burg, obwohl er noch nicht volle sieben Jahr alt war, zu seinem Bischof. 1 Wer wollte alle die Präbenden aufzäh- len, zu denen entweder Glieder der minder mächtigen Häu- ser, oder Begünstigte des Kaisers gelangt waren? Mel- chior Pfinzing, seinen Caplan und Secretär, finden wir als Propst zu St. Sebald in Nürnberg, zu St. Alban und St. Victor in Mainz, als Domherrn zugleich in Trient und in Bamberg. Daher kam es, daß die Interessen des Hau- ses, aus dem ein geistlicher Herr entsprungen war oder dem er seine Erhebung verdankte, auch auf die Ausübung seiner Befugnisse Einfluß hatten; die geistlichen Fürstenthü- mer finden wir in alle Verwickelungen der weltlichen Ge- walthaber verflochten.
Auch auf die übrigen Stände wirkten diese Beziehun- gen zurück, wiewohl man sich ihrer vielleicht nicht so ent- schieden bewußt wurde. Wenn die oberländischen Städte, auf deren Kraft der schwäbische Bund so vorzugsweise be- ruhte, der einen, so gehörten dagegen die fränkischen Rit- ter, die in Fehde mit dem Bund lagen, mehr der andern Partei an.
Denn wie wenig auch diese Verhältnisse befestigt wa- ren, so lassen sich doch zwei entgegengesetzte politische Rich- tungen in den deutschen Ländern unterscheiden. Für Öst- reich waren Baiern, der Bund, Brandenburg größtentheils, Hessen, Cleve, der Graf von Ostfriesland, der erst vor Kur- zem sich angeschlossen, Oldenburg, Dänemark, Calenberg, Wolfenbüttel, das albertinische Sachsen. In der Oppo-
1 Geb. 4 Juli 1509, gewählt 21 Juni 1516. Rudloff Mek- lenburg. Gesch. III, 1, 37.
Zweites Buch. Zweites Capitel.
burg, obwohl er noch nicht volle ſieben Jahr alt war, zu ſeinem Biſchof. 1 Wer wollte alle die Präbenden aufzäh- len, zu denen entweder Glieder der minder mächtigen Häu- ſer, oder Begünſtigte des Kaiſers gelangt waren? Mel- chior Pfinzing, ſeinen Caplan und Secretär, finden wir als Propſt zu St. Sebald in Nürnberg, zu St. Alban und St. Victor in Mainz, als Domherrn zugleich in Trient und in Bamberg. Daher kam es, daß die Intereſſen des Hau- ſes, aus dem ein geiſtlicher Herr entſprungen war oder dem er ſeine Erhebung verdankte, auch auf die Ausübung ſeiner Befugniſſe Einfluß hatten; die geiſtlichen Fürſtenthü- mer finden wir in alle Verwickelungen der weltlichen Ge- walthaber verflochten.
Auch auf die übrigen Stände wirkten dieſe Beziehun- gen zurück, wiewohl man ſich ihrer vielleicht nicht ſo ent- ſchieden bewußt wurde. Wenn die oberländiſchen Städte, auf deren Kraft der ſchwäbiſche Bund ſo vorzugsweiſe be- ruhte, der einen, ſo gehörten dagegen die fränkiſchen Rit- ter, die in Fehde mit dem Bund lagen, mehr der andern Partei an.
Denn wie wenig auch dieſe Verhältniſſe befeſtigt wa- ren, ſo laſſen ſich doch zwei entgegengeſetzte politiſche Rich- tungen in den deutſchen Ländern unterſcheiden. Für Öſt- reich waren Baiern, der Bund, Brandenburg größtentheils, Heſſen, Cleve, der Graf von Oſtfriesland, der erſt vor Kur- zem ſich angeſchloſſen, Oldenburg, Dänemark, Calenberg, Wolfenbüttel, das albertiniſche Sachſen. In der Oppo-
1 Geb. 4 Juli 1509, gewaͤhlt 21 Juni 1516. Rudloff Mek- lenburg. Geſch. III, 1, 37.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0366"n="348"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#g">Zweites Buch. Zweites Capitel</hi>.</fw><lb/>
burg, obwohl er noch nicht volle ſieben Jahr alt war, zu<lb/>ſeinem Biſchof. <noteplace="foot"n="1">Geb. 4 Juli 1509, gewaͤhlt 21 Juni 1516. Rudloff Mek-<lb/>
lenburg. Geſch. <hirendition="#aq">III</hi>, 1, 37.</note> Wer wollte alle die Präbenden aufzäh-<lb/>
len, zu denen entweder Glieder der minder mächtigen Häu-<lb/>ſer, oder Begünſtigte des Kaiſers gelangt waren? Mel-<lb/>
chior Pfinzing, ſeinen Caplan und Secretär, finden wir als<lb/>
Propſt zu St. Sebald in Nürnberg, zu St. Alban und<lb/>
St. Victor in Mainz, als Domherrn zugleich in Trient und<lb/>
in Bamberg. Daher kam es, daß die Intereſſen des Hau-<lb/>ſes, aus dem ein geiſtlicher Herr entſprungen war oder<lb/>
dem er ſeine Erhebung verdankte, auch auf die Ausübung<lb/>ſeiner Befugniſſe Einfluß hatten; die geiſtlichen Fürſtenthü-<lb/>
mer finden wir in alle Verwickelungen der weltlichen Ge-<lb/>
walthaber verflochten.</p><lb/><p>Auch auf die übrigen Stände wirkten dieſe Beziehun-<lb/>
gen zurück, wiewohl man ſich ihrer vielleicht nicht ſo ent-<lb/>ſchieden bewußt wurde. Wenn die oberländiſchen Städte,<lb/>
auf deren Kraft der ſchwäbiſche Bund ſo vorzugsweiſe be-<lb/>
ruhte, der einen, ſo gehörten dagegen die fränkiſchen Rit-<lb/>
ter, die in Fehde mit dem Bund lagen, mehr der andern<lb/>
Partei an.</p><lb/><p>Denn wie wenig auch dieſe Verhältniſſe befeſtigt wa-<lb/>
ren, ſo laſſen ſich doch zwei entgegengeſetzte politiſche Rich-<lb/>
tungen in den deutſchen Ländern unterſcheiden. Für Öſt-<lb/>
reich waren Baiern, der Bund, Brandenburg größtentheils,<lb/>
Heſſen, Cleve, der Graf von Oſtfriesland, der erſt vor Kur-<lb/>
zem ſich angeſchloſſen, Oldenburg, Dänemark, Calenberg,<lb/>
Wolfenbüttel, das albertiniſche Sachſen. In der Oppo-<lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[348/0366]
Zweites Buch. Zweites Capitel.
burg, obwohl er noch nicht volle ſieben Jahr alt war, zu
ſeinem Biſchof. 1 Wer wollte alle die Präbenden aufzäh-
len, zu denen entweder Glieder der minder mächtigen Häu-
ſer, oder Begünſtigte des Kaiſers gelangt waren? Mel-
chior Pfinzing, ſeinen Caplan und Secretär, finden wir als
Propſt zu St. Sebald in Nürnberg, zu St. Alban und
St. Victor in Mainz, als Domherrn zugleich in Trient und
in Bamberg. Daher kam es, daß die Intereſſen des Hau-
ſes, aus dem ein geiſtlicher Herr entſprungen war oder
dem er ſeine Erhebung verdankte, auch auf die Ausübung
ſeiner Befugniſſe Einfluß hatten; die geiſtlichen Fürſtenthü-
mer finden wir in alle Verwickelungen der weltlichen Ge-
walthaber verflochten.
Auch auf die übrigen Stände wirkten dieſe Beziehun-
gen zurück, wiewohl man ſich ihrer vielleicht nicht ſo ent-
ſchieden bewußt wurde. Wenn die oberländiſchen Städte,
auf deren Kraft der ſchwäbiſche Bund ſo vorzugsweiſe be-
ruhte, der einen, ſo gehörten dagegen die fränkiſchen Rit-
ter, die in Fehde mit dem Bund lagen, mehr der andern
Partei an.
Denn wie wenig auch dieſe Verhältniſſe befeſtigt wa-
ren, ſo laſſen ſich doch zwei entgegengeſetzte politiſche Rich-
tungen in den deutſchen Ländern unterſcheiden. Für Öſt-
reich waren Baiern, der Bund, Brandenburg größtentheils,
Heſſen, Cleve, der Graf von Oſtfriesland, der erſt vor Kur-
zem ſich angeſchloſſen, Oldenburg, Dänemark, Calenberg,
Wolfenbüttel, das albertiniſche Sachſen. In der Oppo-
1 Geb. 4 Juli 1509, gewaͤhlt 21 Juni 1516. Rudloff Mek-
lenburg. Geſch. III, 1, 37.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 1. Berlin, 1839, S. 348. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation01_1839/366>, abgerufen am 16.02.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
(Kontakt).
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.