Rheinisches gemeinschaftliches Vicariatshofgericht zu Augs- burg fand auch keinen Beyfall. -- Also war ausser dem Chursächsischen Vicariatshofgerichte beynahe ein Stillstand im Reichsjustitzwesen.
I.
Der Tod Carls desVI. machte schon des- wegen einen Hauptabschnitt in der Teut- schen Reichsgeschichte, weil damit die Reihe der Kaiser aus dem Hause Oesterreich, die jetzt volle drey Jahrhunderte hindurch ununterbrochen geblie- ben war, nunmehr auf einmal ein Ende nahm. Man hoffte zwar anfangs zu Wien, daß Carls Tochtermann, Franz von Lothringen, nunmehri- ger Großherzog von Toscana, Kaiser werden, und also Wien doch nach wie vor der Sitz des kaiserli- chen Hofes bleiben würde. Allein diese Hoffnung schlug bald fehl, und desto mehrere Umstände schienen sich von allen Seiten her zu vereinigen, um für die Verfassung des Teutschen Reichs, wo nicht einen völligen Umsturz, doch viele wichtige Hauptveränderungen erwarten zu können. Gleich das Zwischenreich, ehe eine neue Kaiserwahl zu Stande kam, war voller Merkwürdigkeiten.
II.
Schon wegen des Reichsvicariates hatte man Ursache besorgt zu seyn, wenn man sich erinnerte, was nach Ferdinands des III. Tode zwischen den beiden Häusern Baiern und Pfalz für ein Streit darüber gewesen war (a). Bey dem letzten Zwi- schenreiche nach Josephs des I. Tode hatte dieser Streit nur darum geruhet, weil der Churfürst von Baiern damals in der Acht war, also Churpfalz das Vicariat damals ohne Widerspruch führen
konn-
(a) Oben Th. 2. S. 256.
XI. Carl VII. u. Franz 1740-1748.
Rheiniſches gemeinſchaftliches Vicariatshofgericht zu Augs- burg fand auch keinen Beyfall. — Alſo war auſſer dem Churſaͤchſiſchen Vicariatshofgerichte beynahe ein Stillſtand im Reichsjuſtitzweſen.
I.
Der Tod Carls desVI. machte ſchon des- wegen einen Hauptabſchnitt in der Teut- ſchen Reichsgeſchichte, weil damit die Reihe der Kaiſer aus dem Hauſe Oeſterreich, die jetzt volle drey Jahrhunderte hindurch ununterbrochen geblie- ben war, nunmehr auf einmal ein Ende nahm. Man hoffte zwar anfangs zu Wien, daß Carls Tochtermann, Franz von Lothringen, nunmehri- ger Großherzog von Toſcana, Kaiſer werden, und alſo Wien doch nach wie vor der Sitz des kaiſerli- chen Hofes bleiben wuͤrde. Allein dieſe Hoffnung ſchlug bald fehl, und deſto mehrere Umſtaͤnde ſchienen ſich von allen Seiten her zu vereinigen, um fuͤr die Verfaſſung des Teutſchen Reichs, wo nicht einen voͤlligen Umſturz, doch viele wichtige Hauptveraͤnderungen erwarten zu koͤnnen. Gleich das Zwiſchenreich, ehe eine neue Kaiſerwahl zu Stande kam, war voller Merkwuͤrdigkeiten.
II.
Schon wegen des Reichsvicariates hatte man Urſache beſorgt zu ſeyn, wenn man ſich erinnerte, was nach Ferdinands des III. Tode zwiſchen den beiden Haͤuſern Baiern und Pfalz fuͤr ein Streit daruͤber geweſen war (a). Bey dem letzten Zwi- ſchenreiche nach Joſephs des I. Tode hatte dieſer Streit nur darum geruhet, weil der Churfuͤrſt von Baiern damals in der Acht war, alſo Churpfalz das Vicariat damals ohne Widerſpruch fuͤhren
konn-
(a) Oben Th. 2. S. 256.
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XI. Carl VII. u. Franz 1740-1748.
Rheiniſches gemeinſchaftliches Vicariatshofgericht zu Augs-
burg fand auch keinen Beyfall. — Alſo war auſſer dem
Churſaͤchſiſchen Vicariatshofgerichte beynahe ein Stillſtand
im Reichsjuſtitzweſen.
Der Tod Carls des VI. machte ſchon des-
wegen einen Hauptabſchnitt in der Teut-
ſchen Reichsgeſchichte, weil damit die Reihe der
Kaiſer aus dem Hauſe Oeſterreich, die jetzt volle
drey Jahrhunderte hindurch ununterbrochen geblie-
ben war, nunmehr auf einmal ein Ende nahm.
Man hoffte zwar anfangs zu Wien, daß Carls
Tochtermann, Franz von Lothringen, nunmehri-
ger Großherzog von Toſcana, Kaiſer werden, und
alſo Wien doch nach wie vor der Sitz des kaiſerli-
chen Hofes bleiben wuͤrde. Allein dieſe Hoffnung
ſchlug bald fehl, und deſto mehrere Umſtaͤnde
ſchienen ſich von allen Seiten her zu vereinigen,
um fuͤr die Verfaſſung des Teutſchen Reichs, wo
nicht einen voͤlligen Umſturz, doch viele wichtige
Hauptveraͤnderungen erwarten zu koͤnnen. Gleich
das Zwiſchenreich, ehe eine neue Kaiſerwahl zu
Stande kam, war voller Merkwuͤrdigkeiten.
Schon wegen des Reichsvicariates hatte man
Urſache beſorgt zu ſeyn, wenn man ſich erinnerte,
was nach Ferdinands des III. Tode zwiſchen den
beiden Haͤuſern Baiern und Pfalz fuͤr ein Streit
daruͤber geweſen war (a). Bey dem letzten Zwi-
ſchenreiche nach Joſephs des I. Tode hatte dieſer
Streit nur darum geruhet, weil der Churfuͤrſt von
Baiern damals in der Acht war, alſo Churpfalz
das Vicariat damals ohne Widerſpruch fuͤhren
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(a) Oben Th. 2. S. 256.
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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 3: Von 1740 bis 1786. Göttingen, 1787, S. 2. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung03_1787/36>, abgerufen am 16.02.2025.
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