Pufendorf, Samuel von: Einleitung zur Sitten- und Staats-Lehre. Leipzig, 1691.Des andern Buchs schaffen unter einen Hut bringen/und sie zur Erfüllung des Vergleichs nachdrücklich anhalten können. §. 9. Endlich so stellet es zwar das die
Des andern Buchs ſchaffen unter einen Hut bringen/und ſie zur Erfuͤllung des Vergleichs nachdruͤcklich anhalten koͤnnen. §. 9. Endlich ſo ſtellet es zwar das die
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Des andern Buchs
ſchaffen unter einen Hut bringen/
und ſie zur Erfuͤllung des Vergleichs
nachdruͤcklich anhalten koͤnnen.
§. 9. Endlich ſo ſtellet es zwar das
natuͤrliche Recht denen Menſchen
genugſam unter Augen/ daß es kei-
nem/ der andere unrechtmaͤßiger
Weiſe beleidiget/ vor ungenoſſen hin-
aus gehe; und dennoch iſt weder die
Scheu vor GOttes Gerichte/
noch das beiſſende Gewiſſen bey
boͤſen Leuten ſo vermoͤgend/ daß es ſie
von ihrer Leichtfertigkeit zuruͤcke hal-
ten koͤnte. Denn es muß aus
Schuld einer uͤbeln Zucht und Ge-
wohnheit bey vielen die Vernunfft
gleichſam ſtumm und taub werden;
wannenhero denn erfolget/ daß ſie
nur auff das gegenwaͤrtige fallen/ um
das zukuͤnfftige ſich aber wenig be-
kuͤm̃ern/ und von nichts mehr zu be-
wegen ſind/ als was etwan in die aͤuſ-
ſerlichen Sinnen faͤllet. Weil auch
die
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