Pufendorf, Samuel von: Einleitung zur Sitten- und Staats-Lehre. Leipzig, 1691.anderes Capitel. hen/ auch wohl einige unrechtmässi-ge Actiones entfallen; Gleich wie im Gegentheil ein Ungerechter/ wenns Glücke gut ist/ zuweiln auch noch wohl ein und anderesmal red- lich handelt; Allein der Gerechte thut allezeit redlich aus Liebe zu den Gesetzen; Unrecht hingegen niemals/ als nur aus menschlicher Schwach- heit; Wenn aber der Ungerechte zu weilen was redliches beginnet/ so ge- schiehets entweder aus Eigen-Nutz/ oder aus Furcht der dem Gesetze an- hangenden Straffe; Das Unrechte aber thut er allemal aus Leichtfer- tigkeit und Bosheit seines Gemü- thes. §. 13. Wenn aber die Gerech- oder D
anderes Capitel. hen/ auch wohl einige unrechtmaͤſſi-ge Actiones entfallen; Gleich wie im Gegentheil ein Ungerechter/ wenns Gluͤcke gut iſt/ zuweiln auch noch wohl ein und anderesmal red- lich handelt; Allein der Gerechte thut allezeit redlich aus Liebe zu den Geſetzen; Unrecht hingegen niemals/ als nur aus menſchlicher Schwach- heit; Wenn aber der Ungerechte zu weilen was redliches beginnet/ ſo ge- ſchiehets entweder aus Eigen-Nutz/ oder aus Furcht der dem Geſetze an- hangenden Straffe; Das Unrechte aber thut er allemal aus Leichtfer- tigkeit und Bosheit ſeines Gemuͤ- thes. §. 13. Wenn aber die Gerech- oder D
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anderes Capitel.
hen/ auch wohl einige unrechtmaͤſſi-
ge Actiones entfallen; Gleich wie
im Gegentheil ein Ungerechter/
wenns Gluͤcke gut iſt/ zuweiln auch
noch wohl ein und anderesmal red-
lich handelt; Allein der Gerechte
thut allezeit redlich aus Liebe zu den
Geſetzen; Unrecht hingegen niemals/
als nur aus menſchlicher Schwach-
heit; Wenn aber der Ungerechte zu
weilen was redliches beginnet/ ſo ge-
ſchiehets entweder aus Eigen-Nutz/
oder aus Furcht der dem Geſetze an-
hangenden Straffe; Das Unrechte
aber thut er allemal aus Leichtfer-
tigkeit und Bosheit ſeines Gemuͤ-
thes.
§. 13. Wenn aber die Gerech-
tigkeit nur gewiſſen Actionen
beygeleget wird/ ſo iſt ſie nichts an-
ders/ als dererſelben gebuͤbrende
Applieation auf die rechten Perſo-
nen; und heiſſet eine ſolche gerechte/
oder
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