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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 1. Berlin, 1839.

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Erstes Buch.
kleinen Anschlag über sich zu nehmen, um die Besoldun-
gen aufzubringen. Sie wollten dem Gericht den Cha-
rakter eines vorzugsweise ständischen gemeinschaftlichen, der
ihm ursprünglich gegeben worden, nicht entreißen lassen.
In diesem Sinne bestimmten sie, daß alle Jahr 2 Für-
sten, ein geistlicher und ein weltlicher, die Amtsführung des-
selben untersuchen und den Ständen Bericht darüber er-
statten sollten.

Bleiben wir hier einen Augenblick stehen und überlegen,
was vorhergegangen was darnach gefolgt ist, so hat doch
dieser Costnitzer Reichstag eine hohe Bedeutung. Der Ma-
tricularanschlag und das Kammergericht sind drei Jahr-
hunderte lang die beiden vornehmsten Einrichtungen gewe-
sen, in denen sich die Einheit des Reichs ausgesprochen
hat; ihre definitive Festsetzung und Verbindung geschah an
diesem Reichstag. Die Ideen, aus denen diese beiden In-
stitutionen hervorgegangen, gründeten sich ursprünglich auf
verschiedne Prinzipien; allein grade dieß empfahl sie wie-
der: die Selbständigkeit der Territorien ward nicht ange-
tastet, die Ideen der Gemeinsamkeit erhielten eine gewisse
Darstellung.

Und noch eine andre überaus schwierige Angelegenheit,
die schweizerische ward hier zur Entscheidung gebracht.

Churf. Berthold hatte die Schweizer an die Reichs-
tage ziehen, alle Institutionen die er beabsichtigte auch
auf sie übertragen wollen. Allein wie war davon so ganz
das Gegentheil erfolgt! In einem großen Kriege mit dem
römischen König hatten die Eidgenossen die Oberhand be-
halten: in den europäischen Verwickelungen schlossen sie

Erſtes Buch.
kleinen Anſchlag über ſich zu nehmen, um die Beſoldun-
gen aufzubringen. Sie wollten dem Gericht den Cha-
rakter eines vorzugsweiſe ſtändiſchen gemeinſchaftlichen, der
ihm urſprünglich gegeben worden, nicht entreißen laſſen.
In dieſem Sinne beſtimmten ſie, daß alle Jahr 2 Für-
ſten, ein geiſtlicher und ein weltlicher, die Amtsführung deſ-
ſelben unterſuchen und den Ständen Bericht darüber er-
ſtatten ſollten.

Bleiben wir hier einen Augenblick ſtehen und überlegen,
was vorhergegangen was darnach gefolgt iſt, ſo hat doch
dieſer Coſtnitzer Reichstag eine hohe Bedeutung. Der Ma-
tricularanſchlag und das Kammergericht ſind drei Jahr-
hunderte lang die beiden vornehmſten Einrichtungen gewe-
ſen, in denen ſich die Einheit des Reichs ausgeſprochen
hat; ihre definitive Feſtſetzung und Verbindung geſchah an
dieſem Reichstag. Die Ideen, aus denen dieſe beiden In-
ſtitutionen hervorgegangen, gründeten ſich urſprünglich auf
verſchiedne Prinzipien; allein grade dieß empfahl ſie wie-
der: die Selbſtändigkeit der Territorien ward nicht ange-
taſtet, die Ideen der Gemeinſamkeit erhielten eine gewiſſe
Darſtellung.

Und noch eine andre überaus ſchwierige Angelegenheit,
die ſchweizeriſche ward hier zur Entſcheidung gebracht.

Churf. Berthold hatte die Schweizer an die Reichs-
tage ziehen, alle Inſtitutionen die er beabſichtigte auch
auf ſie übertragen wollen. Allein wie war davon ſo ganz
das Gegentheil erfolgt! In einem großen Kriege mit dem
römiſchen König hatten die Eidgenoſſen die Oberhand be-
halten: in den europäiſchen Verwickelungen ſchloſſen ſie

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[174/0192] Erſtes Buch. kleinen Anſchlag über ſich zu nehmen, um die Beſoldun- gen aufzubringen. Sie wollten dem Gericht den Cha- rakter eines vorzugsweiſe ſtändiſchen gemeinſchaftlichen, der ihm urſprünglich gegeben worden, nicht entreißen laſſen. In dieſem Sinne beſtimmten ſie, daß alle Jahr 2 Für- ſten, ein geiſtlicher und ein weltlicher, die Amtsführung deſ- ſelben unterſuchen und den Ständen Bericht darüber er- ſtatten ſollten. Bleiben wir hier einen Augenblick ſtehen und überlegen, was vorhergegangen was darnach gefolgt iſt, ſo hat doch dieſer Coſtnitzer Reichstag eine hohe Bedeutung. Der Ma- tricularanſchlag und das Kammergericht ſind drei Jahr- hunderte lang die beiden vornehmſten Einrichtungen gewe- ſen, in denen ſich die Einheit des Reichs ausgeſprochen hat; ihre definitive Feſtſetzung und Verbindung geſchah an dieſem Reichstag. Die Ideen, aus denen dieſe beiden In- ſtitutionen hervorgegangen, gründeten ſich urſprünglich auf verſchiedne Prinzipien; allein grade dieß empfahl ſie wie- der: die Selbſtändigkeit der Territorien ward nicht ange- taſtet, die Ideen der Gemeinſamkeit erhielten eine gewiſſe Darſtellung. Und noch eine andre überaus ſchwierige Angelegenheit, die ſchweizeriſche ward hier zur Entſcheidung gebracht. Churf. Berthold hatte die Schweizer an die Reichs- tage ziehen, alle Inſtitutionen die er beabſichtigte auch auf ſie übertragen wollen. Allein wie war davon ſo ganz das Gegentheil erfolgt! In einem großen Kriege mit dem römiſchen König hatten die Eidgenoſſen die Oberhand be- halten: in den europäiſchen Verwickelungen ſchloſſen ſie

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 1. Berlin, 1839, S. 174. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation01_1839/192>, abgerufen am 24.11.2024.