Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 1. Berlin, 1839.Erstes Buch. überheben, und die beschlossenen Ordnungen mit Rath undThat aufrecht erhalten könne. 1 Zur erneuten Berathung dieses Institutes ward ein Ausschuß niedergesetzt, dessen Vorschläge wurden dann in der allgemeinen Versammlung der Stände vorgetragen; jedes Mitglied der Stände hatte das Recht, die Verbesserungen schriftlich einzureichen die es wünschte. Die Sache ward mit alle dem Ernst behandelt, den 1 Protocoll des Reichstags zu Augsb. in den Acten zu Frank- furt Tom. XIX, leider nicht so ausführlich wie man wünscht. Z. B. werden die Einwendungen welche die Städte gemacht laut dreier Zettel, hier nicht verzeichnet, weil jeder Städtebote sie kenne. 2 Jene sind Salzburg Magdeburg Bremen und Besancon;
die Churfürstenthümer waren natürlich ausgeschlossen: die Nieder- lande an der Maaß statt Sachsens. Datt de pace publica p. 603. Erſtes Buch. überheben, und die beſchloſſenen Ordnungen mit Rath undThat aufrecht erhalten könne. 1 Zur erneuten Berathung dieſes Inſtitutes ward ein Ausſchuß niedergeſetzt, deſſen Vorſchläge wurden dann in der allgemeinen Verſammlung der Stände vorgetragen; jedes Mitglied der Stände hatte das Recht, die Verbeſſerungen ſchriftlich einzureichen die es wünſchte. Die Sache ward mit alle dem Ernſt behandelt, den 1 Protocoll des Reichstags zu Augsb. in den Acten zu Frank- furt Tom. XIX, leider nicht ſo ausfuͤhrlich wie man wuͤnſcht. Z. B. werden die Einwendungen welche die Staͤdte gemacht laut dreier Zettel, hier nicht verzeichnet, weil jeder Staͤdtebote ſie kenne. 2 Jene ſind Salzburg Magdeburg Bremen und Beſançon;
die Churfuͤrſtenthuͤmer waren natuͤrlich ausgeſchloſſen: die Nieder- lande an der Maaß ſtatt Sachſens. Datt de pace publica p. 603. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0160" n="142"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#g">Erſtes Buch</hi>.</fw><lb/> überheben, und die beſchloſſenen Ordnungen mit Rath und<lb/> That aufrecht erhalten könne. <note place="foot" n="1">Protocoll des Reichstags zu Augsb. in den Acten zu Frank-<lb/> furt <hi rendition="#aq">Tom. XIX,</hi> leider nicht ſo ausfuͤhrlich wie man wuͤnſcht. Z. B.<lb/> werden die Einwendungen welche die Staͤdte gemacht laut dreier<lb/> Zettel, hier nicht verzeichnet, weil jeder Staͤdtebote ſie kenne.</note> Zur erneuten Berathung<lb/> dieſes Inſtitutes ward ein Ausſchuß niedergeſetzt, deſſen<lb/> Vorſchläge wurden dann in der allgemeinen Verſammlung<lb/> der Stände vorgetragen; jedes Mitglied der Stände hatte<lb/> das Recht, die Verbeſſerungen ſchriftlich einzureichen die<lb/> es wünſchte.</p><lb/> <p>Die Sache ward mit alle dem Ernſt behandelt, den<lb/> ſie verdiente. Es kam nun dabei auf zweierlei an, die<lb/> Zuſammenſetzung, und die Rechte des einzurichtenden Ra-<lb/> thes. Vor allem gab man darin den Churfürſten eine<lb/> ihrem hohen Range und ihrer bisherigen Thätigkeit ent-<lb/> ſprechende Stellung. Ein jeder ſollte einen Abgeordneten<lb/> in dem Rathe haben: einer von ihnen, nach einer beſtimm-<lb/> ten Reihenfolge, jederzeit perſönlich anweſend ſeyn. Min-<lb/> der günſtig war das ſo viel zahlreichere fürſtliche Colle-<lb/> gium bedacht. Man hatte anfangs die Abſicht gehabt, die<lb/> geiſtliche Seite nach den Erzbisthümern, die weltliche nach<lb/> den ſogenannten Landen, Schwaben Franken Baiern und<lb/> Niederland, repräſentiren zu laſſen: <note place="foot" n="2">Jene ſind Salzburg Magdeburg Bremen und Beſan<hi rendition="#aq">ç</hi>on;<lb/> die Churfuͤrſtenthuͤmer waren natuͤrlich ausgeſchloſſen: die Nieder-<lb/> lande an der Maaß ſtatt Sachſens. <hi rendition="#aq">Datt de pace publica p. 603.</hi></note> jedoch entſprachen<lb/> dieſe Eintheilungen weder der Idee eines zu engerer Ein-<lb/> heit geſchloſſenen Reiches, noch auch der wirklichen Lage<lb/> der Verhältniſſe, und man zog es jetzt vor, geiſtliche und<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [142/0160]
Erſtes Buch.
überheben, und die beſchloſſenen Ordnungen mit Rath und
That aufrecht erhalten könne. 1 Zur erneuten Berathung
dieſes Inſtitutes ward ein Ausſchuß niedergeſetzt, deſſen
Vorſchläge wurden dann in der allgemeinen Verſammlung
der Stände vorgetragen; jedes Mitglied der Stände hatte
das Recht, die Verbeſſerungen ſchriftlich einzureichen die
es wünſchte.
Die Sache ward mit alle dem Ernſt behandelt, den
ſie verdiente. Es kam nun dabei auf zweierlei an, die
Zuſammenſetzung, und die Rechte des einzurichtenden Ra-
thes. Vor allem gab man darin den Churfürſten eine
ihrem hohen Range und ihrer bisherigen Thätigkeit ent-
ſprechende Stellung. Ein jeder ſollte einen Abgeordneten
in dem Rathe haben: einer von ihnen, nach einer beſtimm-
ten Reihenfolge, jederzeit perſönlich anweſend ſeyn. Min-
der günſtig war das ſo viel zahlreichere fürſtliche Colle-
gium bedacht. Man hatte anfangs die Abſicht gehabt, die
geiſtliche Seite nach den Erzbisthümern, die weltliche nach
den ſogenannten Landen, Schwaben Franken Baiern und
Niederland, repräſentiren zu laſſen: 2 jedoch entſprachen
dieſe Eintheilungen weder der Idee eines zu engerer Ein-
heit geſchloſſenen Reiches, noch auch der wirklichen Lage
der Verhältniſſe, und man zog es jetzt vor, geiſtliche und
1 Protocoll des Reichstags zu Augsb. in den Acten zu Frank-
furt Tom. XIX, leider nicht ſo ausfuͤhrlich wie man wuͤnſcht. Z. B.
werden die Einwendungen welche die Staͤdte gemacht laut dreier
Zettel, hier nicht verzeichnet, weil jeder Staͤdtebote ſie kenne.
2 Jene ſind Salzburg Magdeburg Bremen und Beſançon;
die Churfuͤrſtenthuͤmer waren natuͤrlich ausgeſchloſſen: die Nieder-
lande an der Maaß ſtatt Sachſens. Datt de pace publica p. 603.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |