Pufendorf, Samuel von: Einleitung zur Sitten- und Staats-Lehre. Leipzig, 1691.funfzehendes Capitel. §. 7. Die Niederlage eines zu P 6
funfzehendes Capitel. §. 7. Die Niederlage eines zu P 6
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funfzehendes Capitel.
§. 7. Die Niederlage eines
vertrauten Guthes iſt/ wenn ei-
ner ſeine eigene/ oder auf gewiſſe
Maſſe ihm ſonſt nur angehende Sa-
che einen andern anvertrauet/ damit
er ihm ſolche umſonſt und ohne Ent-
geld verwahre. Wobey denn erfor-
dert wird/ daß die vertrauete Habe
ſorgfaltig aufgehoben/ und allemal
auf des Niederlegenden Begehren/
wieder ausgefolget werde; Es waͤre
denn/ daß entweder er ſelbſt/ oder an-
dere Leute uͤber der Aushaͤndigung
in Gefahr geriethen/ bey welchem
Falle, man ſie billig aufzuſchieben
hat. So darff man auch das nieder-
legte Guth/ ohne des Eigeners Wil-
len/ nicht nutzen/ zumahl wenn ſol-
ches hiedurch einiger maſſen verrin-
gert werden dürffte/ oder den Herrn
etwa dran gelegen waͤre/ daß es nie-
mand zu ſehen bekommen ſolte. Da
ſich aber ein Aufnehmer dergleichen
zu
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