Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 3: Von 1740 bis 1786. Göttingen, 1787.3) Kaiserw., Kreist., Religionstheile. von dem erhabenen Beyspiele des Monarchen, denjetzt das Teutsche Reich als sein Oberhaupt vereh- ret, sich auf alle Glieder des Reichs immer weiter verbreiten werde; so würde Teutschland vielleicht selbst noch zum Beyspiele dienen können wie ein so zusammengesetzter Staatskörper des Unterschie- des der Religionen ungeachtet dennoch den Haupt- zweck seiner gemeinsamen Sicherheit und Wohl- fahrt immer vollkommener zu erreichen ganz wohl vermögend sey. IV. P. Entw. d. Staatsverf. Th. III. R
3) Kaiſerw., Kreist., Religionstheile. von dem erhabenen Beyſpiele des Monarchen, denjetzt das Teutſche Reich als ſein Oberhaupt vereh- ret, ſich auf alle Glieder des Reichs immer weiter verbreiten werde; ſo wuͤrde Teutſchland vielleicht ſelbſt noch zum Beyſpiele dienen koͤnnen wie ein ſo zuſammengeſetzter Staatskoͤrper des Unterſchie- des der Religionen ungeachtet dennoch den Haupt- zweck ſeiner gemeinſamen Sicherheit und Wohl- fahrt immer vollkommener zu erreichen ganz wohl vermoͤgend ſey. IV. P. Entw. d. Staatsverf. Th. III. R
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3) Kaiſerw., Kreist., Religionstheile.
von dem erhabenen Beyſpiele des Monarchen, den
jetzt das Teutſche Reich als ſein Oberhaupt vereh-
ret, ſich auf alle Glieder des Reichs immer weiter
verbreiten werde; ſo wuͤrde Teutſchland vielleicht
ſelbſt noch zum Beyſpiele dienen koͤnnen wie ein
ſo zuſammengeſetzter Staatskoͤrper des Unterſchie-
des der Religionen ungeachtet dennoch den Haupt-
zweck ſeiner gemeinſamen Sicherheit und Wohl-
fahrt immer vollkommener zu erreichen ganz wohl
vermoͤgend ſey.
IV.
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Zitationshilfe: | Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 3: Von 1740 bis 1786. Göttingen, 1787, S. 257. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung03_1787/291>, abgerufen am 16.08.2024. |