Ramdohr, Basilius von: Venus Urania. Ueber die Natur der Liebe, über ihre Veredlung und Verschönerung. Dritten Theils zweyte Abtheilung: Neuere Geschichte der Geschlechtsverbindung und Liebe. Leipzig, 1798.mit der Belehnung über gewisse Güter verbunden gewesen ist. Es haben sich in diesem Stande früh einige Personen als kühne Abentheurer ausgezeichnet, und sich dadurch ein gewisses Ansehn bey den übrigen, einen gewissen Vorzug vor ihnen erworben, der in der Folge gesetzlich bestätigt, und unter gewissen Feyerlichkeiten als eine öffentliche Würde, und als ein Rang im Staate ertheilt ist. Dadurch sind gewisse Ordnungen in den berittenen Soldatenstand eingeführt, der sich bald wie eine jede andere Zunft organisiert, und sich in Lehrlinge, (Knappen) und Meister, (Ritter) als Stufen, getheilt hat. Endlich sind gewisse besondere Korporationen unter dieser organisierten Zunft gebildet worden, welche sich durch besondere Pflichten und Gebräuche auszuzeichnen gesucht haben; und von den Regenten bald mehr bald weniger begünstigt sind. Daher die verschiedenen Bedeutungen des Worts, Ritter, das bald nur einen berittenen und wehrhaft gemachten, bald einen durch Belehnung zum Roßdienst verpflichteten Soldaten, bald einen zünftigen Krieger dieser Art, bald einen zünftigen Reuter von der ersten Rangstufe, bald endlich das Mitglied einer besondern Korporation von Abentheurern andeutet. Dreist darf man nun annehmen, daß die zunftmäßige Einrichtung unter den berittenen Kriegern vom eilften, höchstens zwölften Jahrhunderte an bis tief ins sechzehnte Jahrhundert hinein in den mehrsten Ländern von Europa bestanden hat: nur mit der Bestimmung, daß ihre innere Einrichtung keinesweges in allen Ländern die nehmliche gewesen, darüber unter einigen Regenten strenger als unter andern gehalten, und daß ihr Ansehn in eben diesem Verhältnisse gestiegen und mit der Belehnung über gewisse Güter verbunden gewesen ist. Es haben sich in diesem Stande früh einige Personen als kühne Abentheurer ausgezeichnet, und sich dadurch ein gewisses Ansehn bey den übrigen, einen gewissen Vorzug vor ihnen erworben, der in der Folge gesetzlich bestätigt, und unter gewissen Feyerlichkeiten als eine öffentliche Würde, und als ein Rang im Staate ertheilt ist. Dadurch sind gewisse Ordnungen in den berittenen Soldatenstand eingeführt, der sich bald wie eine jede andere Zunft organisiert, und sich in Lehrlinge, (Knappen) und Meister, (Ritter) als Stufen, getheilt hat. Endlich sind gewisse besondere Korporationen unter dieser organisierten Zunft gebildet worden, welche sich durch besondere Pflichten und Gebräuche auszuzeichnen gesucht haben; und von den Regenten bald mehr bald weniger begünstigt sind. Daher die verschiedenen Bedeutungen des Worts, Ritter, das bald nur einen berittenen und wehrhaft gemachten, bald einen durch Belehnung zum Roßdienst verpflichteten Soldaten, bald einen zünftigen Krieger dieser Art, bald einen zünftigen Reuter von der ersten Rangstufe, bald endlich das Mitglied einer besondern Korporation von Abentheurern andeutet. Dreist darf man nun annehmen, daß die zunftmäßige Einrichtung unter den berittenen Kriegern vom eilften, höchstens zwölften Jahrhunderte an bis tief ins sechzehnte Jahrhundert hinein in den mehrsten Ländern von Europa bestanden hat: nur mit der Bestimmung, daß ihre innere Einrichtung keinesweges in allen Ländern die nehmliche gewesen, darüber unter einigen Regenten strenger als unter andern gehalten, und daß ihr Ansehn in eben diesem Verhältnisse gestiegen und <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0154" n="154"/> mit der Belehnung über gewisse Güter verbunden gewesen ist. Es haben sich in diesem Stande früh einige Personen als kühne Abentheurer ausgezeichnet, und sich dadurch ein gewisses Ansehn bey den übrigen, einen gewissen Vorzug vor ihnen erworben, der in der Folge gesetzlich bestätigt, und unter gewissen Feyerlichkeiten als eine öffentliche Würde, und als ein Rang im Staate ertheilt ist. Dadurch sind gewisse Ordnungen in den berittenen Soldatenstand eingeführt, der sich bald wie eine jede andere Zunft organisiert, und sich in Lehrlinge, (Knappen) und Meister, (Ritter) als Stufen, getheilt hat. Endlich sind gewisse besondere Korporationen unter dieser organisierten Zunft gebildet worden, welche sich durch besondere Pflichten und Gebräuche auszuzeichnen gesucht haben; und von den Regenten bald mehr bald weniger begünstigt sind.</p> <p>Daher die verschiedenen Bedeutungen des Worts, <hi rendition="#g">Ritter,</hi> das bald nur einen berittenen und wehrhaft gemachten, bald einen durch Belehnung zum Roßdienst verpflichteten Soldaten, bald einen zünftigen Krieger dieser Art, bald einen zünftigen Reuter von der ersten Rangstufe, bald endlich das Mitglied einer besondern Korporation von Abentheurern andeutet.</p> <p>Dreist darf man nun annehmen, daß die zunftmäßige Einrichtung unter den berittenen Kriegern vom eilften, höchstens zwölften Jahrhunderte an bis tief ins sechzehnte Jahrhundert hinein in den mehrsten Ländern von Europa bestanden hat: nur mit der Bestimmung, daß ihre innere Einrichtung keinesweges in allen Ländern die nehmliche gewesen, darüber unter einigen Regenten strenger als unter andern gehalten, und daß ihr Ansehn in eben diesem Verhältnisse gestiegen und </p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [154/0154]
mit der Belehnung über gewisse Güter verbunden gewesen ist. Es haben sich in diesem Stande früh einige Personen als kühne Abentheurer ausgezeichnet, und sich dadurch ein gewisses Ansehn bey den übrigen, einen gewissen Vorzug vor ihnen erworben, der in der Folge gesetzlich bestätigt, und unter gewissen Feyerlichkeiten als eine öffentliche Würde, und als ein Rang im Staate ertheilt ist. Dadurch sind gewisse Ordnungen in den berittenen Soldatenstand eingeführt, der sich bald wie eine jede andere Zunft organisiert, und sich in Lehrlinge, (Knappen) und Meister, (Ritter) als Stufen, getheilt hat. Endlich sind gewisse besondere Korporationen unter dieser organisierten Zunft gebildet worden, welche sich durch besondere Pflichten und Gebräuche auszuzeichnen gesucht haben; und von den Regenten bald mehr bald weniger begünstigt sind.
Daher die verschiedenen Bedeutungen des Worts, Ritter, das bald nur einen berittenen und wehrhaft gemachten, bald einen durch Belehnung zum Roßdienst verpflichteten Soldaten, bald einen zünftigen Krieger dieser Art, bald einen zünftigen Reuter von der ersten Rangstufe, bald endlich das Mitglied einer besondern Korporation von Abentheurern andeutet.
Dreist darf man nun annehmen, daß die zunftmäßige Einrichtung unter den berittenen Kriegern vom eilften, höchstens zwölften Jahrhunderte an bis tief ins sechzehnte Jahrhundert hinein in den mehrsten Ländern von Europa bestanden hat: nur mit der Bestimmung, daß ihre innere Einrichtung keinesweges in allen Ländern die nehmliche gewesen, darüber unter einigen Regenten strenger als unter andern gehalten, und daß ihr Ansehn in eben diesem Verhältnisse gestiegen und
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax.
(2012-11-20T10:30:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
Wikimedia Commons: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2012-11-20T10:30:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat.
(2012-11-20T10:30:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |