digkeit und umfassender Berücksichtigung der vorkommenden Fälle bilden sie ihn bis zu den anstößigsten Folgerun- gen aus.
Ihrer Lehre zufolge ist es schon genug, die Sünde nur nicht als solche zu wollen; man hat um so mehr auf Verzeihung zu hoffen, je weniger man bei der Uebelthat an Gott denkt, je heftiger die Leidenschaft war von der man sich getrieben fühlte: Gewohnheit, ja das böse Beispiel, welche den freien Willen beschränken, gereichen zur Ent- schuldigung. Wie enge wird schon hiedurch der Kreis der Vergehungen! Niemand wird ja die Sünde um ihrer selbst willen lieben. Außerdem erkennen sie aber auch noch Ent- schuldigungsgründe anderer Art an. Allerdings ist z. B. das Duell von der Kirche verboten; jedoch die Jesuiten finden, sollte jemand deshalb weil er ein Duell ausschlüge Gefahr laufen für feig gehalten zu werden, eine Stelle oder die Gnade seines Fürsten zu verlieren, so sey er nicht zu verdammen wenn er es annehme 1). Einen falschen Eid zu leisten wäre an sich eine schwere Sünde: wer aber, sa- gen die Jesuiten, nur äußerlich schwört, ohne dieß inner- lich zu beabsichtigen, der wird dadurch nicht gebunden: er spielt ja und schwört nicht 2).
Diese Lehren finden sich in Büchern, die sich ausdrück- lich für gemäßigt ausgeben. Wer wollte jetzt noch, da die
1)Privandus alioqui ob suspicionem ignaviae, dignitate, of- ficio vel favore principis. Busembaum lib. III, tract. IV, cap. I, dub. V, art. I, n. 6.
2)Qui exterius tantum juravit, sine animo jurandi, non obligatur, nisi forte ratione scandali, cum non juraverit sed lu- serit. (lib. III, tract. II, c. II, dub. IV, n. 8.)
Jeſuiten.
digkeit und umfaſſender Beruͤckſichtigung der vorkommenden Faͤlle bilden ſie ihn bis zu den anſtoͤßigſten Folgerun- gen aus.
Ihrer Lehre zufolge iſt es ſchon genug, die Suͤnde nur nicht als ſolche zu wollen; man hat um ſo mehr auf Verzeihung zu hoffen, je weniger man bei der Uebelthat an Gott denkt, je heftiger die Leidenſchaft war von der man ſich getrieben fuͤhlte: Gewohnheit, ja das boͤſe Beiſpiel, welche den freien Willen beſchraͤnken, gereichen zur Ent- ſchuldigung. Wie enge wird ſchon hiedurch der Kreis der Vergehungen! Niemand wird ja die Suͤnde um ihrer ſelbſt willen lieben. Außerdem erkennen ſie aber auch noch Ent- ſchuldigungsgruͤnde anderer Art an. Allerdings iſt z. B. das Duell von der Kirche verboten; jedoch die Jeſuiten finden, ſollte jemand deshalb weil er ein Duell ausſchluͤge Gefahr laufen fuͤr feig gehalten zu werden, eine Stelle oder die Gnade ſeines Fuͤrſten zu verlieren, ſo ſey er nicht zu verdammen wenn er es annehme 1). Einen falſchen Eid zu leiſten waͤre an ſich eine ſchwere Suͤnde: wer aber, ſa- gen die Jeſuiten, nur aͤußerlich ſchwoͤrt, ohne dieß inner- lich zu beabſichtigen, der wird dadurch nicht gebunden: er ſpielt ja und ſchwoͤrt nicht 2).
Dieſe Lehren finden ſich in Buͤchern, die ſich ausdruͤck- lich fuͤr gemaͤßigt ausgeben. Wer wollte jetzt noch, da die
1)Privandus alioqui ob suspicionem ignaviae, dignitate, of- ficio vel favore principis. Busembaum lib. III, tract. IV, cap. I, dub. V, art. I, n. 6.
2)Qui exterius tantum juravit, sine animo jurandi, non obligatur, nisi forte ratione scandali, cum non juraverit sed lu- serit. (lib. III, tract. II, c. II, dub. IV, n. 8.)
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Jeſuiten.
digkeit und umfaſſender Beruͤckſichtigung der vorkommenden
Faͤlle bilden ſie ihn bis zu den anſtoͤßigſten Folgerun-
gen aus.
Ihrer Lehre zufolge iſt es ſchon genug, die Suͤnde
nur nicht als ſolche zu wollen; man hat um ſo mehr auf
Verzeihung zu hoffen, je weniger man bei der Uebelthat
an Gott denkt, je heftiger die Leidenſchaft war von der man
ſich getrieben fuͤhlte: Gewohnheit, ja das boͤſe Beiſpiel,
welche den freien Willen beſchraͤnken, gereichen zur Ent-
ſchuldigung. Wie enge wird ſchon hiedurch der Kreis der
Vergehungen! Niemand wird ja die Suͤnde um ihrer ſelbſt
willen lieben. Außerdem erkennen ſie aber auch noch Ent-
ſchuldigungsgruͤnde anderer Art an. Allerdings iſt z. B.
das Duell von der Kirche verboten; jedoch die Jeſuiten
finden, ſollte jemand deshalb weil er ein Duell ausſchluͤge
Gefahr laufen fuͤr feig gehalten zu werden, eine Stelle oder
die Gnade ſeines Fuͤrſten zu verlieren, ſo ſey er nicht
zu verdammen wenn er es annehme 1). Einen falſchen Eid
zu leiſten waͤre an ſich eine ſchwere Suͤnde: wer aber, ſa-
gen die Jeſuiten, nur aͤußerlich ſchwoͤrt, ohne dieß inner-
lich zu beabſichtigen, der wird dadurch nicht gebunden: er
ſpielt ja und ſchwoͤrt nicht 2).
Dieſe Lehren finden ſich in Buͤchern, die ſich ausdruͤck-
lich fuͤr gemaͤßigt ausgeben. Wer wollte jetzt noch, da die
1) Privandus alioqui ob suspicionem ignaviae, dignitate, of-
ficio vel favore principis. Busembaum lib. III, tract. IV, cap.
I, dub. V, art. I, n. 6.
2) Qui exterius tantum juravit, sine animo jurandi, non
obligatur, nisi forte ratione scandali, cum non juraverit sed lu-
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Ranke, Leopold von: Die römischen Päpste. Bd. 3. Berlin, 1836, S. 133. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_paepste03_1836/145>, abgerufen am 30.07.2024.
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