Raabe, Heinrich August: Die Postgeheimnisse oder die hauptsächlichsten Regeln welche man beim Reisen und bei Versendungen mit der Post beobachten muß um Verdruß und Verlust zu vermeiden. Leipzig, 1803.ihrer Herrschaften und Vorgesetzten unter scheinba¬ Bisweilen schickt man mit der Post Briefe und 5
ihrer Herrſchaften und Vorgeſetzten unter ſcheinba¬ Bisweilen ſchickt man mit der Poſt Briefe und 5
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0073" n="65"/> ihrer Herrſchaften und Vorgeſetzten unter ſcheinba¬<lb/> ren Vorwaͤnden von der Poſt zuruͤck genommen<lb/> und ſolche entweder gaͤnzlich untergeſchlagen, oder<lb/> doch den Inhalt derſelben abgeaͤndert, wohl gar<lb/> Rechnungen und Wechſel daraus entwendet haben.<lb/> Um dieſen Unfug zu verhuͤten, muß es den Poſt¬<lb/> bedienten ſtets Regel ſeyn, nie einen ihnen einmal<lb/> zugeſtellten und anvertraueten Brief wieder aus den<lb/> Haͤnden zu geben. Sollte jedoch der Abſender ſelbſt<lb/> noͤthig finden, ſeinen Brief von der Poſt noch ein¬<lb/> mal wieder zuruͤck zu erhalten; ſo wird er dieſes<lb/> nur erreichen koͤnnen, wenn er ſelbſt darum ſchrift¬<lb/> lich erſucht, die Addreſſe des Briefs aufſchreibt, das<lb/> Pettſchaft, mit welchem der Brief verſiegelt iſt, ab¬<lb/> druͤckt, oder vorzeigt, und alſo ſich nicht nur als<lb/> den wahren Eigenthuͤmer legitimirt, ſondern auch<lb/> der Poſt wegen der Zuruͤcklieferung Verſicherung<lb/> giebt.</p><lb/> <p>Bisweilen ſchickt man mit der Poſt Briefe und<lb/> andre Sachen nach einem Orte, woſelbſt doch der<lb/> Empfaͤnger ſich noch nicht befindet. Man hat da¬<lb/> bei gewoͤhnlich die Abſicht, daß dieſe Briefe oder<lb/> Sachen daſelbſt ſo lange auf der Poſt bleiben und<lb/> aufbewahrt werden ſollen, bis der Empfaͤnger gleich¬<lb/> falls dort angekommen iſt und ſie in Empfang neh<lb/> men kann. Auf dieſe Art kann Jemand Briefe<lb/> <fw place="bottom" type="sig">5<lb/></fw> </p> </div> </body> </text> </TEI> [65/0073]
ihrer Herrſchaften und Vorgeſetzten unter ſcheinba¬
ren Vorwaͤnden von der Poſt zuruͤck genommen
und ſolche entweder gaͤnzlich untergeſchlagen, oder
doch den Inhalt derſelben abgeaͤndert, wohl gar
Rechnungen und Wechſel daraus entwendet haben.
Um dieſen Unfug zu verhuͤten, muß es den Poſt¬
bedienten ſtets Regel ſeyn, nie einen ihnen einmal
zugeſtellten und anvertraueten Brief wieder aus den
Haͤnden zu geben. Sollte jedoch der Abſender ſelbſt
noͤthig finden, ſeinen Brief von der Poſt noch ein¬
mal wieder zuruͤck zu erhalten; ſo wird er dieſes
nur erreichen koͤnnen, wenn er ſelbſt darum ſchrift¬
lich erſucht, die Addreſſe des Briefs aufſchreibt, das
Pettſchaft, mit welchem der Brief verſiegelt iſt, ab¬
druͤckt, oder vorzeigt, und alſo ſich nicht nur als
den wahren Eigenthuͤmer legitimirt, ſondern auch
der Poſt wegen der Zuruͤcklieferung Verſicherung
giebt.
Bisweilen ſchickt man mit der Poſt Briefe und
andre Sachen nach einem Orte, woſelbſt doch der
Empfaͤnger ſich noch nicht befindet. Man hat da¬
bei gewoͤhnlich die Abſicht, daß dieſe Briefe oder
Sachen daſelbſt ſo lange auf der Poſt bleiben und
aufbewahrt werden ſollen, bis der Empfaͤnger gleich¬
falls dort angekommen iſt und ſie in Empfang neh
men kann. Auf dieſe Art kann Jemand Briefe
5
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde von OCR-Software automatisch erfasst und anschließend gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien von Muttersprachlern nachkontrolliert. Es wurde gemäß dem DTA-Basisformat in XML/TEI P5 kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |