Pufendorf, Samuel von: Einleitung zur Sitten- und Staats-Lehre. Leipzig, 1691.Des ersten Buchs und diese Art der Erb-Nahme/ alsdie deutlichste und allerfüglichste/ auch so vielen verwirreten Streit- Händeln an sich selbst nicht Unter- worffene zuheobachten/ dergleichen sich gewißlich genug hervor gethan haben würden/ wofern Wohlthäter und gute Freunde mit denen Bluts- Verwandten hierinne ein gleiches oder vorzügliches Recht hätten ge- niessen sollen. Da einer aber ja itzt- besagten seinen Freunden und Gut- thätern einen Vorzug gönnen wil/ so stehet es ihm gleichwohl frey/ deß- wegen bey seinen Leben eine aus- drückliche Disposition und Anstalt zu machen. §. 11. Hieraus erhellet nun/ daß sie
Des erſten Buchs und dieſe Art der Erb-Nahme/ alsdie deutlichſte und allerfuͤglichſte/ auch ſo vielen verwirreten Streit- Haͤndeln an ſich ſelbſt nicht Unter- worffene zuheobachten/ dergleichen ſich gewißlich genug hervor gethan haben wuͤrden/ wofern Wohlthäter und gute Freunde mit denen Bluts- Verwandten hierinne ein gleiches oder vorzuͤgliches Recht haͤtten ge- nieſſen ſollen. Da einer aber ja itzt- beſagten ſeinen Freunden und Gut- thaͤtern einen Vorzug goͤnnen wil/ ſo ſtehet es ihm gleichwohl frey/ deß- wegen bey ſeinen Leben eine aus- druͤckliche Diſpoſition und Anſtalt zu machen. §. 11. Hieraus erhellet nun/ daß ſie
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Des erſten Buchs
und dieſe Art der Erb-Nahme/ als
die deutlichſte und allerfuͤglichſte/
auch ſo vielen verwirreten Streit-
Haͤndeln an ſich ſelbſt nicht Unter-
worffene zuheobachten/ dergleichen
ſich gewißlich genug hervor gethan
haben wuͤrden/ wofern Wohlthäter
und gute Freunde mit denen Bluts-
Verwandten hierinne ein gleiches
oder vorzuͤgliches Recht haͤtten ge-
nieſſen ſollen. Da einer aber ja itzt-
beſagten ſeinen Freunden und Gut-
thaͤtern einen Vorzug goͤnnen wil/
ſo ſtehet es ihm gleichwohl frey/ deß-
wegen bey ſeinen Leben eine aus-
druͤckliche Diſpoſition und Anſtalt zu
machen.
§. 11. Hieraus erhellet nun/ daß
die Kinder eines jeden ſeine naͤch-
ſten Erbfolger ſeyn/ als deren Er-
naͤhr- und Aufziehung die Ratur de-
nen Eltern fleiſſig anbefiehlet/ und
vor welche die Vermuthung iſt/ daß
ſie
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