Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 3: Von 1740 bis 1786. Göttingen, 1787.XI. Carl VII. u. Franz 1740-1748. XI. Einmal, gestützt auf die von so vielen Mäch- XII. Nur wegen Böhmen schien sich eine Schwie- XIII. Den Vertrag, wodurch der Churfürst Frie- rung (e) Oben Th. 2. S. 322.
XI. Carl VII. u. Franz 1740-1748. XI. Einmal, geſtuͤtzt auf die von ſo vielen Maͤch- XII. Nur wegen Boͤhmen ſchien ſich eine Schwie- XIII. Den Vertrag, wodurch der Churfuͤrſt Frie- rung (e) Oben Th. 2. S. 322.
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XI. Carl VII. u. Franz 1740-1748.
Einmal, geſtuͤtzt auf die von ſo vielen Maͤch-
ten garantirte pragmatiſche Sanction, nahm Ma-
ria Thereſia unmittelbar nach ihres Vaters Tode
von allen deſſen hinterlaßenen Staaten und Laͤn-
dern Beſitz. Sie ſchmeichelte ſich auch, daß ihr
Gemahl, der Großherzog von Toſcana, die Mehr-
heit der Stimmen bey der Kaiſerwahl davon tra-
gen wuͤrde. Auf die Stimmen von Mainz, Trier,
Sachſen, Hannover ſchien man zu Wien nicht oh-
ne Wahrſcheinlichkeit rechnen zu koͤnnen. Die
eigene Stimme von Boͤhmen dazu gerechnet, war
die Mehrheit der Stimmen da.
Nur wegen Boͤhmen ſchien ſich eine Schwie-
rigkeit in den Weg zu legen: ob auch eine Dame
eine Churſtimme bey der Kaiſerwahl fuͤhren koͤnne?
Es war wenigſtens der erſte Fall in ſeiner Art. daß
Maria Thereſia jetzt als Koͤniginn von Boͤhmen
einer Kaiſerwahl beywohnen ſollte. Um allen
Zweifeln hieruͤber zuvorzukommen, erklaͤrte ſie ſich
(1740. Nov. 21.) ihren Gemahl zum Mitregen-
ten anzunehmen, und demſelben die Fuͤhrung der
Boͤhmiſchen Stimme zu uͤbertragen. Doch eben
damit wurde die Schwierigkeit hernach noch mehr
vergroͤßert, da inzwiſchen ein unerwarteter Auf-
tritt der ganzen Sache eine andere Wendung gab.
Den Vertrag, wodurch der Churfuͤrſt Frie-
drich Wilhelm von Brandenburg der Anſpruͤche
ſeines Hauſes auf die vier Schleſiſchen Fuͤrſten-
thuͤmer Jaͤgerndorf, und Liegnitz, Brieg und
Wohlau ſich begeben hatte (e), wiederrief der in
eben dieſem Jahre (1740. May 31.) zur Regie-
rung
(e) Oben Th. 2. S. 322.
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