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[Rabener, Gottlieb Wilhelm]: Sammlung satyrischer Schriften. Bd. 3. Leipzig, 1752.

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Satyrische Briefe.
"1.) bey Jnsinuation der Klage, dem Amts-
"boten einen halben Gulden, und ein Glas Brandt-
"wein. Es ist bekannt, wie viel Einfluß vielmals
"der kleinste Diener der Gerechtigkeit in einer Sa-
"che hat.
"2.) bey der Litiscontestation, der Frau
"Amtmanninn einen Scheffel Waizen, einen Trut-
"hahn, und einen Schinken.
"3.) binnen der Zeit, als rechtlich verfahren
"wird, erhält man den Richter durch verschiedne
"kleine Gefälligkeiten in der Aufmerksamkeit.
"Man richtet sich nach der Jahrszeit; der mittlere
"Preis ist eines Gulden werth.
"Nota bene! Den Gerichtsactuar nicht zu
"vergessen!
"4.) bey Versendung der Acten zum Ver-
"spruche Rechtens würde ich höchstens ein paar
"Scheffel Haber, und mehr nicht geben. Es
"kömmt dabey auf den Unterrichter so gar viel
"nicht an, und dennoch muß man ihn in Odem
"erhalten.
"5.) bis zum Gegenbeweise, wie Nu. 3.
"6.) Aber nun geht das Opfern an! Den
"Gegenbeweis lege man einem fettgemästeten Och-
"sen zwischen die Hörner. Man müßte mit einem
"Heiden zu thun haben, wenn ihm bey diesem An-
"blicke das Herz nicht brechen sollte.
"7.)
Satyriſche Briefe.
„1.) bey Jnſinuation der Klage, dem Amts-
„boten einen halben Gulden, und ein Glas Brandt-
„wein. Es iſt bekannt, wie viel Einfluß vielmals
„der kleinſte Diener der Gerechtigkeit in einer Sa-
„che hat.
„2.) bey der Litisconteſtation, der Frau
„Amtmanninn einen Scheffel Waizen, einen Trut-
„hahn, und einen Schinken.
„3.) binnen der Zeit, als rechtlich verfahren
„wird, erhaͤlt man den Richter durch verſchiedne
„kleine Gefaͤlligkeiten in der Aufmerkſamkeit.
„Man richtet ſich nach der Jahrszeit; der mittlere
„Preis iſt eines Gulden werth.
Nota bene! Den Gerichtsactuar nicht zu
„vergeſſen!
„4.) bey Verſendung der Acten zum Ver-
„ſpruche Rechtens wuͤrde ich hoͤchſtens ein paar
„Scheffel Haber, und mehr nicht geben. Es
„koͤmmt dabey auf den Unterrichter ſo gar viel
„nicht an, und dennoch muß man ihn in Odem
„erhalten.
„5.) bis zum Gegenbeweiſe, wie Nu. 3.
„6.) Aber nun geht das Opfern an! Den
„Gegenbeweis lege man einem fettgemaͤſteten Och-
„ſen zwiſchen die Hoͤrner. Man muͤßte mit einem
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[93/0121] Satyriſche Briefe. „1.) bey Jnſinuation der Klage, dem Amts- „boten einen halben Gulden, und ein Glas Brandt- „wein. Es iſt bekannt, wie viel Einfluß vielmals „der kleinſte Diener der Gerechtigkeit in einer Sa- „che hat. „2.) bey der Litisconteſtation, der Frau „Amtmanninn einen Scheffel Waizen, einen Trut- „hahn, und einen Schinken. „3.) binnen der Zeit, als rechtlich verfahren „wird, erhaͤlt man den Richter durch verſchiedne „kleine Gefaͤlligkeiten in der Aufmerkſamkeit. „Man richtet ſich nach der Jahrszeit; der mittlere „Preis iſt eines Gulden werth. „Nota bene! Den Gerichtsactuar nicht zu „vergeſſen! „4.) bey Verſendung der Acten zum Ver- „ſpruche Rechtens wuͤrde ich hoͤchſtens ein paar „Scheffel Haber, und mehr nicht geben. Es „koͤmmt dabey auf den Unterrichter ſo gar viel „nicht an, und dennoch muß man ihn in Odem „erhalten. „5.) bis zum Gegenbeweiſe, wie Nu. 3. „6.) Aber nun geht das Opfern an! Den „Gegenbeweis lege man einem fettgemaͤſteten Och- „ſen zwiſchen die Hoͤrner. Man muͤßte mit einem „Heiden zu thun haben, wenn ihm bey dieſem An- „blicke das Herz nicht brechen ſollte. „7.)

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Zitationshilfe: [Rabener, Gottlieb Wilhelm]: Sammlung satyrischer Schriften. Bd. 3. Leipzig, 1752, S. 93. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rabener_sammlung03_1752/121>, abgerufen am 23.11.2024.