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Ranke, Leopold von: Die römischen Päpste. Bd. 2. Berlin, 1836.

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Buch V. Gegenreformationen.
Seit geraumer Zeit hatte Herzog Albrecht bei Papst und
Concilium mit viel Eifer auf die Erlaubniß des Laienkelches
gedrungen: das ganze Geschick seines Landes schien er daran
zu knüpfen; endlich im April 1564 erhielt er sie: wer sollte
es glauben? jetzt machte er sie nicht einmal bekannt. Die
Umstände waren verändert: eine von dem strengen Katho-
licismus abweichende Vergünstigung schien ihm jetzt eher
schädlich als nützlich 1); einige niederbaierische Gemeinden,
welche das frühere Verlangen stürmisch wiederholten, ver-
wies er mit Gewalt zur Ruhe.

In Kurzem gab es keinen entschiedener katholischen
Fürsten in Deutschland, als Herzog Albrecht war. Auf
das ernstlichste ging er daran, auch sein Land wieder völ-
lig katholisch zu machen.

Die Professoren zu Ingolstadt mußten das Glaubens-
bekenntniß unterschreiben, welches im Gefolge des triden-
tinischen Conciliums bekannt gemacht worden. Alle her-
zoglichen Beamten überhaupt mußten sich durch einen Eid
zu einer unzweifelhaft katholischen Confession verpflichten.
Weigerte sich Einer, so ward er entlassen. Auch an den
gemeinen Leuten duldete Herzog Albrecht den Protestan-
tismus nicht. Zuerst in Niederbaiern, wohin er einige
Jesuiten zur Bekehrung der Einwohner gesendet, mußten
nicht allein die Prediger, sondern Alle und Jede, die sich
zu dem evangelischen Bekenntniß hielten, ihre Habe verkau-
fen und das Land räumen 2). So ward darauf allenthal-

1) Adlzreitter: Annales Boicae gentis II, XI, nr. 22. Al-
bertus eam indulgentiam juris publici in Boica esse noluit.
2) Agricola: Ps. I, Dec. III, 116--120.

Buch V. Gegenreformationen.
Seit geraumer Zeit hatte Herzog Albrecht bei Papſt und
Concilium mit viel Eifer auf die Erlaubniß des Laienkelches
gedrungen: das ganze Geſchick ſeines Landes ſchien er daran
zu knuͤpfen; endlich im April 1564 erhielt er ſie: wer ſollte
es glauben? jetzt machte er ſie nicht einmal bekannt. Die
Umſtaͤnde waren veraͤndert: eine von dem ſtrengen Katho-
licismus abweichende Verguͤnſtigung ſchien ihm jetzt eher
ſchaͤdlich als nuͤtzlich 1); einige niederbaieriſche Gemeinden,
welche das fruͤhere Verlangen ſtuͤrmiſch wiederholten, ver-
wies er mit Gewalt zur Ruhe.

In Kurzem gab es keinen entſchiedener katholiſchen
Fuͤrſten in Deutſchland, als Herzog Albrecht war. Auf
das ernſtlichſte ging er daran, auch ſein Land wieder voͤl-
lig katholiſch zu machen.

Die Profeſſoren zu Ingolſtadt mußten das Glaubens-
bekenntniß unterſchreiben, welches im Gefolge des triden-
tiniſchen Conciliums bekannt gemacht worden. Alle her-
zoglichen Beamten uͤberhaupt mußten ſich durch einen Eid
zu einer unzweifelhaft katholiſchen Confeſſion verpflichten.
Weigerte ſich Einer, ſo ward er entlaſſen. Auch an den
gemeinen Leuten duldete Herzog Albrecht den Proteſtan-
tismus nicht. Zuerſt in Niederbaiern, wohin er einige
Jeſuiten zur Bekehrung der Einwohner geſendet, mußten
nicht allein die Prediger, ſondern Alle und Jede, die ſich
zu dem evangeliſchen Bekenntniß hielten, ihre Habe verkau-
fen und das Land raͤumen 2). So ward darauf allenthal-

1) Adlzreitter: Annales Boicae gentis II, XI, nr. 22. Al-
bertus eam indulgentiam juris publici in Boica esse noluit.
2) Agricola: Ps. I, Dec. III, 116—120.
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[40/0052] Buch V. Gegenreformationen. Seit geraumer Zeit hatte Herzog Albrecht bei Papſt und Concilium mit viel Eifer auf die Erlaubniß des Laienkelches gedrungen: das ganze Geſchick ſeines Landes ſchien er daran zu knuͤpfen; endlich im April 1564 erhielt er ſie: wer ſollte es glauben? jetzt machte er ſie nicht einmal bekannt. Die Umſtaͤnde waren veraͤndert: eine von dem ſtrengen Katho- licismus abweichende Verguͤnſtigung ſchien ihm jetzt eher ſchaͤdlich als nuͤtzlich 1); einige niederbaieriſche Gemeinden, welche das fruͤhere Verlangen ſtuͤrmiſch wiederholten, ver- wies er mit Gewalt zur Ruhe. In Kurzem gab es keinen entſchiedener katholiſchen Fuͤrſten in Deutſchland, als Herzog Albrecht war. Auf das ernſtlichſte ging er daran, auch ſein Land wieder voͤl- lig katholiſch zu machen. Die Profeſſoren zu Ingolſtadt mußten das Glaubens- bekenntniß unterſchreiben, welches im Gefolge des triden- tiniſchen Conciliums bekannt gemacht worden. Alle her- zoglichen Beamten uͤberhaupt mußten ſich durch einen Eid zu einer unzweifelhaft katholiſchen Confeſſion verpflichten. Weigerte ſich Einer, ſo ward er entlaſſen. Auch an den gemeinen Leuten duldete Herzog Albrecht den Proteſtan- tismus nicht. Zuerſt in Niederbaiern, wohin er einige Jeſuiten zur Bekehrung der Einwohner geſendet, mußten nicht allein die Prediger, ſondern Alle und Jede, die ſich zu dem evangeliſchen Bekenntniß hielten, ihre Habe verkau- fen und das Land raͤumen 2). So ward darauf allenthal- 1) Adlzreitter: Annales Boicae gentis II, XI, nr. 22. Al- bertus eam indulgentiam juris publici in Boica esse noluit. 2) Agricola: Ps. I, Dec. III, 116—120.

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Die römischen Päpste. Bd. 2. Berlin, 1836, S. 40. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_paepste02_1836/52>, abgerufen am 24.11.2024.