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Ranke, Leopold von: Die römischen Päpste. Bd. 2. Berlin, 1836.

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Buch VI. Innere Streitigkeiten.
Bücher zu lesen, vom Verbrechen der Ketzerei zu absolvi-
ren, und ein Gesetz, kraft dessen sich jeder Noviz der in
den Orden trete aller Majorate die er besitze, selbst aller
seiner Pfründen begeben solle. Es waren Dinge, in de-
nen die Gesellschaft mit Inquisition und Staatsverwaltung
zusammenstieß. Nach einigem Bedenken wurden diese For-
derungen hauptsächlich durch Aquavivas eigenen Einfluß
bewilligt.

Noch um vieles wichtiger aber waren die Punkte, die
der König der Erwägung empfohlen. Vor allem: ob nicht
die Gewalt der Oberen auf eine bestimmte Zeit einzuschrän-
ken, ob nicht eine Wiederholung der Generalcongregationen
in festgesetzten Terminen anzuordnen sey. Das Wesen des
Instituts, die Rechte der absoluten Herrschaft kamen hiedurch
in Frage. Da war Aquaviva nicht so geneigt. Nach leb-
haften Debatten wies die Congregation diese Anträge des
Königs zurück. Allein auch der Papst war von der Nothwen-
digkeit derselben überzeugt. Was dem König abgeschlagen
worden, befahl nunmehr der Papst: aus apostolischer Macht-
vollkommenheit setzte er fest, daß die Oberen, die Rectoren
alle drei Jahr wechseln, die Generalcongregationen alle
sechs Jahr einmal zusammentreten sollten 1).

Nun ist es zwar an dem, daß die Ausführung dieser
Anordnungen doch nicht so viel wirkte, als man gehofft
hatte. Die Congregationen konnten gewonnen werden; die
Rectoren wurden freilich gewechselt, aber in einem engen

1) Juvencius hat in seinem ersten Buch, das er das elfte
nennt, "societas domesticis motibus agitata" hierüber ausführ-
liche Nachrichten, welche hier zu Grunde liegen.

Buch VI. Innere Streitigkeiten.
Buͤcher zu leſen, vom Verbrechen der Ketzerei zu abſolvi-
ren, und ein Geſetz, kraft deſſen ſich jeder Noviz der in
den Orden trete aller Majorate die er beſitze, ſelbſt aller
ſeiner Pfruͤnden begeben ſolle. Es waren Dinge, in de-
nen die Geſellſchaft mit Inquiſition und Staatsverwaltung
zuſammenſtieß. Nach einigem Bedenken wurden dieſe For-
derungen hauptſaͤchlich durch Aquavivas eigenen Einfluß
bewilligt.

Noch um vieles wichtiger aber waren die Punkte, die
der Koͤnig der Erwaͤgung empfohlen. Vor allem: ob nicht
die Gewalt der Oberen auf eine beſtimmte Zeit einzuſchraͤn-
ken, ob nicht eine Wiederholung der Generalcongregationen
in feſtgeſetzten Terminen anzuordnen ſey. Das Weſen des
Inſtituts, die Rechte der abſoluten Herrſchaft kamen hiedurch
in Frage. Da war Aquaviva nicht ſo geneigt. Nach leb-
haften Debatten wies die Congregation dieſe Antraͤge des
Koͤnigs zuruͤck. Allein auch der Papſt war von der Nothwen-
digkeit derſelben uͤberzeugt. Was dem Koͤnig abgeſchlagen
worden, befahl nunmehr der Papſt: aus apoſtoliſcher Macht-
vollkommenheit ſetzte er feſt, daß die Oberen, die Rectoren
alle drei Jahr wechſeln, die Generalcongregationen alle
ſechs Jahr einmal zuſammentreten ſollten 1).

Nun iſt es zwar an dem, daß die Ausfuͤhrung dieſer
Anordnungen doch nicht ſo viel wirkte, als man gehofft
hatte. Die Congregationen konnten gewonnen werden; die
Rectoren wurden freilich gewechſelt, aber in einem engen

1) Juvencius hat in ſeinem erſten Buch, das er das elfte
nennt, „societas domesticis motibus agitata“ hieruͤber ausfuͤhr-
liche Nachrichten, welche hier zu Grunde liegen.
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[292/0304] Buch VI. Innere Streitigkeiten. Buͤcher zu leſen, vom Verbrechen der Ketzerei zu abſolvi- ren, und ein Geſetz, kraft deſſen ſich jeder Noviz der in den Orden trete aller Majorate die er beſitze, ſelbſt aller ſeiner Pfruͤnden begeben ſolle. Es waren Dinge, in de- nen die Geſellſchaft mit Inquiſition und Staatsverwaltung zuſammenſtieß. Nach einigem Bedenken wurden dieſe For- derungen hauptſaͤchlich durch Aquavivas eigenen Einfluß bewilligt. Noch um vieles wichtiger aber waren die Punkte, die der Koͤnig der Erwaͤgung empfohlen. Vor allem: ob nicht die Gewalt der Oberen auf eine beſtimmte Zeit einzuſchraͤn- ken, ob nicht eine Wiederholung der Generalcongregationen in feſtgeſetzten Terminen anzuordnen ſey. Das Weſen des Inſtituts, die Rechte der abſoluten Herrſchaft kamen hiedurch in Frage. Da war Aquaviva nicht ſo geneigt. Nach leb- haften Debatten wies die Congregation dieſe Antraͤge des Koͤnigs zuruͤck. Allein auch der Papſt war von der Nothwen- digkeit derſelben uͤberzeugt. Was dem Koͤnig abgeſchlagen worden, befahl nunmehr der Papſt: aus apoſtoliſcher Macht- vollkommenheit ſetzte er feſt, daß die Oberen, die Rectoren alle drei Jahr wechſeln, die Generalcongregationen alle ſechs Jahr einmal zuſammentreten ſollten 1). Nun iſt es zwar an dem, daß die Ausfuͤhrung dieſer Anordnungen doch nicht ſo viel wirkte, als man gehofft hatte. Die Congregationen konnten gewonnen werden; die Rectoren wurden freilich gewechſelt, aber in einem engen 1) Juvencius hat in ſeinem erſten Buch, das er das elfte nennt, „societas domesticis motibus agitata“ hieruͤber ausfuͤhr- liche Nachrichten, welche hier zu Grunde liegen.

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Die römischen Päpste. Bd. 2. Berlin, 1836, S. 292. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_paepste02_1836/304>, abgerufen am 23.11.2024.