quisition, von dem alle anderen abhängen müßten, zu Rom zu errichten. Wie S. Peter, sagte Caraffa, den ersten Häre- siarchen an keinem andern Orte als in Rom besiegt, so müsse der Nachfolger Petri alle Ketzereien der Welt in Rom überwältigen 1). Die Jesuiten rechnen es sich zum Ruhme, daß ihr Stifter Loyola diesen Vorschlag durch eine besondere Vorstellung unterstützt habe. Am 21. Juli 1542 erging die Bulle.
Sie ernennt sechs Cardinäle, unter denen Caraffa und Toledo zuerst genannt werden, zu Commissarien des apo- stolischen Stuhles, allgemeinen und allgemeinsten Inquisi- toren in Glaubenssachen diesseit und jenseit der Berge. Sie ertheilt ihnen das Recht, an allen Orten, wo es ihnen gut scheine, Geistliche mit einer ähnlichen Gewalt zu dele- giren, die Appellationen wider deren Verfahren allein zu ent- scheiden, selbst ohne die Theilnahme des ordentlichen geist- lichen Gerichtshofes zu procediren. Jedermann, Niemand ausgenommen, ohne Rücksicht auf irgend einen Stand, ir- gend eine Würde soll ihrem Richterstuhle unterworfen seyn; die Verdächtigen sollen sie ins Gefängniß werfen, die Schul- digen selbst am Leben strafen und ihre Güter verkaufen. Nur Eine Beschränkung wird ihnen auferlegt. Zu strafen soll ihnen zustehen: die Schuldigen, welche sich bekehren, zu be- gnadigen, behält der Papst sich vor. So sollen sie alles thun, anordnen, ausführen, um die Irrthümer, die in der christlichen Gemeine ausgebrochen sind, zu unterdrücken und mit der Wurzel auszurotten 2).
1)Bromato Vita di Paolo IV. Lib. VII. §. 3.
2)Licet ab initio. Deputatio nonnullorum S. R. E. Car-
BuchII.Regeneration des Katholicismus.
quiſition, von dem alle anderen abhaͤngen muͤßten, zu Rom zu errichten. Wie S. Peter, ſagte Caraffa, den erſten Haͤre- ſiarchen an keinem andern Orte als in Rom beſiegt, ſo muͤſſe der Nachfolger Petri alle Ketzereien der Welt in Rom uͤberwaͤltigen 1). Die Jeſuiten rechnen es ſich zum Ruhme, daß ihr Stifter Loyola dieſen Vorſchlag durch eine beſondere Vorſtellung unterſtuͤtzt habe. Am 21. Juli 1542 erging die Bulle.
Sie ernennt ſechs Cardinaͤle, unter denen Caraffa und Toledo zuerſt genannt werden, zu Commiſſarien des apo- ſtoliſchen Stuhles, allgemeinen und allgemeinſten Inquiſi- toren in Glaubensſachen dieſſeit und jenſeit der Berge. Sie ertheilt ihnen das Recht, an allen Orten, wo es ihnen gut ſcheine, Geiſtliche mit einer aͤhnlichen Gewalt zu dele- giren, die Appellationen wider deren Verfahren allein zu ent- ſcheiden, ſelbſt ohne die Theilnahme des ordentlichen geiſt- lichen Gerichtshofes zu procediren. Jedermann, Niemand ausgenommen, ohne Ruͤckſicht auf irgend einen Stand, ir- gend eine Wuͤrde ſoll ihrem Richterſtuhle unterworfen ſeyn; die Verdaͤchtigen ſollen ſie ins Gefaͤngniß werfen, die Schul- digen ſelbſt am Leben ſtrafen und ihre Guͤter verkaufen. Nur Eine Beſchraͤnkung wird ihnen auferlegt. Zu ſtrafen ſoll ihnen zuſtehen: die Schuldigen, welche ſich bekehren, zu be- gnadigen, behaͤlt der Papſt ſich vor. So ſollen ſie alles thun, anordnen, ausfuͤhren, um die Irrthuͤmer, die in der chriſtlichen Gemeine ausgebrochen ſind, zu unterdruͤcken und mit der Wurzel auszurotten 2).
1)Bromato Vita di Paolo IV. Lib. VII. §. 3.
2)Licet ab initio. Deputatio nonnullorum S. R. E. Car-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0232"n="206"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#g">Buch</hi><hirendition="#aq">II.</hi><hirendition="#g">Regeneration des Katholicismus</hi>.</fw><lb/>
quiſition, von dem alle anderen abhaͤngen muͤßten, zu Rom<lb/>
zu errichten. Wie S. Peter, ſagte Caraffa, den erſten Haͤre-<lb/>ſiarchen an keinem andern Orte als in Rom beſiegt, ſo<lb/>
muͤſſe der Nachfolger Petri alle Ketzereien der Welt in<lb/>
Rom uͤberwaͤltigen <noteplace="foot"n="1)"><hirendition="#aq">Bromato Vita di Paolo IV. Lib. VII.</hi> §. 3.</note>. Die Jeſuiten rechnen es ſich zum<lb/>
Ruhme, daß ihr Stifter Loyola dieſen Vorſchlag durch<lb/>
eine beſondere Vorſtellung unterſtuͤtzt habe. Am 21. Juli<lb/>
1542 erging die Bulle.</p><lb/><p>Sie ernennt ſechs Cardinaͤle, unter denen Caraffa und<lb/>
Toledo zuerſt genannt werden, zu Commiſſarien des apo-<lb/>ſtoliſchen Stuhles, allgemeinen und allgemeinſten Inquiſi-<lb/>
toren in Glaubensſachen dieſſeit und jenſeit der Berge. Sie<lb/>
ertheilt ihnen das Recht, an allen Orten, wo es ihnen<lb/>
gut ſcheine, Geiſtliche mit einer aͤhnlichen Gewalt zu dele-<lb/>
giren, die Appellationen wider deren Verfahren allein zu ent-<lb/>ſcheiden, ſelbſt ohne die Theilnahme des ordentlichen geiſt-<lb/>
lichen Gerichtshofes zu procediren. Jedermann, Niemand<lb/>
ausgenommen, ohne Ruͤckſicht auf irgend einen Stand, ir-<lb/>
gend eine Wuͤrde ſoll ihrem Richterſtuhle unterworfen ſeyn;<lb/>
die Verdaͤchtigen ſollen ſie ins Gefaͤngniß werfen, die Schul-<lb/>
digen ſelbſt am Leben ſtrafen und ihre Guͤter verkaufen. Nur<lb/>
Eine Beſchraͤnkung wird ihnen auferlegt. Zu ſtrafen ſoll<lb/>
ihnen zuſtehen: die Schuldigen, welche ſich bekehren, zu be-<lb/>
gnadigen, behaͤlt der Papſt ſich vor. So ſollen ſie alles<lb/>
thun, anordnen, ausfuͤhren, um die Irrthuͤmer, die in der<lb/>
chriſtlichen Gemeine ausgebrochen ſind, zu unterdruͤcken und<lb/>
mit der Wurzel auszurotten <notexml:id="note-0232"next="#note-0233"place="foot"n="2)"><hirendition="#aq">Licet ab initio. Deputatio nonnullorum S. R. E. Car-</hi></note>.</p><lb/></div></div></body></text></TEI>
[206/0232]
Buch II. Regeneration des Katholicismus.
quiſition, von dem alle anderen abhaͤngen muͤßten, zu Rom
zu errichten. Wie S. Peter, ſagte Caraffa, den erſten Haͤre-
ſiarchen an keinem andern Orte als in Rom beſiegt, ſo
muͤſſe der Nachfolger Petri alle Ketzereien der Welt in
Rom uͤberwaͤltigen 1). Die Jeſuiten rechnen es ſich zum
Ruhme, daß ihr Stifter Loyola dieſen Vorſchlag durch
eine beſondere Vorſtellung unterſtuͤtzt habe. Am 21. Juli
1542 erging die Bulle.
Sie ernennt ſechs Cardinaͤle, unter denen Caraffa und
Toledo zuerſt genannt werden, zu Commiſſarien des apo-
ſtoliſchen Stuhles, allgemeinen und allgemeinſten Inquiſi-
toren in Glaubensſachen dieſſeit und jenſeit der Berge. Sie
ertheilt ihnen das Recht, an allen Orten, wo es ihnen
gut ſcheine, Geiſtliche mit einer aͤhnlichen Gewalt zu dele-
giren, die Appellationen wider deren Verfahren allein zu ent-
ſcheiden, ſelbſt ohne die Theilnahme des ordentlichen geiſt-
lichen Gerichtshofes zu procediren. Jedermann, Niemand
ausgenommen, ohne Ruͤckſicht auf irgend einen Stand, ir-
gend eine Wuͤrde ſoll ihrem Richterſtuhle unterworfen ſeyn;
die Verdaͤchtigen ſollen ſie ins Gefaͤngniß werfen, die Schul-
digen ſelbſt am Leben ſtrafen und ihre Guͤter verkaufen. Nur
Eine Beſchraͤnkung wird ihnen auferlegt. Zu ſtrafen ſoll
ihnen zuſtehen: die Schuldigen, welche ſich bekehren, zu be-
gnadigen, behaͤlt der Papſt ſich vor. So ſollen ſie alles
thun, anordnen, ausfuͤhren, um die Irrthuͤmer, die in der
chriſtlichen Gemeine ausgebrochen ſind, zu unterdruͤcken und
mit der Wurzel auszurotten 2).
1) Bromato Vita di Paolo IV. Lib. VII. §. 3.
2) Licet ab initio. Deputatio nonnullorum S. R. E. Car-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Ranke, Leopold von: Die römischen Päpste. Bd. 1. Berlin, 1834, S. 206. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_paepste01_1834/232>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.