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Ranke, Leopold von: Die römischen Päpste. Bd. 1. Berlin, 1834.

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Buch III. Die Päpste um d. Mitte d. 16. Jahrh.
von den Nebenumständen auf eine oder die andere Weise
afficiren ließ, so war es überaus schwer, mit ihm fertig
zu werden.

In persönlichen Verhältnissen ließ er sich zwar nicht
gleich von dem ersten Eindruck bestimmen: hielt er aber
Jemand einmal für gut oder für böse, so konnte ihn darin
nichts weiter irre machen 1). Allemal jedoch glaubte er
eher, daß man sich verschlechtere, als daß man sich bes-
sere; er hatte die meisten Menschen in Verdacht.

Man bemerkte, daß er die Criminalsentenzen niemals
milderte: er hätte vielmehr in der Regel gewünscht, sie
wären noch schärfer ausgefallen.

Es war ihm nicht genug, daß die Inquisition die
neuen Verbrechen bestrafte: den alten von zehn und zwanzig
Jahren ließ er nachforschen.

Gab es einen Ort, wo weniger Strafen verhängt
wurden, so hielt er ihn darum nicht für rein: er schrieb es
der Nachlässigkeit der Behörden zu.

Man höre mit welcher Schärfe er auf die Handha-
bung der Kirchenzucht drang. "Wir verbieten," heißt es
in einer seiner Bullen, "jedem Arzt, der zu einem bettlä-
gerigen Kranken gerufen wird, denselben länger als drei
Tage zu besuchen, wofern er nicht alsdann eine Bescheini-
gung erhält, daß der Kranke seine Sünden aufs neue ge-
beichtet habe" 2). Eine andere setzt Strafen für Ent-

1) Informatione di Pio V. (Bibl. Ambrosiana). E pin dif-
ficultoso di lasciar la cattiva impressione, che la buona e mas-
simamente di quelle persone che non ha in pratica.
2) Supra gregem dominicum Bull. IV, II, p. 281.

Buch III. Die Paͤpſte um d. Mitte d. 16. Jahrh.
von den Nebenumſtaͤnden auf eine oder die andere Weiſe
afficiren ließ, ſo war es uͤberaus ſchwer, mit ihm fertig
zu werden.

In perſoͤnlichen Verhaͤltniſſen ließ er ſich zwar nicht
gleich von dem erſten Eindruck beſtimmen: hielt er aber
Jemand einmal fuͤr gut oder fuͤr boͤſe, ſo konnte ihn darin
nichts weiter irre machen 1). Allemal jedoch glaubte er
eher, daß man ſich verſchlechtere, als daß man ſich beſ-
ſere; er hatte die meiſten Menſchen in Verdacht.

Man bemerkte, daß er die Criminalſentenzen niemals
milderte: er haͤtte vielmehr in der Regel gewuͤnſcht, ſie
waͤren noch ſchaͤrfer ausgefallen.

Es war ihm nicht genug, daß die Inquiſition die
neuen Verbrechen beſtrafte: den alten von zehn und zwanzig
Jahren ließ er nachforſchen.

Gab es einen Ort, wo weniger Strafen verhaͤngt
wurden, ſo hielt er ihn darum nicht fuͤr rein: er ſchrieb es
der Nachlaͤſſigkeit der Behoͤrden zu.

Man hoͤre mit welcher Schaͤrfe er auf die Handha-
bung der Kirchenzucht drang. „Wir verbieten,“ heißt es
in einer ſeiner Bullen, „jedem Arzt, der zu einem bettlaͤ-
gerigen Kranken gerufen wird, denſelben laͤnger als drei
Tage zu beſuchen, wofern er nicht alsdann eine Beſcheini-
gung erhaͤlt, daß der Kranke ſeine Suͤnden aufs neue ge-
beichtet habe“ 2). Eine andere ſetzt Strafen fuͤr Ent-

1) Informatione di Pio V. (Bibl. Ambrosiana). È pin dif-
ficultoso di lasciar la cattiva impressione, che la buona e mas-
simamente di quelle persone che non ha in pratica.
2) Supra gregem dominicum Bull. IV, II, p. 281.
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[356/0382] Buch III. Die Paͤpſte um d. Mitte d. 16. Jahrh. von den Nebenumſtaͤnden auf eine oder die andere Weiſe afficiren ließ, ſo war es uͤberaus ſchwer, mit ihm fertig zu werden. In perſoͤnlichen Verhaͤltniſſen ließ er ſich zwar nicht gleich von dem erſten Eindruck beſtimmen: hielt er aber Jemand einmal fuͤr gut oder fuͤr boͤſe, ſo konnte ihn darin nichts weiter irre machen 1). Allemal jedoch glaubte er eher, daß man ſich verſchlechtere, als daß man ſich beſ- ſere; er hatte die meiſten Menſchen in Verdacht. Man bemerkte, daß er die Criminalſentenzen niemals milderte: er haͤtte vielmehr in der Regel gewuͤnſcht, ſie waͤren noch ſchaͤrfer ausgefallen. Es war ihm nicht genug, daß die Inquiſition die neuen Verbrechen beſtrafte: den alten von zehn und zwanzig Jahren ließ er nachforſchen. Gab es einen Ort, wo weniger Strafen verhaͤngt wurden, ſo hielt er ihn darum nicht fuͤr rein: er ſchrieb es der Nachlaͤſſigkeit der Behoͤrden zu. Man hoͤre mit welcher Schaͤrfe er auf die Handha- bung der Kirchenzucht drang. „Wir verbieten,“ heißt es in einer ſeiner Bullen, „jedem Arzt, der zu einem bettlaͤ- gerigen Kranken gerufen wird, denſelben laͤnger als drei Tage zu beſuchen, wofern er nicht alsdann eine Beſcheini- gung erhaͤlt, daß der Kranke ſeine Suͤnden aufs neue ge- beichtet habe“ 2). Eine andere ſetzt Strafen fuͤr Ent- 1) Informatione di Pio V. (Bibl. Ambrosiana). È pin dif- ficultoso di lasciar la cattiva impressione, che la buona e mas- simamente di quelle persone che non ha in pratica. 2) Supra gregem dominicum Bull. IV, II, p. 281.

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Die römischen Päpste. Bd. 1. Berlin, 1834, S. 356. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_paepste01_1834/382>, abgerufen am 24.11.2024.