len Seiten die Residenz für nothwendig hielt. Allein die Spanier behaupteten im Allgemeinen, die bischöfliche Gewalt sey kein Ausfluß der päpstlichen, wofür man sie in Rom erklären wollte, sondern ihr Ursprung beruhe unmittelbar auf einer göttlichen Veranstaltung. Hiermit trafen sie den Nerv des gesammten Kirchenwesens. Die Unabhängigkeit der un- teren Kirchengewalten, die von den Päpsten so sorgfältig niedergehalten worden, hätte durch die Entwickelung die- ses Grundsatzes wiederhergestellt werden müssen.
Während man hierüber bereits in lebhaften Streitig- keiten war, kamen die kaiserlichen Gesandten an. Ueber- aus merkwürdig sind die Artikel, welche sie eingaben. "Es möge," lautet einer, "auch der Papst sich nach Christi Bei- spiel erniedrigen, und sich eine Reform in Hinsicht seiner Person, seines Staates und seiner Curie gefallen lassen. Das Concilium müsse sowohl die Ernennung der Cardi- näle als das Conclave reformiren." Ferdinand pflegte zu sagen: "da die Cardinäle nicht gut sind, wie wollen sie einen guten Papst wählen?" Für die Reform, die er be- absichtigte, wünschte er den Entwurf des Concils zu Cost- nitz, der dort nicht zur Ausführung gekommen, zu Grunde gelegt zu sehen. Die Beschlüsse sollten durch Deputationen aus den verschiedenen Nationen vorbereitet werden. Aber überdieß forderte er die Erlaubniß des Kelches und der Prie- sterehe, für einige seiner Unterthanen Nachlaß der Fasten, die Errichtung von Schulen für die Armen, die Reini- gung der Breviere, Legenden und Postillen, verständlichere Catechismen, deutsche Kirchengesänge, eine Reform der Klöster, auch darum, "damit ihre großen Reichthümer nicht
PiusIV.Spaͤtere Sitzungen d. Concil. v. Trient.
len Seiten die Reſidenz fuͤr nothwendig hielt. Allein die Spanier behaupteten im Allgemeinen, die biſchoͤfliche Gewalt ſey kein Ausfluß der paͤpſtlichen, wofuͤr man ſie in Rom erklaͤren wollte, ſondern ihr Urſprung beruhe unmittelbar auf einer goͤttlichen Veranſtaltung. Hiermit trafen ſie den Nerv des geſammten Kirchenweſens. Die Unabhaͤngigkeit der un- teren Kirchengewalten, die von den Paͤpſten ſo ſorgfaͤltig niedergehalten worden, haͤtte durch die Entwickelung die- ſes Grundſatzes wiederhergeſtellt werden muͤſſen.
Waͤhrend man hieruͤber bereits in lebhaften Streitig- keiten war, kamen die kaiſerlichen Geſandten an. Ueber- aus merkwuͤrdig ſind die Artikel, welche ſie eingaben. „Es moͤge,“ lautet einer, „auch der Papſt ſich nach Chriſti Bei- ſpiel erniedrigen, und ſich eine Reform in Hinſicht ſeiner Perſon, ſeines Staates und ſeiner Curie gefallen laſſen. Das Concilium muͤſſe ſowohl die Ernennung der Cardi- naͤle als das Conclave reformiren.“ Ferdinand pflegte zu ſagen: „da die Cardinaͤle nicht gut ſind, wie wollen ſie einen guten Papſt waͤhlen?“ Fuͤr die Reform, die er be- abſichtigte, wuͤnſchte er den Entwurf des Concils zu Coſt- nitz, der dort nicht zur Ausfuͤhrung gekommen, zu Grunde gelegt zu ſehen. Die Beſchluͤſſe ſollten durch Deputationen aus den verſchiedenen Nationen vorbereitet werden. Aber uͤberdieß forderte er die Erlaubniß des Kelches und der Prie- ſterehe, fuͤr einige ſeiner Unterthanen Nachlaß der Faſten, die Errichtung von Schulen fuͤr die Armen, die Reini- gung der Breviere, Legenden und Poſtillen, verſtaͤndlichere Catechismen, deutſche Kirchengeſaͤnge, eine Reform der Kloͤſter, auch darum, „damit ihre großen Reichthuͤmer nicht
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0353"n="327"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#g">Pius</hi><hirendition="#aq">IV.</hi><hirendition="#g">Spaͤtere Sitzungen d. Concil. v. Trient</hi>.</fw><lb/>
len Seiten die Reſidenz fuͤr nothwendig hielt. Allein die<lb/>
Spanier behaupteten im Allgemeinen, die biſchoͤfliche Gewalt<lb/>ſey kein Ausfluß der paͤpſtlichen, wofuͤr man ſie in Rom<lb/>
erklaͤren wollte, ſondern ihr Urſprung beruhe unmittelbar auf<lb/>
einer goͤttlichen Veranſtaltung. Hiermit trafen ſie den Nerv<lb/>
des geſammten Kirchenweſens. Die Unabhaͤngigkeit der un-<lb/>
teren Kirchengewalten, die von den Paͤpſten ſo ſorgfaͤltig<lb/>
niedergehalten worden, haͤtte durch die Entwickelung die-<lb/>ſes Grundſatzes wiederhergeſtellt werden muͤſſen.</p><lb/><p>Waͤhrend man hieruͤber bereits in lebhaften Streitig-<lb/>
keiten war, kamen die kaiſerlichen Geſandten an. Ueber-<lb/>
aus merkwuͤrdig ſind die Artikel, welche ſie eingaben. „Es<lb/>
moͤge,“ lautet einer, „auch der Papſt ſich nach Chriſti Bei-<lb/>ſpiel erniedrigen, und ſich eine Reform in Hinſicht ſeiner<lb/>
Perſon, ſeines Staates und ſeiner Curie gefallen laſſen.<lb/>
Das Concilium muͤſſe ſowohl die Ernennung der Cardi-<lb/>
naͤle als das Conclave reformiren.“ Ferdinand pflegte zu<lb/>ſagen: „da die Cardinaͤle nicht gut ſind, wie wollen ſie<lb/>
einen guten Papſt waͤhlen?“ Fuͤr die Reform, die er be-<lb/>
abſichtigte, wuͤnſchte er den Entwurf des Concils zu Coſt-<lb/>
nitz, der dort nicht zur Ausfuͤhrung gekommen, zu Grunde<lb/>
gelegt zu ſehen. Die Beſchluͤſſe ſollten durch Deputationen<lb/>
aus den verſchiedenen Nationen vorbereitet werden. Aber<lb/>
uͤberdieß forderte er die Erlaubniß des Kelches und der Prie-<lb/>ſterehe, fuͤr einige ſeiner Unterthanen Nachlaß der Faſten,<lb/>
die Errichtung von Schulen fuͤr die Armen, die Reini-<lb/>
gung der Breviere, Legenden und Poſtillen, verſtaͤndlichere<lb/>
Catechismen, deutſche Kirchengeſaͤnge, eine Reform der<lb/>
Kloͤſter, auch darum, „damit ihre großen Reichthuͤmer nicht<lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[327/0353]
Pius IV. Spaͤtere Sitzungen d. Concil. v. Trient.
len Seiten die Reſidenz fuͤr nothwendig hielt. Allein die
Spanier behaupteten im Allgemeinen, die biſchoͤfliche Gewalt
ſey kein Ausfluß der paͤpſtlichen, wofuͤr man ſie in Rom
erklaͤren wollte, ſondern ihr Urſprung beruhe unmittelbar auf
einer goͤttlichen Veranſtaltung. Hiermit trafen ſie den Nerv
des geſammten Kirchenweſens. Die Unabhaͤngigkeit der un-
teren Kirchengewalten, die von den Paͤpſten ſo ſorgfaͤltig
niedergehalten worden, haͤtte durch die Entwickelung die-
ſes Grundſatzes wiederhergeſtellt werden muͤſſen.
Waͤhrend man hieruͤber bereits in lebhaften Streitig-
keiten war, kamen die kaiſerlichen Geſandten an. Ueber-
aus merkwuͤrdig ſind die Artikel, welche ſie eingaben. „Es
moͤge,“ lautet einer, „auch der Papſt ſich nach Chriſti Bei-
ſpiel erniedrigen, und ſich eine Reform in Hinſicht ſeiner
Perſon, ſeines Staates und ſeiner Curie gefallen laſſen.
Das Concilium muͤſſe ſowohl die Ernennung der Cardi-
naͤle als das Conclave reformiren.“ Ferdinand pflegte zu
ſagen: „da die Cardinaͤle nicht gut ſind, wie wollen ſie
einen guten Papſt waͤhlen?“ Fuͤr die Reform, die er be-
abſichtigte, wuͤnſchte er den Entwurf des Concils zu Coſt-
nitz, der dort nicht zur Ausfuͤhrung gekommen, zu Grunde
gelegt zu ſehen. Die Beſchluͤſſe ſollten durch Deputationen
aus den verſchiedenen Nationen vorbereitet werden. Aber
uͤberdieß forderte er die Erlaubniß des Kelches und der Prie-
ſterehe, fuͤr einige ſeiner Unterthanen Nachlaß der Faſten,
die Errichtung von Schulen fuͤr die Armen, die Reini-
gung der Breviere, Legenden und Poſtillen, verſtaͤndlichere
Catechismen, deutſche Kirchengeſaͤnge, eine Reform der
Kloͤſter, auch darum, „damit ihre großen Reichthuͤmer nicht
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Ranke, Leopold von: Die römischen Päpste. Bd. 1. Berlin, 1834, S. 327. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_paepste01_1834/353>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.