war kein Baron klein genug, um die päpstliche Macht nicht zu verachten: jetzt hat ein König von Frankreich Re- spect vor ihr.
Verweltlichung der Kirche.
Es ist an sich nicht anders denkbar, als daß das ganze Institut der Kirche an dieser Richtung, die das Oberhaupt desselben genommen, Theil haben, sie mithervor- bringen, und von ihr wieder mit fortgerissen werden mußte.
Nicht allein die oberste Stelle: auch alle andren wur- den als weltliches Besitzthum betrachtet. Cardinäle er- nannte der Papst, aus persönlicher Gunst, oder um einem Fürsten gefällig zu seyn, oder gradezu, was nicht selten war, für Geld. Konnte man vernünftiger Weise erwar- ten, daß sie ihren geistlichen Pflichten genügen würden? Sixtus IV. gab eines der wichtigsten Aemter, die Peni- tenziaria, das einen großen Theil der dispensirenden Ge- walt auszuüben hat, einem seiner Nepoten. Er erwei- terte dabei die Befugnisse desselben; in einer besondern Bulle schärfte er sie ein; alle, welche an der Rechtmäßigkeit sol- cher Einrichtungen zweifeln würden, schalt er Leute von hartem Nacken und Kinder der Bosheit 1). Es erfolgte,
1) Bulle vom 9ten Mai 1484. Quoniam nonnulli iniquita- tis filii elationis et pertinaciae suae spiritu assumpto potestatem majoris poenitentiarii nostri -- in dubium revocare -- praesu- munt, -- decet nos adversus tales adhibere remedia etc. Bul- larium Romanum ed. Cocquelines III, p. 187.
Kap. II.Die Kirche im Anf. des 16. Jahrh.
war kein Baron klein genug, um die paͤpſtliche Macht nicht zu verachten: jetzt hat ein Koͤnig von Frankreich Re- ſpect vor ihr.
Verweltlichung der Kirche.
Es iſt an ſich nicht anders denkbar, als daß das ganze Inſtitut der Kirche an dieſer Richtung, die das Oberhaupt deſſelben genommen, Theil haben, ſie mithervor- bringen, und von ihr wieder mit fortgeriſſen werden mußte.
Nicht allein die oberſte Stelle: auch alle andren wur- den als weltliches Beſitzthum betrachtet. Cardinaͤle er- nannte der Papſt, aus perſoͤnlicher Gunſt, oder um einem Fuͤrſten gefaͤllig zu ſeyn, oder gradezu, was nicht ſelten war, fuͤr Geld. Konnte man vernuͤnftiger Weiſe erwar- ten, daß ſie ihren geiſtlichen Pflichten genuͤgen wuͤrden? Sixtus IV. gab eines der wichtigſten Aemter, die Peni- tenziaria, das einen großen Theil der dispenſirenden Ge- walt auszuuͤben hat, einem ſeiner Nepoten. Er erwei- terte dabei die Befugniſſe deſſelben; in einer beſondern Bulle ſchaͤrfte er ſie ein; alle, welche an der Rechtmaͤßigkeit ſol- cher Einrichtungen zweifeln wuͤrden, ſchalt er Leute von hartem Nacken und Kinder der Bosheit 1). Es erfolgte,
1) Bulle vom 9ten Mai 1484. Quoniam nonnulli iniquita- tis filii elationis et pertinaciae suae spiritu assumpto potestatem majoris poenitentiarii nostri — in dubium revocare — praesu- munt, — decet nos adversus tales adhibere remedia etc. Bul- larium Romanum ed. Cocquelines III, p. 187.
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Kap. II. Die Kirche im Anf. des 16. Jahrh.
war kein Baron klein genug, um die paͤpſtliche Macht
nicht zu verachten: jetzt hat ein Koͤnig von Frankreich Re-
ſpect vor ihr.
Verweltlichung der Kirche.
Es iſt an ſich nicht anders denkbar, als daß das
ganze Inſtitut der Kirche an dieſer Richtung, die das
Oberhaupt deſſelben genommen, Theil haben, ſie mithervor-
bringen, und von ihr wieder mit fortgeriſſen werden mußte.
Nicht allein die oberſte Stelle: auch alle andren wur-
den als weltliches Beſitzthum betrachtet. Cardinaͤle er-
nannte der Papſt, aus perſoͤnlicher Gunſt, oder um einem
Fuͤrſten gefaͤllig zu ſeyn, oder gradezu, was nicht ſelten
war, fuͤr Geld. Konnte man vernuͤnftiger Weiſe erwar-
ten, daß ſie ihren geiſtlichen Pflichten genuͤgen wuͤrden?
Sixtus IV. gab eines der wichtigſten Aemter, die Peni-
tenziaria, das einen großen Theil der dispenſirenden Ge-
walt auszuuͤben hat, einem ſeiner Nepoten. Er erwei-
terte dabei die Befugniſſe deſſelben; in einer beſondern Bulle
ſchaͤrfte er ſie ein; alle, welche an der Rechtmaͤßigkeit ſol-
cher Einrichtungen zweifeln wuͤrden, ſchalt er Leute von
hartem Nacken und Kinder der Bosheit 1). Es erfolgte,
1) Bulle vom 9ten Mai 1484. Quoniam nonnulli iniquita-
tis filii elationis et pertinaciae suae spiritu assumpto potestatem
majoris poenitentiarii nostri — in dubium revocare — praesu-
munt, — decet nos adversus tales adhibere remedia etc. Bul-
larium Romanum ed. Cocquelines III, p. 187.
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Ranke, Leopold von: Die römischen Päpste. Bd. 1. Berlin, 1834, S. 56. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_paepste01_1834/82>, abgerufen am 03.03.2025.
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