Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 3: Von 1740 bis 1786. Göttingen, 1787.Inhalt. nen Hoffnung gemacht. S. 194. -- XIII. Ein gelegent-lich erhobener Anstand wegen künftiger Wiedervereinigung der Brandenburgischen Fürstenthümer in Franken mit der Chur Brandenburg wurde gänzlich gehoben. S. 196. -- XIV. Ueber alles das enthielt der Teschner Friede nicht nur die Garantie von Frankreich und Rußland; -- sondern es erfolgte auch die ausbedungene Einwilligung des Teutschen Reichs; -- nur mit Vorbehalt eines jeden Dritten erweis- licher Rechte, S. 196. -- XV. wie namentlich theils schon zu Teschen, theils zu Regensburg verschiedene Reichsstände sich mit ihren Ansprüchen gemeldet hatten, -- wovon z. B. die von Salzburg und wegen Donawerth noch durch be- sondere Vergleiche gehoben sind. S. 197. -- XVI. We- gen der erledigten Reichslehne erfolgte auch die erforderliche Einwilligung der beiden höheren Reichscollegien; -- und über alles das die kaiserliche Genehmigung. S. 198. -- XVII. Der ganze Friede war nicht nur Französisch abge- fasset, sondern auch in dieser Sprache ohne beygefügte Ueber- setzung dem Reichstage vorgelegt worden. S. 199. VII. Neueste Vorfälle seit dem Teschner Frie- den. Tod der Kaiserinn Maria Theresia. Fürsten- bund 1785. Schluß des Zeitalters Friedrichs des II. S. 203-213. I. Josephs des II. Regierungsantritt und große neue Veranstaltungen in seinen Erblanden. -- Irrungen mit den vereinigten Niederlanden wegen Eröffnung der Schel- de etc. S. 203. -- II. Besorgnisse wegen einiger bey der Gelegenheit geäußerten Grundsätze; S. 204. III. IV. wie auch wegen verschiedener Unternehmungen gegen das Hoch- stift Passau und das Erzstift Salzburg; S. 204. -- V. ingleichen wegen verschiedener in Reichssachen von älteren Zeiten her von neuem hervorgesuchter kaiserlichen Vorrech- te, S. 206. -- VI. z. B. der so genannten Panisbriefe; S. 207. -- VII. ferner wegen ein und andern Betragens der Oesterreichischen Directorialgesandtschaft zu Regensburg; S. 208. -- VIII. und wegen einiger Unternehmungen ge- gen mindermächtige Nachbaren. S. 210. -- IX. Endlich dem Herzoge von Zweybrücken zugemuthete Einwilligung, Baiern gegen die Oesterreichischen Niederlande unter dem Titel
Inhalt. nen Hoffnung gemacht. S. 194. — XIII. Ein gelegent-lich erhobener Anſtand wegen kuͤnftiger Wiedervereinigung der Brandenburgiſchen Fuͤrſtenthuͤmer in Franken mit der Chur Brandenburg wurde gaͤnzlich gehoben. S. 196. — XIV. Ueber alles das enthielt der Teſchner Friede nicht nur die Garantie von Frankreich und Rußland; — ſondern es erfolgte auch die ausbedungene Einwilligung des Teutſchen Reichs; — nur mit Vorbehalt eines jeden Dritten erweis- licher Rechte, S. 196. — XV. wie namentlich theils ſchon zu Teſchen, theils zu Regensburg verſchiedene Reichsſtaͤnde ſich mit ihren Anſpruͤchen gemeldet hatten, — wovon z. B. die von Salzburg und wegen Donawerth noch durch be- ſondere Vergleiche gehoben ſind. S. 197. — XVI. We- gen der erledigten Reichslehne erfolgte auch die erforderliche Einwilligung der beiden hoͤheren Reichscollegien; — und uͤber alles das die kaiſerliche Genehmigung. S. 198. — XVII. Der ganze Friede war nicht nur Franzoͤſiſch abge- faſſet, ſondern auch in dieſer Sprache ohne beygefuͤgte Ueber- ſetzung dem Reichstage vorgelegt worden. S. 199. VII. Neueſte Vorfaͤlle ſeit dem Teſchner Frie- den. Tod der Kaiſerinn Maria Thereſia. Fuͤrſten- bund 1785. Schluß des Zeitalters Friedrichs des II. S. 203-213. I. Joſephs des II. Regierungsantritt und große neue Veranſtaltungen in ſeinen Erblanden. — Irrungen mit den vereinigten Niederlanden wegen Eroͤffnung der Schel- de ꝛc. S. 203. — II. Beſorgniſſe wegen einiger bey der Gelegenheit geaͤußerten Grundſaͤtze; S. 204. III. IV. wie auch wegen verſchiedener Unternehmungen gegen das Hoch- ſtift Paſſau und das Erzſtift Salzburg; S. 204. — V. ingleichen wegen verſchiedener in Reichsſachen von aͤlteren Zeiten her von neuem hervorgeſuchter kaiſerlichen Vorrech- te, S. 206. — VI. z. B. der ſo genannten Panisbriefe; S. 207. — VII. ferner wegen ein und andern Betragens der Oeſterreichiſchen Directorialgeſandtſchaft zu Regensburg; S. 208. — VIII. und wegen einiger Unternehmungen ge- gen mindermaͤchtige Nachbaren. S. 210. — IX. Endlich dem Herzoge von Zweybruͤcken zugemuthete Einwilligung, Baiern gegen die Oeſterreichiſchen Niederlande unter dem Titel
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lich erhobener Anſtand wegen kuͤnftiger Wiedervereinigung
der Brandenburgiſchen Fuͤrſtenthuͤmer in Franken mit der
Chur Brandenburg wurde gaͤnzlich gehoben. S. 196. —
XIV. Ueber alles das enthielt der Teſchner Friede nicht nur
die Garantie von Frankreich und Rußland; — ſondern es
erfolgte auch die ausbedungene Einwilligung des Teutſchen
Reichs; — nur mit Vorbehalt eines jeden Dritten erweis-
licher Rechte, S. 196. — XV. wie namentlich theils ſchon
zu Teſchen, theils zu Regensburg verſchiedene Reichsſtaͤnde
ſich mit ihren Anſpruͤchen gemeldet hatten, — wovon z.
B. die von Salzburg und wegen Donawerth noch durch be-
ſondere Vergleiche gehoben ſind. S. 197. — XVI. We-
gen der erledigten Reichslehne erfolgte auch die erforderliche
Einwilligung der beiden hoͤheren Reichscollegien; — und
uͤber alles das die kaiſerliche Genehmigung. S. 198. —
XVII. Der ganze Friede war nicht nur Franzoͤſiſch abge-
faſſet, ſondern auch in dieſer Sprache ohne beygefuͤgte Ueber-
ſetzung dem Reichstage vorgelegt worden. S. 199.
VII. Neueſte Vorfaͤlle ſeit dem Teſchner Frie-
den. Tod der Kaiſerinn Maria Thereſia. Fuͤrſten-
bund 1785. Schluß des Zeitalters Friedrichs des II.
S. 203-213.
I. Joſephs des II. Regierungsantritt und große neue
Veranſtaltungen in ſeinen Erblanden. — Irrungen mit
den vereinigten Niederlanden wegen Eroͤffnung der Schel-
de ꝛc. S. 203. — II. Beſorgniſſe wegen einiger bey der
Gelegenheit geaͤußerten Grundſaͤtze; S. 204. III. IV. wie
auch wegen verſchiedener Unternehmungen gegen das Hoch-
ſtift Paſſau und das Erzſtift Salzburg; S. 204. — V.
ingleichen wegen verſchiedener in Reichsſachen von aͤlteren
Zeiten her von neuem hervorgeſuchter kaiſerlichen Vorrech-
te, S. 206. — VI. z. B. der ſo genannten Panisbriefe;
S. 207. — VII. ferner wegen ein und andern Betragens
der Oeſterreichiſchen Directorialgeſandtſchaft zu Regensburg;
S. 208. — VIII. und wegen einiger Unternehmungen ge-
gen mindermaͤchtige Nachbaren. S. 210. — IX. Endlich
dem Herzoge von Zweybruͤcken zugemuthete Einwilligung,
Baiern gegen die Oeſterreichiſchen Niederlande unter dem
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