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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 1. Berlin, 1839.

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Reichstag von 1521.

Bei alle dem aber war es doch von großem Werth,
daß den Unordnungen der letzten Jahre Maximilians ein
Ziel gesetzt wurde, daß man die Ideen einer ständischen
Regierung, die unter ihm nie auszuführen gewesen, mit
so vielem Erfolg wieder aufnahm. Die Verfassung von
1521 beruht, wie die Costnitzer von 1507 auf einer Ver-
einigung von Matricularwesen mit ständischen Einrichtun-
gen; aber diese waren jetzt bei weitem umfassender, da
man nicht wie damals bei dem Gericht stehn blieb; son-
dern nach den Vorschlägen von 1495 und 1500 ein im Ver-
hältniß zu dem Kaiser sehr selbständiges Regiment begründete.
Jener Verwaltung nach momentanen Interessen der Poli-
tik des Hauses, wie sie Maximilian ausgeübt, und wie
sie jetzt wieder um sich griff, trat ein nationales Institut
entgegen, das wenn es sich zu befestigen und auszubilden
vermochte, die größte Aussicht für die Zukunft darbot.

Auswärtige Verhältnisse und die Sache Luthers.

Während man nun diese Dinge festsetzte, waren auch
die geistlichen Interessen mannichfaltig zur Sprache gekom-
men: sie boten der Politik des Kaisers noch eine neue
Seite dar.


sen, trugen wenig Lob davon. "Etlich geben," schreibt Fürstenberg
am 20sten Mai, "Hr Hansen Bock etwa spitz Wort, als ob er sich
und die rheinischen Städte erhalten und sie im Pfeffer habe stecken
lassen. Dazu verdrießt sie und uns alle, daß sie die Grafen fast
gelachert (erleichtert) und die Beschwerung auf uns getrieben haben.
Dr Peutinger der ist der aller onlustigst, er wolt gern daß man es
beim alten Anschlag ließ, will nit ansehn, daß Eine Stadt aufgeht
die andre in Abfall kommt."
Ranke d. Gesch. I. 30
Reichstag von 1521.

Bei alle dem aber war es doch von großem Werth,
daß den Unordnungen der letzten Jahre Maximilians ein
Ziel geſetzt wurde, daß man die Ideen einer ſtändiſchen
Regierung, die unter ihm nie auszuführen geweſen, mit
ſo vielem Erfolg wieder aufnahm. Die Verfaſſung von
1521 beruht, wie die Coſtnitzer von 1507 auf einer Ver-
einigung von Matricularweſen mit ſtändiſchen Einrichtun-
gen; aber dieſe waren jetzt bei weitem umfaſſender, da
man nicht wie damals bei dem Gericht ſtehn blieb; ſon-
dern nach den Vorſchlägen von 1495 und 1500 ein im Ver-
hältniß zu dem Kaiſer ſehr ſelbſtändiges Regiment begründete.
Jener Verwaltung nach momentanen Intereſſen der Poli-
tik des Hauſes, wie ſie Maximilian ausgeübt, und wie
ſie jetzt wieder um ſich griff, trat ein nationales Inſtitut
entgegen, das wenn es ſich zu befeſtigen und auszubilden
vermochte, die größte Ausſicht für die Zukunft darbot.

Auswärtige Verhältniſſe und die Sache Luthers.

Während man nun dieſe Dinge feſtſetzte, waren auch
die geiſtlichen Intereſſen mannichfaltig zur Sprache gekom-
men: ſie boten der Politik des Kaiſers noch eine neue
Seite dar.


ſen, trugen wenig Lob davon. „Etlich geben,“ ſchreibt Fuͤrſtenberg
am 20ſten Mai, „Hr Hanſen Bock etwa ſpitz Wort, als ob er ſich
und die rheiniſchen Staͤdte erhalten und ſie im Pfeffer habe ſtecken
laſſen. Dazu verdrießt ſie und uns alle, daß ſie die Grafen faſt
gelachert (erleichtert) und die Beſchwerung auf uns getrieben haben.
Dr Peutinger der iſt der aller onluſtigſt, er wolt gern daß man es
beim alten Anſchlag ließ, will nit anſehn, daß Eine Stadt aufgeht
die andre in Abfall kommt.“
Ranke d. Geſch. I. 30
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[465/0483] Reichstag von 1521. Bei alle dem aber war es doch von großem Werth, daß den Unordnungen der letzten Jahre Maximilians ein Ziel geſetzt wurde, daß man die Ideen einer ſtändiſchen Regierung, die unter ihm nie auszuführen geweſen, mit ſo vielem Erfolg wieder aufnahm. Die Verfaſſung von 1521 beruht, wie die Coſtnitzer von 1507 auf einer Ver- einigung von Matricularweſen mit ſtändiſchen Einrichtun- gen; aber dieſe waren jetzt bei weitem umfaſſender, da man nicht wie damals bei dem Gericht ſtehn blieb; ſon- dern nach den Vorſchlägen von 1495 und 1500 ein im Ver- hältniß zu dem Kaiſer ſehr ſelbſtändiges Regiment begründete. Jener Verwaltung nach momentanen Intereſſen der Poli- tik des Hauſes, wie ſie Maximilian ausgeübt, und wie ſie jetzt wieder um ſich griff, trat ein nationales Inſtitut entgegen, das wenn es ſich zu befeſtigen und auszubilden vermochte, die größte Ausſicht für die Zukunft darbot. Auswärtige Verhältniſſe und die Sache Luthers. Während man nun dieſe Dinge feſtſetzte, waren auch die geiſtlichen Intereſſen mannichfaltig zur Sprache gekom- men: ſie boten der Politik des Kaiſers noch eine neue Seite dar. 1 1 ſen, trugen wenig Lob davon. „Etlich geben,“ ſchreibt Fuͤrſtenberg am 20ſten Mai, „Hr Hanſen Bock etwa ſpitz Wort, als ob er ſich und die rheiniſchen Staͤdte erhalten und ſie im Pfeffer habe ſtecken laſſen. Dazu verdrießt ſie und uns alle, daß ſie die Grafen faſt gelachert (erleichtert) und die Beſchwerung auf uns getrieben haben. Dr Peutinger der iſt der aller onluſtigſt, er wolt gern daß man es beim alten Anſchlag ließ, will nit anſehn, daß Eine Stadt aufgeht die andre in Abfall kommt.“ Ranke d. Geſch. I. 30

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 1. Berlin, 1839, S. 465. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation01_1839/483>, abgerufen am 23.11.2024.