Ranke, Leopold von: Die römischen Päpste. Bd. 1. Berlin, 1834.Kap. I. Epochen des Papstthums. nach Italien war dieser Geist der Opposition gedrungen.Von Lorenzo Medici selbst werden wir unterrichtet, daß er hierin dem Beispiel der größeren Fürsten folgte und von den päpstlichen Befehlen so viel und nicht mehr gelten ließ, als er selber Lust hatte 1). Es wäre ein Irrthum, in diesen Erfolgen nur die 1) Antonius Gallus de rebus Genuensibus: Muratori scriptt.
R. It. XXIII. p. 281 sagt von Lorenzo: regum majorumque principum contumacem licentiam adversus romanam ecclesiam sequebatur de juribus pontificis nisi quod ei videretur nihil per- mittens. Kap. I. Epochen des Papſtthums. nach Italien war dieſer Geiſt der Oppoſition gedrungen.Von Lorenzo Medici ſelbſt werden wir unterrichtet, daß er hierin dem Beiſpiel der groͤßeren Fuͤrſten folgte und von den paͤpſtlichen Befehlen ſo viel und nicht mehr gelten ließ, als er ſelber Luſt hatte 1). Es waͤre ein Irrthum, in dieſen Erfolgen nur die 1) Antonius Gallus de rebus Genuensibus: Muratori scriptt.
R. It. XXIII. p. 281 ſagt von Lorenzo: regum majorumque principum contumacem licentiam adversus romanam ecclesiam sequebatur de juribus pontificis nisi quod ei videretur nihil per- mittens. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0068" n="42"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#g">Kap. <hi rendition="#aq">I.</hi> Epochen des Papſtthums</hi>.</fw><lb/> nach Italien war dieſer Geiſt der Oppoſition gedrungen.<lb/> Von Lorenzo Medici ſelbſt werden wir <choice><sic>uuterrichtet</sic><corr>unterrichtet</corr></choice>, daß<lb/> er hierin dem Beiſpiel der groͤßeren Fuͤrſten folgte und von<lb/> den paͤpſtlichen Befehlen ſo viel und nicht mehr gelten ließ,<lb/> als er ſelber Luſt hatte <note place="foot" n="1)"><hi rendition="#aq">Antonius Gallus de rebus Genuensibus: Muratori scriptt.<lb/> R. It. XXIII. p.</hi> 281 ſagt von Lorenzo: <hi rendition="#aq">regum majorumque<lb/> principum contumacem licentiam adversus romanam ecclesiam<lb/> sequebatur de juribus pontificis nisi quod ei videretur nihil per-<lb/> mittens.</hi></note>.</p><lb/> <p>Es waͤre ein Irrthum, in dieſen Erfolgen nur die<lb/> Acte gleichzeitiger Willkuͤhr zu ſehen. Die kirchliche Rich-<lb/> tung hatte aufgehoͤrt, das Leben der europaͤiſchen Natio-<lb/> nen ſo durchaus zu beherrſchen, wie es fruͤher geſchah.<lb/> Die Entwickelung der Nationalitaͤt, die Ausbildung der<lb/> Staaten trat maͤchtig hervor. Das Verhaͤltniß zwiſchen<lb/> geiſtlicher und weltlicher Gewalt mußte hierdurch die groͤßte<lb/> Veraͤnderung erfahren.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [42/0068]
Kap. I. Epochen des Papſtthums.
nach Italien war dieſer Geiſt der Oppoſition gedrungen.
Von Lorenzo Medici ſelbſt werden wir unterrichtet, daß
er hierin dem Beiſpiel der groͤßeren Fuͤrſten folgte und von
den paͤpſtlichen Befehlen ſo viel und nicht mehr gelten ließ,
als er ſelber Luſt hatte 1).
Es waͤre ein Irrthum, in dieſen Erfolgen nur die
Acte gleichzeitiger Willkuͤhr zu ſehen. Die kirchliche Rich-
tung hatte aufgehoͤrt, das Leben der europaͤiſchen Natio-
nen ſo durchaus zu beherrſchen, wie es fruͤher geſchah.
Die Entwickelung der Nationalitaͤt, die Ausbildung der
Staaten trat maͤchtig hervor. Das Verhaͤltniß zwiſchen
geiſtlicher und weltlicher Gewalt mußte hierdurch die groͤßte
Veraͤnderung erfahren.
1) Antonius Gallus de rebus Genuensibus: Muratori scriptt.
R. It. XXIII. p. 281 ſagt von Lorenzo: regum majorumque
principum contumacem licentiam adversus romanam ecclesiam
sequebatur de juribus pontificis nisi quod ei videretur nihil per-
mittens.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |