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Raabe, Heinrich August: Die Postgeheimnisse oder die hauptsächlichsten Regeln welche man beim Reisen und bei Versendungen mit der Post beobachten muß um Verdruß und Verlust zu vermeiden. Leipzig, 1803.

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bindlich bleiben und die Post schadlos halten, zu¬
mal die Post keine Gewalt hat, noch anwenden
darf, um dergleichen Gelder beizutreiben. -- Da¬
bei ist es auch billig, daß den Postofficianten ge¬
stattet werde, für die Vorauszahlung solcher Vor¬
schüße und deren Beitreibung, welches sie auf ihre
Gefahr thun, eine verhältnißmäßige Remuneration
zu nehmen. Eine solche Gebühr pflegt man ge¬
wöhnlich procura zu nennen. Auch versteht es sich,
daß die Post durch die Verschiedenheit des Werths
des Geldes nichts verliehren darf, sondern daß es
ihr gestattet werden muß, gehöriges Agio zu neh¬
men, wenn sie den Verlust in schlechterer Münze
wieder erhält, als sie gezahlt hat.


bindlich bleiben und die Poſt ſchadlos halten, zu¬
mal die Poſt keine Gewalt hat, noch anwenden
darf, um dergleichen Gelder beizutreiben. — Da¬
bei iſt es auch billig, daß den Poſtofficianten ge¬
ſtattet werde, fuͤr die Vorauszahlung ſolcher Vor¬
ſchuͤße und deren Beitreibung, welches ſie auf ihre
Gefahr thun, eine verhaͤltnißmaͤßige Remuneration
zu nehmen. Eine ſolche Gebuͤhr pflegt man ge¬
woͤhnlich procura zu nennen. Auch verſteht es ſich,
daß die Poſt durch die Verſchiedenheit des Werths
des Geldes nichts verliehren darf, ſondern daß es
ihr geſtattet werden muß, gehoͤriges Agio zu neh¬
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[68/0076] bindlich bleiben und die Poſt ſchadlos halten, zu¬ mal die Poſt keine Gewalt hat, noch anwenden darf, um dergleichen Gelder beizutreiben. — Da¬ bei iſt es auch billig, daß den Poſtofficianten ge¬ ſtattet werde, fuͤr die Vorauszahlung ſolcher Vor¬ ſchuͤße und deren Beitreibung, welches ſie auf ihre Gefahr thun, eine verhaͤltnißmaͤßige Remuneration zu nehmen. Eine ſolche Gebuͤhr pflegt man ge¬ woͤhnlich procura zu nennen. Auch verſteht es ſich, daß die Poſt durch die Verſchiedenheit des Werths des Geldes nichts verliehren darf, ſondern daß es ihr geſtattet werden muß, gehoͤriges Agio zu neh¬ men, wenn ſie den Verluſt in ſchlechterer Muͤnze wieder erhaͤlt, als ſie gezahlt hat.

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Zitationshilfe: Raabe, Heinrich August: Die Postgeheimnisse oder die hauptsächlichsten Regeln welche man beim Reisen und bei Versendungen mit der Post beobachten muß um Verdruß und Verlust zu vermeiden. Leipzig, 1803, S. 68. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/raabe_postgeheimnisse_1803/76>, abgerufen am 24.11.2024.