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Ranke, Leopold von: Die römischen Päpste. Bd. 2. Berlin, 1836.

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Buch VII. Kap. 1. Fortschritte
schlimmern Calvins, die doch nie im Reiche öffentliche Dul-
dung genossen, durch dieß neue Zugeständniß genehmigen
werde. Der fromme Fürst hörte mich an. Was ist aber
zu machen? sprach er. Ich bitte Ew. Durchlaucht, sagte ich,
diese Sache Seiner Heiligkeit dem Papste vorzulegen, und
keinen Schritt zu thun ehe wir dessen Antwort haben. So
that der Erzherzog: er achtete mehr auf die Gebote Got-
tes als auf die Beschlüsse der Menschen."

Ist alle dem wirklich so, so sieht man wohl, welch
eine wichtige Stelle dieser namenlose Augustinerbruder in
unserer Reichsgeschichte einnimmt. In dem entscheidenden
Momente hintertrieb er die Bekanntmachung einer Conces-
sion, welche die Protestanten wahrscheinlich befriedigt haben
würde. An deren Stelle trat Ferdinand mit einer Inter-
positionsschrift hervor, die die Möglichkeit jener Clausel
nach wie vor einschloß. In einer Versammlung vom 5ten
April 1608 vereinigten sich die Protestanten, sich nicht zu
fügen, sie nicht anzunehmen 1). Da jedoch auch der an-
dere Theil nicht nachgab, von dem Kaiser oder seinem
Stellvertreter nichts zu erlangen war was ihre Furcht
hätte beschwichtigen können, so griffen sie zu dem äußer-
sten Mittel: sie verließen den Reichstag. Zum ersten Male
kam es zu keinem Abschied, geschweige denn zu Bewilligun-

1) Votum der Pfalz im Correspondenzrath: "daß die Con-
firmation des Religionsfriedens keineswegs einzugehn wie die Inter-
positionsschrift mit sich bringe: dann selbige den evangelischen Sten-
den undienlich, weilen der Abschied anno 66 eben die Clausulam habe
so jetzt disputirt werde." In den Abschieden von 1557 und 1559
war sie nicht. Die Interpositionsschrift bezog sich bloß auf 1566.
Auch verwarf man sie deshalb, weil sie den Kaiser als Richter in
Religionssachen betrachte.

Buch VII. Kap. 1. Fortſchritte
ſchlimmern Calvins, die doch nie im Reiche oͤffentliche Dul-
dung genoſſen, durch dieß neue Zugeſtaͤndniß genehmigen
werde. Der fromme Fuͤrſt hoͤrte mich an. Was iſt aber
zu machen? ſprach er. Ich bitte Ew. Durchlaucht, ſagte ich,
dieſe Sache Seiner Heiligkeit dem Papſte vorzulegen, und
keinen Schritt zu thun ehe wir deſſen Antwort haben. So
that der Erzherzog: er achtete mehr auf die Gebote Got-
tes als auf die Beſchluͤſſe der Menſchen.“

Iſt alle dem wirklich ſo, ſo ſieht man wohl, welch
eine wichtige Stelle dieſer namenloſe Auguſtinerbruder in
unſerer Reichsgeſchichte einnimmt. In dem entſcheidenden
Momente hintertrieb er die Bekanntmachung einer Conceſ-
ſion, welche die Proteſtanten wahrſcheinlich befriedigt haben
wuͤrde. An deren Stelle trat Ferdinand mit einer Inter-
poſitionsſchrift hervor, die die Moͤglichkeit jener Clauſel
nach wie vor einſchloß. In einer Verſammlung vom 5ten
April 1608 vereinigten ſich die Proteſtanten, ſich nicht zu
fuͤgen, ſie nicht anzunehmen 1). Da jedoch auch der an-
dere Theil nicht nachgab, von dem Kaiſer oder ſeinem
Stellvertreter nichts zu erlangen war was ihre Furcht
haͤtte beſchwichtigen koͤnnen, ſo griffen ſie zu dem aͤußer-
ſten Mittel: ſie verließen den Reichstag. Zum erſten Male
kam es zu keinem Abſchied, geſchweige denn zu Bewilligun-

1) Votum der Pfalz im Correſpondenzrath: „daß die Con-
firmation des Religionsfriedens keineswegs einzugehn wie die Inter-
poſitionsſchrift mit ſich bringe: dann ſelbige den evangeliſchen Sten-
den undienlich, weilen der Abſchied anno 66 eben die Clauſulam habe
ſo jetzt disputirt werde.“ In den Abſchieden von 1557 und 1559
war ſie nicht. Die Interpoſitionsſchrift bezog ſich bloß auf 1566.
Auch verwarf man ſie deshalb, weil ſie den Kaiſer als Richter in
Religionsſachen betrachte.
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[414/0426] Buch VII. Kap. 1. Fortſchritte ſchlimmern Calvins, die doch nie im Reiche oͤffentliche Dul- dung genoſſen, durch dieß neue Zugeſtaͤndniß genehmigen werde. Der fromme Fuͤrſt hoͤrte mich an. Was iſt aber zu machen? ſprach er. Ich bitte Ew. Durchlaucht, ſagte ich, dieſe Sache Seiner Heiligkeit dem Papſte vorzulegen, und keinen Schritt zu thun ehe wir deſſen Antwort haben. So that der Erzherzog: er achtete mehr auf die Gebote Got- tes als auf die Beſchluͤſſe der Menſchen.“ Iſt alle dem wirklich ſo, ſo ſieht man wohl, welch eine wichtige Stelle dieſer namenloſe Auguſtinerbruder in unſerer Reichsgeſchichte einnimmt. In dem entſcheidenden Momente hintertrieb er die Bekanntmachung einer Conceſ- ſion, welche die Proteſtanten wahrſcheinlich befriedigt haben wuͤrde. An deren Stelle trat Ferdinand mit einer Inter- poſitionsſchrift hervor, die die Moͤglichkeit jener Clauſel nach wie vor einſchloß. In einer Verſammlung vom 5ten April 1608 vereinigten ſich die Proteſtanten, ſich nicht zu fuͤgen, ſie nicht anzunehmen 1). Da jedoch auch der an- dere Theil nicht nachgab, von dem Kaiſer oder ſeinem Stellvertreter nichts zu erlangen war was ihre Furcht haͤtte beſchwichtigen koͤnnen, ſo griffen ſie zu dem aͤußer- ſten Mittel: ſie verließen den Reichstag. Zum erſten Male kam es zu keinem Abſchied, geſchweige denn zu Bewilligun- 1) Votum der Pfalz im Correſpondenzrath: „daß die Con- firmation des Religionsfriedens keineswegs einzugehn wie die Inter- poſitionsſchrift mit ſich bringe: dann ſelbige den evangeliſchen Sten- den undienlich, weilen der Abſchied anno 66 eben die Clauſulam habe ſo jetzt disputirt werde.“ In den Abſchieden von 1557 und 1559 war ſie nicht. Die Interpoſitionsſchrift bezog ſich bloß auf 1566. Auch verwarf man ſie deshalb, weil ſie den Kaiſer als Richter in Religionsſachen betrachte.

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Die römischen Päpste. Bd. 2. Berlin, 1836, S. 414. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_paepste02_1836/426>, abgerufen am 22.11.2024.