Romagna finden wir sie unter dem Namen der Pacifici: sie bilden allmählig eine Art von plebejischem Magistrat. Auch unter den Bauern hatte die Regierung ihre Anhän- ger. Die Manbelli hielten sich zu dem Hofe des Legaten. Sie schafften Banditen herbei und bewachten die Grenzen: es gab ihnen dieß wieder unter ihren Nachbarn ein nicht geringes Ansehen 1). Nachbarliche Eifersucht, der Gegen- satz der Landgemeinden gegen die Städte und manche an- dere innere Uebelstände kamen der Regierung überdieß zu Hülfe.
Und so finden wir statt jener Gesetzlichkeit, Ruhe und Stabilität, zu welcher der Idee nach diese Verfassung hätte entwickelt werden können, eine lebhafte Bewegung der Factionen, Einwirkung der Regierung, so lange diese ent- zweit sind, Gegendruck der Municipalitäten, so wie sie sich einmal vereinigen: Gewalt für das Gesetz, Gewalt wider das Gesetz. Ein jeder sieht, wie weit ers bringen kann.
Gleich unter Leo X. machten die Florentiner, welche die Regierung größtentheils in Händen hatten, die Rechte der Curie auf eine sehr drückende Weise geltend. Man sah die Gesandtschaften der Städte eine nach der an- dern nach Rom gelangen, und um eine Abhülfe ihrer Be- schwerden nachsuchen. Ravenna erklärte, es werde sich eher
1) Nach der Relatione della Romagna nannten sie sich auch von ihrem Wohnsitz huomini da Schieto: -- huomini, sagt die- selbe, che si fanno molto riguardare: sono Guelfi: la corte di Romagna si e valuta dell' opera loro molto utilmente massime in havere in mano banditi et in ovviare alle frandi, che si fanno in estrarre bestiami dalle montagne.
Verwaltung des Kirchenſtaates.
Romagna finden wir ſie unter dem Namen der Pacifici: ſie bilden allmaͤhlig eine Art von plebejiſchem Magiſtrat. Auch unter den Bauern hatte die Regierung ihre Anhaͤn- ger. Die Manbelli hielten ſich zu dem Hofe des Legaten. Sie ſchafften Banditen herbei und bewachten die Grenzen: es gab ihnen dieß wieder unter ihren Nachbarn ein nicht geringes Anſehen 1). Nachbarliche Eiferſucht, der Gegen- ſatz der Landgemeinden gegen die Staͤdte und manche an- dere innere Uebelſtaͤnde kamen der Regierung uͤberdieß zu Huͤlfe.
Und ſo finden wir ſtatt jener Geſetzlichkeit, Ruhe und Stabilitaͤt, zu welcher der Idee nach dieſe Verfaſſung haͤtte entwickelt werden koͤnnen, eine lebhafte Bewegung der Factionen, Einwirkung der Regierung, ſo lange dieſe ent- zweit ſind, Gegendruck der Municipalitaͤten, ſo wie ſie ſich einmal vereinigen: Gewalt fuͤr das Geſetz, Gewalt wider das Geſetz. Ein jeder ſieht, wie weit ers bringen kann.
Gleich unter Leo X. machten die Florentiner, welche die Regierung groͤßtentheils in Haͤnden hatten, die Rechte der Curie auf eine ſehr druͤckende Weiſe geltend. Man ſah die Geſandtſchaften der Staͤdte eine nach der an- dern nach Rom gelangen, und um eine Abhuͤlfe ihrer Be- ſchwerden nachſuchen. Ravenna erklaͤrte, es werde ſich eher
1) Nach der Relatione della Romagna nannten ſie ſich auch von ihrem Wohnſitz huomini da Schieto: — huomini, ſagt die- ſelbe, che si fanno molto riguardare: sono Guelfi: la corte di Romagna si è valuta dell’ opera loro molto utilmente massime in havere in mano banditi et in ovviare alle frandi, che si fanno in estrarre bestiami dalle montagne.
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Verwaltung des Kirchenſtaates.
Romagna finden wir ſie unter dem Namen der Pacifici:
ſie bilden allmaͤhlig eine Art von plebejiſchem Magiſtrat.
Auch unter den Bauern hatte die Regierung ihre Anhaͤn-
ger. Die Manbelli hielten ſich zu dem Hofe des Legaten.
Sie ſchafften Banditen herbei und bewachten die Grenzen:
es gab ihnen dieß wieder unter ihren Nachbarn ein nicht
geringes Anſehen 1). Nachbarliche Eiferſucht, der Gegen-
ſatz der Landgemeinden gegen die Staͤdte und manche an-
dere innere Uebelſtaͤnde kamen der Regierung uͤberdieß zu
Huͤlfe.
Und ſo finden wir ſtatt jener Geſetzlichkeit, Ruhe und
Stabilitaͤt, zu welcher der Idee nach dieſe Verfaſſung haͤtte
entwickelt werden koͤnnen, eine lebhafte Bewegung der
Factionen, Einwirkung der Regierung, ſo lange dieſe ent-
zweit ſind, Gegendruck der Municipalitaͤten, ſo wie ſie
ſich einmal vereinigen: Gewalt fuͤr das Geſetz, Gewalt
wider das Geſetz. Ein jeder ſieht, wie weit ers bringen
kann.
Gleich unter Leo X. machten die Florentiner, welche
die Regierung groͤßtentheils in Haͤnden hatten, die Rechte
der Curie auf eine ſehr druͤckende Weiſe geltend. Man
ſah die Geſandtſchaften der Staͤdte eine nach der an-
dern nach Rom gelangen, und um eine Abhuͤlfe ihrer Be-
ſchwerden nachſuchen. Ravenna erklaͤrte, es werde ſich eher
1) Nach der Relatione della Romagna nannten ſie ſich auch
von ihrem Wohnſitz huomini da Schieto: — huomini, ſagt die-
ſelbe, che si fanno molto riguardare: sono Guelfi: la corte di
Romagna si è valuta dell’ opera loro molto utilmente massime
in havere in mano banditi et in ovviare alle frandi, che si fanno
in estrarre bestiami dalle montagne.
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Ranke, Leopold von: Die römischen Päpste. Bd. 1. Berlin, 1834, S. 393. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_paepste01_1834/419>, abgerufen am 26.07.2024.
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