinz nur geschrieben hatte, man wolle sich vereinigen des Evangeliums wegen, hier hinzugefügt ward: auch sunsten in andern Sachen, do eyner vor dem andern Recht leyden kunt, ausgeschlossen gegen den, so in der Erbeynung sind. Ausführlichere Auszüge denke ich im Anhang mitzutheilen. 16*
Zuſammenkunft zu Friedewalt. fel eben das Reſultat ihrer Unterredung iſt. Der Inhaltdeſſelben lautet noch nicht auf ein eigentliches Bündniß, man beſchließt nur erſt was die Lage des Augenblicks for- dert. Die beiderſeitigen Geſandten ſollen ſich in Hinſicht des Evangeliums näher verſtändigen, von den gleichgeſinn- ten Fürſten, Grafen und Städten ſo viele als möglich an ſich ziehen — noch hegte man ſogar die Hofnung den Churfürſten von Trier zu gewinnen, — und ſich alsdann gemeinſchaftlich gegen die Ausdrücke des Ausſchreibens er- klären, welche der alten Gewohnheit günſtig, dem Worte Gottes nachtheilig ſeyen, in Sachen des Evangeliums über- haupt für Einen Mann ſtehn. An dem churfürſtlichen Hofe billigte man dieß nicht allein, man hielt es für gut, das Verſtändniß auch noch auf andre Sachen zu erſtrecken, „darin einer vor dem andern Recht leiden könne.“ 1 So kam man von den verſchiednen Seiten im An- Der Zwieſpalt der die Abgeordneten trennte, zeigte 1 Verzaichniß des Bedenkens unſres lieben Vetters und Bru- ders auf die vertreuliche Unterrede, ſo wir mit S. L. jetzo allhie ge- habt, ſo vil das h. goͤttl. Wort belangen thut. Friedewalt Mittw. nach Bernardi d. i. 8 Nov. Die Ausarbeitung, die in Torgau ge- macht ward, iſt von der eigenhaͤndigen Aufzeichnung des Prinzen dadurch unterſchieden, daß wenn der Prinz nur geſchrieben hatte, man wolle ſich vereinigen des Evangeliums wegen, hier hinzugefuͤgt ward: auch ſunſten in andern Sachen, do eyner vor dem andern Recht leyden kunt, ausgeſchloſſen gegen den, ſo in der Erbeynung ſind. Ausfuͤhrlichere Auszuͤge denke ich im Anhang mitzutheilen. 16*
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Zuſammenkunft zu Friedewalt.
fel eben das Reſultat ihrer Unterredung iſt. Der Inhalt
deſſelben lautet noch nicht auf ein eigentliches Bündniß,
man beſchließt nur erſt was die Lage des Augenblicks for-
dert. Die beiderſeitigen Geſandten ſollen ſich in Hinſicht
des Evangeliums näher verſtändigen, von den gleichgeſinn-
ten Fürſten, Grafen und Städten ſo viele als möglich an
ſich ziehen — noch hegte man ſogar die Hofnung den
Churfürſten von Trier zu gewinnen, — und ſich alsdann
gemeinſchaftlich gegen die Ausdrücke des Ausſchreibens er-
klären, welche der alten Gewohnheit günſtig, dem Worte
Gottes nachtheilig ſeyen, in Sachen des Evangeliums über-
haupt für Einen Mann ſtehn. An dem churfürſtlichen
Hofe billigte man dieß nicht allein, man hielt es für gut,
das Verſtändniß auch noch auf andre Sachen zu erſtrecken,
„darin einer vor dem andern Recht leiden könne.“ 1
So kam man von den verſchiednen Seiten im An-
fang December mit ganz entgegengeſetzten Inſtructionen in
Augsburg zuſammen.
Der Zwieſpalt der die Abgeordneten trennte, zeigte
ſich ſelbſt in der kaiſerlichen Commiſſion. Außer Erzherzog
Ferdinand, deſſen Haltung zweifelhaft ſeyn mußte, beſtand
1 Verzaichniß des Bedenkens unſres lieben Vetters und Bru-
ders auf die vertreuliche Unterrede, ſo wir mit S. L. jetzo allhie ge-
habt, ſo vil das h. goͤttl. Wort belangen thut. Friedewalt Mittw.
nach Bernardi d. i. 8 Nov. Die Ausarbeitung, die in Torgau ge-
macht ward, iſt von der eigenhaͤndigen Aufzeichnung des Prinzen
dadurch unterſchieden, daß wenn der Prinz nur geſchrieben hatte,
man wolle ſich vereinigen des Evangeliums wegen, hier hinzugefuͤgt
ward: auch ſunſten in andern Sachen, do eyner vor dem andern
Recht leyden kunt, ausgeſchloſſen gegen den, ſo in der Erbeynung
ſind. Ausfuͤhrlichere Auszuͤge denke ich im Anhang mitzutheilen.
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