Pufendorf, Samuel von: Einleitung zur Sitten- und Staats-Lehre. Leipzig, 1691.Des andern Buchs §. 16. Allein unter Bürgern Das
Des andern Buchs §. 16. Allein unter Buͤrgern Das
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Des andern Buchs
§. 16. Allein unter Buͤrgern
und Unterthanen von einer Re-
publique gebuͤhret der hohen Obrig-
keit die Staffeln der Ehren außzu-
theilen/ welche jedoch hiebey von
rechtswegen auff jedes ſeine Trefflig-
keit/ und auff das Geſchicke/ ſo er hat
der Republique zu dienen/ ſehen ſoll.
Wenn nun ein Unterthan einmahl
zu einer Ehren-Stelle oder Wuͤrde
gelanget iſt/ ſo hat er ſo viel Recht/
dieſelbe gegen alle andere ſeine Mit-
Buͤrger zu beſchuͤtzen und zu behau-
pten/ als er hingegen verbunden iſt/
ſelbſt dabey zu beruhen/ und ſich
daran vergnuͤgen zu laſ-
ſen.
Das
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