Pufendorf, Samuel von: Einleitung zur Sitten- und Staats-Lehre. Leipzig, 1691.Des andern Buchs Das neundte Capitel/ Von den vornehmesten Eigenschafften der bürgerli- chen hohen Staats- Gewalt. §. 1. ALle Gewalt/ oder Bothmäßig- §. 2. Daher kömmet es/ daß eben schafft
Des andern Buchs Das neundte Capitel/ Von den vornehmeſten Eigenſchafften der buͤrgerli- chen hohen Staats- Gewalt. §. 1. ALle Gewalt/ oder Bothmaͤßig- §. 2. Daher koͤmmet es/ daß eben ſchafft
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Des andern Buchs
Das neundte Capitel/
Von den vornehmeſten
Eigenſchafften der buͤrgerli-
chen hohen Staats-
Gewalt.
§. 1.
ALle Gewalt/ oder Bothmaͤßig-
keit/ dadurch ein gantzes Staats-
Weſen bezaͤumet wird/ muß bey allen
und jeden Formen dieſe Eigenſchafft
behalten/ daß ſie die hoͤchſte in den-
ſelben ſey/ das iſt/ daß ſie in der Auß-
uͤbung von niemanden/ als Obern/
dependiren/ ſondern ſich in allewege
nach ihrem eigenen Gutbefinden und
Willkuͤhr aͤuſſern/ und ihre Verrich-
tungen von keinen Hoͤhern hinter-
trieben werden duͤrffen.
§. 2. Daher koͤmmet es/ daß eben
dieſe hohe Staats-Gewalt keinem
Menſchen zur Rede und Rechen-
ſchafft
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