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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 3: Von 1740 bis 1786. Göttingen, 1787.

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XI. Carl VII. u. Franz 1740-1748.
nen ließ, begnügte er sich, sein väterliches Land
zurückzubekommen, und begab sich hingegen aller
der pragmatischen Sanction zuwiderlaufenden An-
sprüche; versprach auch nicht nur die Böhmische
Wahlftimme anzuerkennen, sondern auch mit sei-
ner Stimme den Großherzog von Toscana zur
Kaiserwürde befördern zu helfen.


II.

Auf solche Art blieb zwar Maria Theresia
noch mit Preussen in Böhmen und Schlesien, mit
Frankreich in den Niederlanden, und mit Frank-
reich, Spanien und Neapel in Italien, in Krieg
verwickelt. Aber in Ansehung der Kaiserwahl
lenkten sich jetzt bald alle Umstände zum Vortheile
ihres Gemahls. Ohne diesmal große Aenderun-
gen in der Wahlcapitulation zu machen, wurde
die Wahl schon den 13. Sept. 1745. vollzogen,
und am 4. Oct. wurde Kaiser Franz gekrönet.
(Seine Gemahlinn fand sich zwar ebenfalls zu
Frankfurt ein, ward aber nicht selbst gekrönet,
weil sie eben guter Hoffnung war. Des vorigen
Kaisers Carls des VII. Gemahlinn war noch am
8. März 1742. gekrönet worden.)


III.

Einer der merkwürdigsten Umstände bey die-
ser Kaiserwahl war dieser, daß nunmehr ohne An-
stand die Böhmischen Wahlbotschafter mit
Vollmachten von Maria Theresia als Königinn in
Böhmen zugelaßen wurden. Eben damit hat al-
so nunmehr der Satz: daß auch eine Dame der
Churstimme nicht unfähig sey, seine völlige Erle-
digung erhalten.


IV.

Die beiden Gesandten von Churbrandenburg
und Churpfalz giengen zwar vor Vollziehung der

Wahl

XI. Carl VII. u. Franz 1740-1748.
nen ließ, begnuͤgte er ſich, ſein vaͤterliches Land
zuruͤckzubekommen, und begab ſich hingegen aller
der pragmatiſchen Sanction zuwiderlaufenden An-
ſpruͤche; verſprach auch nicht nur die Boͤhmiſche
Wahlftimme anzuerkennen, ſondern auch mit ſei-
ner Stimme den Großherzog von Toſcana zur
Kaiſerwuͤrde befoͤrdern zu helfen.


II.

Auf ſolche Art blieb zwar Maria Thereſia
noch mit Preuſſen in Boͤhmen und Schleſien, mit
Frankreich in den Niederlanden, und mit Frank-
reich, Spanien und Neapel in Italien, in Krieg
verwickelt. Aber in Anſehung der Kaiſerwahl
lenkten ſich jetzt bald alle Umſtaͤnde zum Vortheile
ihres Gemahls. Ohne diesmal große Aenderun-
gen in der Wahlcapitulation zu machen, wurde
die Wahl ſchon den 13. Sept. 1745. vollzogen,
und am 4. Oct. wurde Kaiſer Franz gekroͤnet.
(Seine Gemahlinn fand ſich zwar ebenfalls zu
Frankfurt ein, ward aber nicht ſelbſt gekroͤnet,
weil ſie eben guter Hoffnung war. Des vorigen
Kaiſers Carls des VII. Gemahlinn war noch am
8. Maͤrz 1742. gekroͤnet worden.)


III.

Einer der merkwuͤrdigſten Umſtaͤnde bey die-
ſer Kaiſerwahl war dieſer, daß nunmehr ohne An-
ſtand die Boͤhmiſchen Wahlbotſchafter mit
Vollmachten von Maria Thereſia als Koͤniginn in
Boͤhmen zugelaßen wurden. Eben damit hat al-
ſo nunmehr der Satz: daß auch eine Dame der
Churſtimme nicht unfaͤhig ſey, ſeine voͤllige Erle-
digung erhalten.


IV.

Die beiden Geſandten von Churbrandenburg
und Churpfalz giengen zwar vor Vollziehung der

Wahl
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[38/0072] XI. Carl VII. u. Franz 1740-1748. nen ließ, begnuͤgte er ſich, ſein vaͤterliches Land zuruͤckzubekommen, und begab ſich hingegen aller der pragmatiſchen Sanction zuwiderlaufenden An- ſpruͤche; verſprach auch nicht nur die Boͤhmiſche Wahlftimme anzuerkennen, ſondern auch mit ſei- ner Stimme den Großherzog von Toſcana zur Kaiſerwuͤrde befoͤrdern zu helfen. Auf ſolche Art blieb zwar Maria Thereſia noch mit Preuſſen in Boͤhmen und Schleſien, mit Frankreich in den Niederlanden, und mit Frank- reich, Spanien und Neapel in Italien, in Krieg verwickelt. Aber in Anſehung der Kaiſerwahl lenkten ſich jetzt bald alle Umſtaͤnde zum Vortheile ihres Gemahls. Ohne diesmal große Aenderun- gen in der Wahlcapitulation zu machen, wurde die Wahl ſchon den 13. Sept. 1745. vollzogen, und am 4. Oct. wurde Kaiſer Franz gekroͤnet. (Seine Gemahlinn fand ſich zwar ebenfalls zu Frankfurt ein, ward aber nicht ſelbſt gekroͤnet, weil ſie eben guter Hoffnung war. Des vorigen Kaiſers Carls des VII. Gemahlinn war noch am 8. Maͤrz 1742. gekroͤnet worden.) Einer der merkwuͤrdigſten Umſtaͤnde bey die- ſer Kaiſerwahl war dieſer, daß nunmehr ohne An- ſtand die Boͤhmiſchen Wahlbotſchafter mit Vollmachten von Maria Thereſia als Koͤniginn in Boͤhmen zugelaßen wurden. Eben damit hat al- ſo nunmehr der Satz: daß auch eine Dame der Churſtimme nicht unfaͤhig ſey, ſeine voͤllige Erle- digung erhalten. Die beiden Geſandten von Churbrandenburg und Churpfalz giengen zwar vor Vollziehung der Wahl

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Zitationshilfe: Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 3: Von 1740 bis 1786. Göttingen, 1787, S. 38. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung03_1787/72>, abgerufen am 24.11.2024.