Pufendorf, Samuel von: Einleitung zur Sitten- und Staats-Lehre. Leipzig, 1691.zehendes Capitel. sen Disciplinen unterrichten lässet.Oftmals wird einen auch von Na- türlichem Rechte anbefohlen/ dem andern seine Wissenschafft mitzuthei- len/ damit man ihm hierunter einen Nutzen erweisen/ Schaden von ihm abwenden/ oder zu demselbigen keine Ursache und Anlaß geben möge. Endlich/ so kan öfters ein unter Hän- den habendes Geschäffte anderer Gestalt nicht abgethan werden/ als wenn man seine Meinung darüber eröffnet/ gleichwie bey Schliessung derer Contracte/ u. s. f. zugeschehen pfleget. §. 4. Weil es sich aber nicht alle- dung M 2
zehendes Capitel. ſen Diſciplinen unterrichten laͤſſet.Oftmals wird einen auch von Na- tuͤrlichem Rechte anbefohlen/ dem andern ſeine Wiſſenſchafft mitzuthei- len/ damit man ihm hierunter einen Nutzen erweiſen/ Schaden von ihm abwenden/ oder zu demſelbigen keine Urſache und Anlaß geben moͤge. Endlich/ ſo kan oͤfters ein unter Haͤn- den habendes Geſchaͤffte anderer Geſtalt nicht abgethan werden/ als wenn man ſeine Meinung daruͤber eroͤffnet/ gleichwie bey Schlieſſung derer Contracte/ u. ſ. f. zugeſchehen pfleget. §. 4. Weil es ſich aber nicht alle- dung M 2
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zehendes Capitel.
ſen Diſciplinen unterrichten laͤſſet.
Oftmals wird einen auch von Na-
tuͤrlichem Rechte anbefohlen/ dem
andern ſeine Wiſſenſchafft mitzuthei-
len/ damit man ihm hierunter einen
Nutzen erweiſen/ Schaden von ihm
abwenden/ oder zu demſelbigen keine
Urſache und Anlaß geben moͤge.
Endlich/ ſo kan oͤfters ein unter Haͤn-
den habendes Geſchaͤffte anderer
Geſtalt nicht abgethan werden/ als
wenn man ſeine Meinung daruͤber
eroͤffnet/ gleichwie bey Schlieſſung
derer Contracte/ u. ſ. f. zugeſchehen
pfleget.
§. 4. Weil es ſich aber nicht alle-
mal ſo fuͤget/ daß man aus einen de-
rer ietz-erwehnten Bewegniſſe einen
iedweden ſeine Gedancken darff auf
die Naſe binden; ſo iſts offenbar/ daß
man einen durch ſeine Rede ſonſt icht-
was kund zu machen nicht eben noͤ-
thig habe/ auſſer zu deſſen Vermel-
dung
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