blieb es allemal; aber wenn sich auch nur eine geringe Aussicht zeigte, so war es doch einen Versuch werth; so viel sehen wir, daß sich noch einmal eine große Nei- gung zu einem solchen entwickelt hatte, daß sich ungemeine Hoffnungen daran knüpften.
Nur fragte sich, ob auch der Papst, ohne den nichts geschehen konnte, von der Strenge seiner Forderungen nach- zulassen geneigt sey. Sehr merkwürdig ist in dieser Hin- sicht besonders Eine Stelle der Instruction, mit der er Con- tarini entließ 1).
Die unumschränkte Vollmacht, auf welche von kaiser- licher Seite gedrungen worden, hatte er demselben nicht gewährt. Er vermuthet, es könnten in Deutschland For- derungen vorkommen, die kein Legat, die nicht einmal er, der Papst selbst, ohne Beirath der anderen Nationen zugeste- hen dürfe. Doch weist er darum nicht alle Unterhandlung von sich. Wir müssen erst sehen, sagt er, ob die Protestan- ten in den Principien mit uns übereinkommen, z. B. über den Primat des heiligen Stuhles, die Sacramente und einiges andere. Fragt man nun, was dieß Andere sey, so drückt sich der Papst darüber nicht ganz deutlich aus. Er bezeichnet es als das, was sowohl durch die heilige Schrift, als durch den immerwährenden Gebrauch der Kirche gebilligt worden: dem Legaten sey es bekannt. Auf diese Grundlage, fügt er hinzu, könne man sich dann über alle Streitpunkte zu verständigen suchen 2).
1)Instructio data Revmo. Cli. Contareno in Germaniam le- gato d. 28 Mensis Januarii 1541. In vielen Bibliotheken hand- schriftlich: gedruckt in Quirini: Epp. Poli III, CCLXXXVI.
2)Videndum inprimis est, an Protestantes et ii qui ab eccle-
BuchII.Regeneration des Katholicismus.
blieb es allemal; aber wenn ſich auch nur eine geringe Ausſicht zeigte, ſo war es doch einen Verſuch werth; ſo viel ſehen wir, daß ſich noch einmal eine große Nei- gung zu einem ſolchen entwickelt hatte, daß ſich ungemeine Hoffnungen daran knuͤpften.
Nur fragte ſich, ob auch der Papſt, ohne den nichts geſchehen konnte, von der Strenge ſeiner Forderungen nach- zulaſſen geneigt ſey. Sehr merkwuͤrdig iſt in dieſer Hin- ſicht beſonders Eine Stelle der Inſtruction, mit der er Con- tarini entließ 1).
Die unumſchraͤnkte Vollmacht, auf welche von kaiſer- licher Seite gedrungen worden, hatte er demſelben nicht gewaͤhrt. Er vermuthet, es koͤnnten in Deutſchland For- derungen vorkommen, die kein Legat, die nicht einmal er, der Papſt ſelbſt, ohne Beirath der anderen Nationen zugeſte- hen duͤrfe. Doch weiſt er darum nicht alle Unterhandlung von ſich. Wir muͤſſen erſt ſehen, ſagt er, ob die Proteſtan- ten in den Principien mit uns uͤbereinkommen, z. B. uͤber den Primat des heiligen Stuhles, die Sacramente und einiges andere. Fragt man nun, was dieß Andere ſey, ſo druͤckt ſich der Papſt daruͤber nicht ganz deutlich aus. Er bezeichnet es als das, was ſowohl durch die heilige Schrift, als durch den immerwaͤhrenden Gebrauch der Kirche gebilligt worden: dem Legaten ſey es bekannt. Auf dieſe Grundlage, fuͤgt er hinzu, koͤnne man ſich dann uͤber alle Streitpunkte zu verſtaͤndigen ſuchen 2).
1)Instructio data Revmo. Cli. Contareno in Germaniam le- gato d. 28 Mensis Januarii 1541. In vielen Bibliotheken hand- ſchriftlich: gedruckt in Quirini: Epp. Poli III, CCLXXXVI.
2)Videndum inprimis est, an Protestantes et ii qui ab eccle-
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Buch II. Regeneration des Katholicismus.
blieb es allemal; aber wenn ſich auch nur eine geringe
Ausſicht zeigte, ſo war es doch einen Verſuch werth;
ſo viel ſehen wir, daß ſich noch einmal eine große Nei-
gung zu einem ſolchen entwickelt hatte, daß ſich ungemeine
Hoffnungen daran knuͤpften.
Nur fragte ſich, ob auch der Papſt, ohne den nichts
geſchehen konnte, von der Strenge ſeiner Forderungen nach-
zulaſſen geneigt ſey. Sehr merkwuͤrdig iſt in dieſer Hin-
ſicht beſonders Eine Stelle der Inſtruction, mit der er Con-
tarini entließ 1).
Die unumſchraͤnkte Vollmacht, auf welche von kaiſer-
licher Seite gedrungen worden, hatte er demſelben nicht
gewaͤhrt. Er vermuthet, es koͤnnten in Deutſchland For-
derungen vorkommen, die kein Legat, die nicht einmal er,
der Papſt ſelbſt, ohne Beirath der anderen Nationen zugeſte-
hen duͤrfe. Doch weiſt er darum nicht alle Unterhandlung
von ſich. Wir muͤſſen erſt ſehen, ſagt er, ob die Proteſtan-
ten in den Principien mit uns uͤbereinkommen, z. B. uͤber
den Primat des heiligen Stuhles, die Sacramente und
einiges andere. Fragt man nun, was dieß Andere ſey,
ſo druͤckt ſich der Papſt daruͤber nicht ganz deutlich aus.
Er bezeichnet es als das, was ſowohl durch die heilige
Schrift, als durch den immerwaͤhrenden Gebrauch der Kirche
gebilligt worden: dem Legaten ſey es bekannt. Auf dieſe
Grundlage, fuͤgt er hinzu, koͤnne man ſich dann uͤber alle
Streitpunkte zu verſtaͤndigen ſuchen 2).
1) Instructio data Revmo. Cli. Contareno in Germaniam le-
gato d. 28 Mensis Januarii 1541. In vielen Bibliotheken hand-
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2) Videndum inprimis est, an Protestantes et ii qui ab eccle-
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Ranke, Leopold von: Die römischen Päpste. Bd. 1. Berlin, 1834, S. 158. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_paepste01_1834/184>, abgerufen am 26.07.2024.
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