Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 1. Berlin, 1839.

Bild:
<< vorherige Seite

Erstes Buch.
überheben, und die beschlossenen Ordnungen mit Rath und
That aufrecht erhalten könne. 1 Zur erneuten Berathung
dieses Institutes ward ein Ausschuß niedergesetzt, dessen
Vorschläge wurden dann in der allgemeinen Versammlung
der Stände vorgetragen; jedes Mitglied der Stände hatte
das Recht, die Verbesserungen schriftlich einzureichen die
es wünschte.

Die Sache ward mit alle dem Ernst behandelt, den
sie verdiente. Es kam nun dabei auf zweierlei an, die
Zusammensetzung, und die Rechte des einzurichtenden Ra-
thes. Vor allem gab man darin den Churfürsten eine
ihrem hohen Range und ihrer bisherigen Thätigkeit ent-
sprechende Stellung. Ein jeder sollte einen Abgeordneten
in dem Rathe haben: einer von ihnen, nach einer bestimm-
ten Reihenfolge, jederzeit persönlich anwesend seyn. Min-
der günstig war das so viel zahlreichere fürstliche Colle-
gium bedacht. Man hatte anfangs die Absicht gehabt, die
geistliche Seite nach den Erzbisthümern, die weltliche nach
den sogenannten Landen, Schwaben Franken Baiern und
Niederland, repräsentiren zu lassen: 2 jedoch entsprachen
diese Eintheilungen weder der Idee eines zu engerer Ein-
heit geschlossenen Reiches, noch auch der wirklichen Lage
der Verhältnisse, und man zog es jetzt vor, geistliche und

1 Protocoll des Reichstags zu Augsb. in den Acten zu Frank-
furt Tom. XIX, leider nicht so ausführlich wie man wünscht. Z. B.
werden die Einwendungen welche die Städte gemacht laut dreier
Zettel, hier nicht verzeichnet, weil jeder Städtebote sie kenne.
2 Jene sind Salzburg Magdeburg Bremen und Besancon;
die Churfürstenthümer waren natürlich ausgeschlossen: die Nieder-
lande an der Maaß statt Sachsens. Datt de pace publica p. 603.

Erſtes Buch.
überheben, und die beſchloſſenen Ordnungen mit Rath und
That aufrecht erhalten könne. 1 Zur erneuten Berathung
dieſes Inſtitutes ward ein Ausſchuß niedergeſetzt, deſſen
Vorſchläge wurden dann in der allgemeinen Verſammlung
der Stände vorgetragen; jedes Mitglied der Stände hatte
das Recht, die Verbeſſerungen ſchriftlich einzureichen die
es wünſchte.

Die Sache ward mit alle dem Ernſt behandelt, den
ſie verdiente. Es kam nun dabei auf zweierlei an, die
Zuſammenſetzung, und die Rechte des einzurichtenden Ra-
thes. Vor allem gab man darin den Churfürſten eine
ihrem hohen Range und ihrer bisherigen Thätigkeit ent-
ſprechende Stellung. Ein jeder ſollte einen Abgeordneten
in dem Rathe haben: einer von ihnen, nach einer beſtimm-
ten Reihenfolge, jederzeit perſönlich anweſend ſeyn. Min-
der günſtig war das ſo viel zahlreichere fürſtliche Colle-
gium bedacht. Man hatte anfangs die Abſicht gehabt, die
geiſtliche Seite nach den Erzbisthümern, die weltliche nach
den ſogenannten Landen, Schwaben Franken Baiern und
Niederland, repräſentiren zu laſſen: 2 jedoch entſprachen
dieſe Eintheilungen weder der Idee eines zu engerer Ein-
heit geſchloſſenen Reiches, noch auch der wirklichen Lage
der Verhältniſſe, und man zog es jetzt vor, geiſtliche und

1 Protocoll des Reichstags zu Augsb. in den Acten zu Frank-
furt Tom. XIX, leider nicht ſo ausfuͤhrlich wie man wuͤnſcht. Z. B.
werden die Einwendungen welche die Staͤdte gemacht laut dreier
Zettel, hier nicht verzeichnet, weil jeder Staͤdtebote ſie kenne.
2 Jene ſind Salzburg Magdeburg Bremen und Beſançon;
die Churfuͤrſtenthuͤmer waren natuͤrlich ausgeſchloſſen: die Nieder-
lande an der Maaß ſtatt Sachſens. Datt de pace publica p. 603.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0160" n="142"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#g">Er&#x017F;tes Buch</hi>.</fw><lb/>
überheben, und die be&#x017F;chlo&#x017F;&#x017F;enen Ordnungen mit Rath und<lb/>
That aufrecht erhalten könne. <note place="foot" n="1">Protocoll des Reichstags zu Augsb. in den Acten zu Frank-<lb/>
furt <hi rendition="#aq">Tom. XIX,</hi> leider nicht &#x017F;o ausfu&#x0364;hrlich wie man wu&#x0364;n&#x017F;cht. Z. B.<lb/>
werden die Einwendungen welche die Sta&#x0364;dte gemacht laut dreier<lb/>
Zettel, hier nicht verzeichnet, weil jeder Sta&#x0364;dtebote &#x017F;ie kenne.</note> Zur erneuten Berathung<lb/>
die&#x017F;es In&#x017F;titutes ward ein Aus&#x017F;chuß niederge&#x017F;etzt, de&#x017F;&#x017F;en<lb/>
Vor&#x017F;chläge wurden dann in der allgemeinen Ver&#x017F;ammlung<lb/>
der Stände vorgetragen; jedes Mitglied der Stände hatte<lb/>
das Recht, die Verbe&#x017F;&#x017F;erungen &#x017F;chriftlich einzureichen die<lb/>
es wün&#x017F;chte.</p><lb/>
          <p>Die Sache ward mit alle dem Ern&#x017F;t behandelt, den<lb/>
&#x017F;ie verdiente. Es kam nun dabei auf zweierlei an, die<lb/>
Zu&#x017F;ammen&#x017F;etzung, und die Rechte des einzurichtenden Ra-<lb/>
thes. Vor allem gab man darin den Churfür&#x017F;ten eine<lb/>
ihrem hohen Range und ihrer bisherigen Thätigkeit ent-<lb/>
&#x017F;prechende Stellung. Ein jeder &#x017F;ollte einen Abgeordneten<lb/>
in dem Rathe haben: einer von ihnen, nach einer be&#x017F;timm-<lb/>
ten Reihenfolge, jederzeit per&#x017F;önlich anwe&#x017F;end &#x017F;eyn. Min-<lb/>
der gün&#x017F;tig war das &#x017F;o viel zahlreichere für&#x017F;tliche Colle-<lb/>
gium bedacht. Man hatte anfangs die Ab&#x017F;icht gehabt, die<lb/>
gei&#x017F;tliche Seite nach den Erzbisthümern, die weltliche nach<lb/>
den &#x017F;ogenannten Landen, Schwaben Franken Baiern und<lb/>
Niederland, reprä&#x017F;entiren zu la&#x017F;&#x017F;en: <note place="foot" n="2">Jene &#x017F;ind Salzburg Magdeburg Bremen und Be&#x017F;an<hi rendition="#aq">ç</hi>on;<lb/>
die Churfu&#x0364;r&#x017F;tenthu&#x0364;mer waren natu&#x0364;rlich ausge&#x017F;chlo&#x017F;&#x017F;en: die Nieder-<lb/>
lande an der Maaß &#x017F;tatt Sach&#x017F;ens. <hi rendition="#aq">Datt de pace publica p. 603.</hi></note> jedoch ent&#x017F;prachen<lb/>
die&#x017F;e Eintheilungen weder der Idee eines zu engerer Ein-<lb/>
heit ge&#x017F;chlo&#x017F;&#x017F;enen Reiches, noch auch der wirklichen Lage<lb/>
der Verhältni&#x017F;&#x017F;e, und man zog es jetzt vor, gei&#x017F;tliche und<lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[142/0160] Erſtes Buch. überheben, und die beſchloſſenen Ordnungen mit Rath und That aufrecht erhalten könne. 1 Zur erneuten Berathung dieſes Inſtitutes ward ein Ausſchuß niedergeſetzt, deſſen Vorſchläge wurden dann in der allgemeinen Verſammlung der Stände vorgetragen; jedes Mitglied der Stände hatte das Recht, die Verbeſſerungen ſchriftlich einzureichen die es wünſchte. Die Sache ward mit alle dem Ernſt behandelt, den ſie verdiente. Es kam nun dabei auf zweierlei an, die Zuſammenſetzung, und die Rechte des einzurichtenden Ra- thes. Vor allem gab man darin den Churfürſten eine ihrem hohen Range und ihrer bisherigen Thätigkeit ent- ſprechende Stellung. Ein jeder ſollte einen Abgeordneten in dem Rathe haben: einer von ihnen, nach einer beſtimm- ten Reihenfolge, jederzeit perſönlich anweſend ſeyn. Min- der günſtig war das ſo viel zahlreichere fürſtliche Colle- gium bedacht. Man hatte anfangs die Abſicht gehabt, die geiſtliche Seite nach den Erzbisthümern, die weltliche nach den ſogenannten Landen, Schwaben Franken Baiern und Niederland, repräſentiren zu laſſen: 2 jedoch entſprachen dieſe Eintheilungen weder der Idee eines zu engerer Ein- heit geſchloſſenen Reiches, noch auch der wirklichen Lage der Verhältniſſe, und man zog es jetzt vor, geiſtliche und 1 Protocoll des Reichstags zu Augsb. in den Acten zu Frank- furt Tom. XIX, leider nicht ſo ausfuͤhrlich wie man wuͤnſcht. Z. B. werden die Einwendungen welche die Staͤdte gemacht laut dreier Zettel, hier nicht verzeichnet, weil jeder Staͤdtebote ſie kenne. 2 Jene ſind Salzburg Magdeburg Bremen und Beſançon; die Churfuͤrſtenthuͤmer waren natuͤrlich ausgeſchloſſen: die Nieder- lande an der Maaß ſtatt Sachſens. Datt de pace publica p. 603.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation01_1839
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation01_1839/160
Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 1. Berlin, 1839, S. 142. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation01_1839/160>, abgerufen am 24.11.2024.