Pufendorf, Samuel von: Einleitung zur Sitten- und Staats-Lehre. Leipzig, 1691.siebenzehendes Capitel. favorablen Dingen einer weit-läufftigern/ in verhasseten einer engern Auslegung statt geben müsse. §. 10. Man kan aber Muthmas- kön- R 2
ſiebenzehendes Capitel. favorablen Dingen einer weit-laͤufftigern/ in verhaſſeten einer engern Auslegung ſtatt geben muͤſſe. §. 10. Man kan aber Muthmaſ- koͤn- R 2
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p> <pb facs="#f0439" n="375"/> <fw place="top" type="header"> <hi rendition="#b">ſiebenzehendes Capitel.</hi> </fw><lb/> <hi rendition="#aq">favorablen</hi> <hi rendition="#fr">Dingen einer weit-<lb/> laͤufftigern/ in verhaſſeten einer<lb/> engern Auslegung ſtatt geben<lb/> muͤſſe.</hi> </p> </div><lb/> <div n="3"> <head>§. 10.</head> <p>Man kan aber Muthmaſ-<lb/> ſungen auch anderswo/ als aus de-<lb/> nen Worten hernehmen/ welche ver-<lb/> urſachen/ daß die Auslegung zu-<lb/> weilen erweitert/ bißweilen ein-<lb/> gehalten werden muͤſſe. Wiewohl<lb/> ſich eher Urſachen angeben/ welche<lb/> zu dieſen/ als zu jenen rathen. Dan-<lb/> nenhero kan z. e. ein Geſetze auch<lb/> wohl auf einen <hi rendition="#aq"><hi rendition="#i">Caſum</hi>,</hi> der in denſel-<lb/> ben ausdruͤcklich nicht enthalten iſt/<lb/><hi rendition="#aq"><hi rendition="#i">extendiret</hi></hi> werden/ wenn man nem-<lb/> lich befindet/ daß die Urſache/ ſo<lb/> ſich auf ſelbigen Fall ſchicket/ dem<lb/> Geſetz-Geber einzig und allein be-<lb/> wogen/ und er ſie in eine dermaſſen<lb/> weitlaͤufftige Betrachtung gezogen<lb/> hat/ daß auch andere gleichmaͤſſige<lb/><hi rendition="#aq"><hi rendition="#i">Casuús</hi></hi> darunter begriffen werden<lb/> <fw place="bottom" type="sig">R 2</fw><fw place="bottom" type="catch">koͤn-</fw><lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [375/0439]
ſiebenzehendes Capitel.
favorablen Dingen einer weit-
laͤufftigern/ in verhaſſeten einer
engern Auslegung ſtatt geben
muͤſſe.
§. 10. Man kan aber Muthmaſ-
ſungen auch anderswo/ als aus de-
nen Worten hernehmen/ welche ver-
urſachen/ daß die Auslegung zu-
weilen erweitert/ bißweilen ein-
gehalten werden muͤſſe. Wiewohl
ſich eher Urſachen angeben/ welche
zu dieſen/ als zu jenen rathen. Dan-
nenhero kan z. e. ein Geſetze auch
wohl auf einen Caſum, der in denſel-
ben ausdruͤcklich nicht enthalten iſt/
extendiret werden/ wenn man nem-
lich befindet/ daß die Urſache/ ſo
ſich auf ſelbigen Fall ſchicket/ dem
Geſetz-Geber einzig und allein be-
wogen/ und er ſie in eine dermaſſen
weitlaͤufftige Betrachtung gezogen
hat/ daß auch andere gleichmaͤſſige
Casuús darunter begriffen werden
koͤn-
R 2
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |