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Quantz, Johann Joachim: Versuch einer Anweisung die Flöte traversiere zu spielen. Berlin, 1752.

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Von den Pflichten aller Accompagnisten überhaupt.
Lust mehr zu spielen haben, das Tempo, dem Concertisten zum Trotz,
überjagen wollten. Wird man aber gewahr, daß das Zeitmaaß entwe-
der geschwinder oder langsamer seyn soll, und eine Aenderung nöthig ist:
so muß solches nicht mit einer Heftigkeit, und auf einmal, sondern nach
und nach geschehen: weil sonst leicht eine Unordnung daraus entstehen
kann.

37. §.

Weil die Art ein Adagio zu spielen erfodert, daß der Concertist
sich von den begleitenden Stimmen vielmehr schleppen lasse, als daß er
ihnen voraus gehe; und es also öfters den Schein hat, als wolle er das
Stück langsamer haben: so müssen die Accompagnisten sich nicht dadurch
verführen lassen; sondern das Tempo fest halten, und nicht nachgeben:
es wäre denn das der Concertist deswegen ein Zeichen gäbe. Widrigen-
falls würde man zuletzt in eine Schläfrigkeit verfallen.

38. §.

Wenn im Allegro ein Ritornell mit Lebhaftigkeit gespielet worden
ist; so muß dieselbe Lebhaftigkeit mit dem Accompagnement, bis ans En-
de des Stückes, beständig unterhalten werden. Man hat sich gleichfalls
nicht an den Concertisten zu kehren, im Fall er denselben Hauptsatz viel-
leicht cantabel und schmeichelnd vortrüge.

39. §.

Wenn in einem langsamen Stücke solche Noten, s. Tab. XXIII.
Fig. 9. im Unison vorkommen; so kann es leicht geschehen, daß man sich
wegen der Triller zu lange aufhält, und das Zeitmaaß verrücket. Um
dieses zu vermeiden, muß man eine solche Figur, in Gedanken, in zween
gleiche Theile theilen, und unter dem Puncte sich eine Gegenbewegung
vorstellen.

40. §.

Daß die geschwindesten Noten in einem jeden Stücke von mäßi-
gem Tempo
ein wenig ungleich gespielet werden müssen, so daß man
die anschlagenden, oder Hauptnoten in einer Figur, nämlich die erste,
dritte, fünfte, und siebente etwas länger anhalte, als die durchgehen-
den, nämlich die zweyte, vierte, sechste, und achte; ist im 12. §. des
XI. Hauptstücks erkläret worden: ich habe auch daselbst einige Ausnah-
men von dieser Regel beygebracht; worauf ich mich also hier beziehe.

41. §. Wenn
K k

Von den Pflichten aller Accompagniſten uͤberhaupt.
Luſt mehr zu ſpielen haben, das Tempo, dem Concertiſten zum Trotz,
uͤberjagen wollten. Wird man aber gewahr, daß das Zeitmaaß entwe-
der geſchwinder oder langſamer ſeyn ſoll, und eine Aenderung noͤthig iſt:
ſo muß ſolches nicht mit einer Heftigkeit, und auf einmal, ſondern nach
und nach geſchehen: weil ſonſt leicht eine Unordnung daraus entſtehen
kann.

37. §.

Weil die Art ein Adagio zu ſpielen erfodert, daß der Concertiſt
ſich von den begleitenden Stimmen vielmehr ſchleppen laſſe, als daß er
ihnen voraus gehe; und es alſo oͤfters den Schein hat, als wolle er das
Stuͤck langſamer haben: ſo muͤſſen die Accompagniſten ſich nicht dadurch
verfuͤhren laſſen; ſondern das Tempo feſt halten, und nicht nachgeben:
es waͤre denn das der Concertiſt deswegen ein Zeichen gaͤbe. Widrigen-
falls wuͤrde man zuletzt in eine Schlaͤfrigkeit verfallen.

38. §.

Wenn im Allegro ein Ritornell mit Lebhaftigkeit geſpielet worden
iſt; ſo muß dieſelbe Lebhaftigkeit mit dem Accompagnement, bis ans En-
de des Stuͤckes, beſtaͤndig unterhalten werden. Man hat ſich gleichfalls
nicht an den Concertiſten zu kehren, im Fall er denſelben Hauptſatz viel-
leicht cantabel und ſchmeichelnd vortruͤge.

39. §.

Wenn in einem langſamen Stuͤcke ſolche Noten, ſ. Tab. XXIII.
Fig. 9. im Uniſon vorkommen; ſo kann es leicht geſchehen, daß man ſich
wegen der Triller zu lange aufhaͤlt, und das Zeitmaaß verruͤcket. Um
dieſes zu vermeiden, muß man eine ſolche Figur, in Gedanken, in zween
gleiche Theile theilen, und unter dem Puncte ſich eine Gegenbewegung
vorſtellen.

40. §.

Daß die geſchwindeſten Noten in einem jeden Stuͤcke von maͤßi-
gem Tempo
ein wenig ungleich geſpielet werden muͤſſen, ſo daß man
die anſchlagenden, oder Hauptnoten in einer Figur, naͤmlich die erſte,
dritte, fuͤnfte, und ſiebente etwas laͤnger anhalte, als die durchgehen-
den, naͤmlich die zweyte, vierte, ſechſte, und achte; iſt im 12. §. des
XI. Hauptſtuͤcks erklaͤret worden: ich habe auch daſelbſt einige Ausnah-
men von dieſer Regel beygebracht; worauf ich mich alſo hier beziehe.

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[257/0275] Von den Pflichten aller Accompagniſten uͤberhaupt. Luſt mehr zu ſpielen haben, das Tempo, dem Concertiſten zum Trotz, uͤberjagen wollten. Wird man aber gewahr, daß das Zeitmaaß entwe- der geſchwinder oder langſamer ſeyn ſoll, und eine Aenderung noͤthig iſt: ſo muß ſolches nicht mit einer Heftigkeit, und auf einmal, ſondern nach und nach geſchehen: weil ſonſt leicht eine Unordnung daraus entſtehen kann. 37. §. Weil die Art ein Adagio zu ſpielen erfodert, daß der Concertiſt ſich von den begleitenden Stimmen vielmehr ſchleppen laſſe, als daß er ihnen voraus gehe; und es alſo oͤfters den Schein hat, als wolle er das Stuͤck langſamer haben: ſo muͤſſen die Accompagniſten ſich nicht dadurch verfuͤhren laſſen; ſondern das Tempo feſt halten, und nicht nachgeben: es waͤre denn das der Concertiſt deswegen ein Zeichen gaͤbe. Widrigen- falls wuͤrde man zuletzt in eine Schlaͤfrigkeit verfallen. 38. §. Wenn im Allegro ein Ritornell mit Lebhaftigkeit geſpielet worden iſt; ſo muß dieſelbe Lebhaftigkeit mit dem Accompagnement, bis ans En- de des Stuͤckes, beſtaͤndig unterhalten werden. Man hat ſich gleichfalls nicht an den Concertiſten zu kehren, im Fall er denſelben Hauptſatz viel- leicht cantabel und ſchmeichelnd vortruͤge. 39. §. Wenn in einem langſamen Stuͤcke ſolche Noten, ſ. Tab. XXIII. Fig. 9. im Uniſon vorkommen; ſo kann es leicht geſchehen, daß man ſich wegen der Triller zu lange aufhaͤlt, und das Zeitmaaß verruͤcket. Um dieſes zu vermeiden, muß man eine ſolche Figur, in Gedanken, in zween gleiche Theile theilen, und unter dem Puncte ſich eine Gegenbewegung vorſtellen. 40. §. Daß die geſchwindeſten Noten in einem jeden Stuͤcke von maͤßi- gem Tempo ein wenig ungleich geſpielet werden muͤſſen, ſo daß man die anſchlagenden, oder Hauptnoten in einer Figur, naͤmlich die erſte, dritte, fuͤnfte, und ſiebente etwas laͤnger anhalte, als die durchgehen- den, naͤmlich die zweyte, vierte, ſechſte, und achte; iſt im 12. §. des XI. Hauptſtuͤcks erklaͤret worden: ich habe auch daſelbſt einige Ausnah- men von dieſer Regel beygebracht; worauf ich mich alſo hier beziehe. 41. §. Wenn K k

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Zitationshilfe: Quantz, Johann Joachim: Versuch einer Anweisung die Flöte traversiere zu spielen. Berlin, 1752, S. 257. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/quantz_versuch_1752/275>, abgerufen am 24.11.2024.