Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 2. Berlin, 1839.Säcularisationsentwurf. junge Adel im Heere dienen. Mit diesen Leuten lasse sichdann jede von Kaiser und Reich beschlossene Hülfe ins Werk setzen, ohne irgend Jemand damit beschwerlich zu fallen. Es werde das eine so große beharrliche Hülfe bil- den, wie sie kein Kaiser seit Christi Geburt gehabt habe. 1 Ein Entwurf bei welchem es nun auch nicht so sehr Kühnlich faßte man die entferntesten Resultate ins Noch war das geistliche Fürstenthum bei weitem zu 1 Rathschlag was man mit geistlichen Gütern zu gemeinem
und des Reichs Nutz furnemen und handeln soll. Im Weimari- schen Archiv; zwar unter den Acten von 1526, aber da darin des Reichstags von Augsburg gedacht wird, ohne Zweifel ursprünglich für diesen bestimmt. Saͤculariſationsentwurf. junge Adel im Heere dienen. Mit dieſen Leuten laſſe ſichdann jede von Kaiſer und Reich beſchloſſene Hülfe ins Werk ſetzen, ohne irgend Jemand damit beſchwerlich zu fallen. Es werde das eine ſo große beharrliche Hülfe bil- den, wie ſie kein Kaiſer ſeit Chriſti Geburt gehabt habe. 1 Ein Entwurf bei welchem es nun auch nicht ſo ſehr Kühnlich faßte man die entfernteſten Reſultate ins Noch war das geiſtliche Fürſtenthum bei weitem zu 1 Rathſchlag was man mit geiſtlichen Guͤtern zu gemeinem
und des Reichs Nutz furnemen und handeln ſoll. Im Weimari- ſchen Archiv; zwar unter den Acten von 1526, aber da darin des Reichstags von Augsburg gedacht wird, ohne Zweifel urſpruͤnglich fuͤr dieſen beſtimmt. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0249" n="239"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#g">Saͤculariſationsentwurf</hi>.</fw><lb/> junge Adel im Heere dienen. Mit dieſen Leuten laſſe ſich<lb/> dann jede von Kaiſer und Reich beſchloſſene Hülfe ins<lb/> Werk ſetzen, ohne irgend Jemand damit beſchwerlich zu<lb/> fallen. Es werde das eine ſo große beharrliche Hülfe bil-<lb/> den, wie ſie kein Kaiſer ſeit Chriſti Geburt gehabt habe. <note place="foot" n="1">Rathſchlag was man mit geiſtlichen Guͤtern zu gemeinem<lb/> und des Reichs Nutz furnemen und handeln ſoll. Im Weimari-<lb/> ſchen Archiv; zwar unter den Acten von 1526, aber da darin des<lb/> Reichstags von Augsburg gedacht wird, ohne Zweifel urſpruͤnglich<lb/> fuͤr dieſen beſtimmt.</note></p><lb/> <p>Ein Entwurf bei welchem es nun auch nicht ſo ſehr<lb/> auf die einzelnen Beſtimmungen ankommt als auf die Ideen<lb/> die ihm im Allgemeinen zu Grunde liegen: Säculariſation<lb/> der geiſtlichen Güter, — das Reich allein aus weltlichen<lb/> Ständen zuſammengeſetzt, — deſſen Verfaſſung vor allem auf<lb/> die Ausbildung der Kreiſe begründet, — ein ſtehendes Heer<lb/> vornehmlich zu Gunſten des jüngern Adels: — alles Dinge,<lb/> deren Ausführung die folgenden Jahrhunderte beherrſcht,<lb/> das ſpätere Deutſchland conſtituirt hat!</p><lb/> <p>Kühnlich faßte man die entfernteſten Reſultate ins<lb/> Auge: allein welch einen weiten Weg hatte man noch bis<lb/> dahin zurückzulegen!</p><lb/> <p>Noch war das geiſtliche Fürſtenthum bei weitem zu<lb/> ſtark; und man kann denken, daß es ſich durch Pläne dieſer<lb/> Art, die ihm doch nicht verborgen bleiben konnten, ange-<lb/> trieben fühlen mußte alle ſeine Kräfte zuſammenzunehmen.<lb/> Die Geiſtlichkeit beſchwerte ſich ohnehin, daß man ihr Vie-<lb/> les vorenthielt, deſſen ſie in dem letzten Sturme beraubt<lb/> worden, ja daß man fortfuhr, ihr die gewohnte Jurisdiction<lb/> zu entziehen: ſie zeigte ſich entſchloſſen, am nächſten Reichs-<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [239/0249]
Saͤculariſationsentwurf.
junge Adel im Heere dienen. Mit dieſen Leuten laſſe ſich
dann jede von Kaiſer und Reich beſchloſſene Hülfe ins
Werk ſetzen, ohne irgend Jemand damit beſchwerlich zu
fallen. Es werde das eine ſo große beharrliche Hülfe bil-
den, wie ſie kein Kaiſer ſeit Chriſti Geburt gehabt habe. 1
Ein Entwurf bei welchem es nun auch nicht ſo ſehr
auf die einzelnen Beſtimmungen ankommt als auf die Ideen
die ihm im Allgemeinen zu Grunde liegen: Säculariſation
der geiſtlichen Güter, — das Reich allein aus weltlichen
Ständen zuſammengeſetzt, — deſſen Verfaſſung vor allem auf
die Ausbildung der Kreiſe begründet, — ein ſtehendes Heer
vornehmlich zu Gunſten des jüngern Adels: — alles Dinge,
deren Ausführung die folgenden Jahrhunderte beherrſcht,
das ſpätere Deutſchland conſtituirt hat!
Kühnlich faßte man die entfernteſten Reſultate ins
Auge: allein welch einen weiten Weg hatte man noch bis
dahin zurückzulegen!
Noch war das geiſtliche Fürſtenthum bei weitem zu
ſtark; und man kann denken, daß es ſich durch Pläne dieſer
Art, die ihm doch nicht verborgen bleiben konnten, ange-
trieben fühlen mußte alle ſeine Kräfte zuſammenzunehmen.
Die Geiſtlichkeit beſchwerte ſich ohnehin, daß man ihr Vie-
les vorenthielt, deſſen ſie in dem letzten Sturme beraubt
worden, ja daß man fortfuhr, ihr die gewohnte Jurisdiction
zu entziehen: ſie zeigte ſich entſchloſſen, am nächſten Reichs-
1 Rathſchlag was man mit geiſtlichen Guͤtern zu gemeinem
und des Reichs Nutz furnemen und handeln ſoll. Im Weimari-
ſchen Archiv; zwar unter den Acten von 1526, aber da darin des
Reichstags von Augsburg gedacht wird, ohne Zweifel urſpruͤnglich
fuͤr dieſen beſtimmt.
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