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Ranke, Leopold von: Die römischen Päpste. Bd. 3. Berlin, 1836.

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Verwaltung der Kirche.
Aemtern und Pfründen zu. Es ist kaum zu glauben, wel-
che Summen der Dataria durch die Ausfertigung von Be-
stallungen, die Spolien, die Einkünfte während der Vacan-
zen aus Spanien zuflossen. Aus dem italienischen Ver-
hältniß aber zog die Curie, als Gesammtheit betrachtet,
vielleicht noch größern Vortheil: die reichsten Bisthümer
und Abteien, so viele Priorate, Commenden und andere
Pfründen kamen den Mitgliedern derselben unmittelbar zu
Gute.

Und wäre es nur hiebei geblieben!

Aber an die Rechte, die schon etwas Bedenkliches
hatten, knüpften sich die verderblichsten Mißbräuche. Ich
will nur Einen berühren, der freilich wohl auch der
schlimmste seyn wird. Es führte sich ein, und kam in der
Mitte des siebzehnten Jahrhunderts so recht in Schwang,
daß man die Pfründen, die man vergabte, zu Gunsten ir-
gend eines Mitgliedes der Curie mit einer Pension be-
lastete.

In Spanien war dieß ausdrücklich verboten: wie die
Pfründen selbst nur an Eingeborne gelangen durften, so
sollten auch nur zu deren Gunsten Pensionen Statt fin-
den. Allein man wußte zu Rom diese Bestimmungen zu
umgehn. Die Pension ward auf den Namen eines einge-
bornen oder eines naturalisirten Spaniers ausgefertigt: dieser
aber verpflichtete sich durch einen bürgerlichen Contract,
jährlich eine bestimmte Summe für den eigentlich Begün-
stigten in einem römischen Handelshause zahlen zu lassen.
In Italien nun brauchte man nicht einmal diese Rücksicht
zu nehmen: oft waren die Bisthümer auf eine unerträg-

Verwaltung der Kirche.
Aemtern und Pfruͤnden zu. Es iſt kaum zu glauben, wel-
che Summen der Dataria durch die Ausfertigung von Be-
ſtallungen, die Spolien, die Einkuͤnfte waͤhrend der Vacan-
zen aus Spanien zufloſſen. Aus dem italieniſchen Ver-
haͤltniß aber zog die Curie, als Geſammtheit betrachtet,
vielleicht noch groͤßern Vortheil: die reichſten Bisthuͤmer
und Abteien, ſo viele Priorate, Commenden und andere
Pfruͤnden kamen den Mitgliedern derſelben unmittelbar zu
Gute.

Und waͤre es nur hiebei geblieben!

Aber an die Rechte, die ſchon etwas Bedenkliches
hatten, knuͤpften ſich die verderblichſten Mißbraͤuche. Ich
will nur Einen beruͤhren, der freilich wohl auch der
ſchlimmſte ſeyn wird. Es fuͤhrte ſich ein, und kam in der
Mitte des ſiebzehnten Jahrhunderts ſo recht in Schwang,
daß man die Pfruͤnden, die man vergabte, zu Gunſten ir-
gend eines Mitgliedes der Curie mit einer Penſion be-
laſtete.

In Spanien war dieß ausdruͤcklich verboten: wie die
Pfruͤnden ſelbſt nur an Eingeborne gelangen durften, ſo
ſollten auch nur zu deren Gunſten Penſionen Statt fin-
den. Allein man wußte zu Rom dieſe Beſtimmungen zu
umgehn. Die Penſion ward auf den Namen eines einge-
bornen oder eines naturaliſirten Spaniers ausgefertigt: dieſer
aber verpflichtete ſich durch einen buͤrgerlichen Contract,
jaͤhrlich eine beſtimmte Summe fuͤr den eigentlich Beguͤn-
ſtigten in einem roͤmiſchen Handelshauſe zahlen zu laſſen.
In Italien nun brauchte man nicht einmal dieſe Ruͤckſicht
zu nehmen: oft waren die Bisthuͤmer auf eine unertraͤg-

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[117/0129] Verwaltung der Kirche. Aemtern und Pfruͤnden zu. Es iſt kaum zu glauben, wel- che Summen der Dataria durch die Ausfertigung von Be- ſtallungen, die Spolien, die Einkuͤnfte waͤhrend der Vacan- zen aus Spanien zufloſſen. Aus dem italieniſchen Ver- haͤltniß aber zog die Curie, als Geſammtheit betrachtet, vielleicht noch groͤßern Vortheil: die reichſten Bisthuͤmer und Abteien, ſo viele Priorate, Commenden und andere Pfruͤnden kamen den Mitgliedern derſelben unmittelbar zu Gute. Und waͤre es nur hiebei geblieben! Aber an die Rechte, die ſchon etwas Bedenkliches hatten, knuͤpften ſich die verderblichſten Mißbraͤuche. Ich will nur Einen beruͤhren, der freilich wohl auch der ſchlimmſte ſeyn wird. Es fuͤhrte ſich ein, und kam in der Mitte des ſiebzehnten Jahrhunderts ſo recht in Schwang, daß man die Pfruͤnden, die man vergabte, zu Gunſten ir- gend eines Mitgliedes der Curie mit einer Penſion be- laſtete. In Spanien war dieß ausdruͤcklich verboten: wie die Pfruͤnden ſelbſt nur an Eingeborne gelangen durften, ſo ſollten auch nur zu deren Gunſten Penſionen Statt fin- den. Allein man wußte zu Rom dieſe Beſtimmungen zu umgehn. Die Penſion ward auf den Namen eines einge- bornen oder eines naturaliſirten Spaniers ausgefertigt: dieſer aber verpflichtete ſich durch einen buͤrgerlichen Contract, jaͤhrlich eine beſtimmte Summe fuͤr den eigentlich Beguͤn- ſtigten in einem roͤmiſchen Handelshauſe zahlen zu laſſen. In Italien nun brauchte man nicht einmal dieſe Ruͤckſicht zu nehmen: oft waren die Bisthuͤmer auf eine unertraͤg-

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Die römischen Päpste. Bd. 3. Berlin, 1836, S. 117. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_paepste03_1836/129>, abgerufen am 27.11.2024.