Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 3: Von 1740 bis 1786. Göttingen, 1787.XIII. Joseph II. 1764-1786. VII. Vermöge der Wahlcap. (1519.) Art. 23.
§. 3. soll der Kaiser in Schriften und Handlungen des Reichs keine andere Zunge noch Sprache ge- brauchen laßen, dann die Teutsche und Lateinische. An den Reichstag schreiben auswärtige Mächte zum Theil selbst in Lateinischer Sprache, wie Groß- britannien und Rußland, oder man erwartet, daß zugleich Teutsche oder Lateinische Uebersetzungen beygefügt werden. XIII. Joſeph II. 1764-1786. VII. Vermoͤge der Wahlcap. (1519.) Art. 23.
§. 3. ſoll der Kaiſer in Schriften und Handlungen des Reichs keine andere Zunge noch Sprache ge- brauchen laßen, dann die Teutſche und Lateiniſche. An den Reichstag ſchreiben auswaͤrtige Maͤchte zum Theil ſelbſt in Lateiniſcher Sprache, wie Groß- britannien und Rußland, oder man erwartet, daß zugleich Teutſche oder Lateiniſche Ueberſetzungen beygefuͤgt werden. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0236" n="202"/> <fw place="top" type="header"><hi rendition="#aq">XIII.</hi> Joſeph <hi rendition="#aq">II.</hi> 1764-1786.</fw><lb/> <p> <note xml:id="seg2pn_14_2" prev="#seg2pn_14_1" place="foot" n="(k)">Vermoͤge der Wahlcap. (1519.) Art. 23.<lb/> §. 3. ſoll der Kaiſer in Schriften und Handlungen<lb/> des Reichs keine andere Zunge noch Sprache ge-<lb/> brauchen laßen, dann die Teutſche und Lateiniſche.<lb/> An den Reichstag ſchreiben auswaͤrtige Maͤchte<lb/> zum Theil ſelbſt in Lateiniſcher Sprache, wie Groß-<lb/> britannien und Rußland, oder man erwartet, daß<lb/> zugleich Teutſche oder Lateiniſche Ueberſetzungen<lb/> beygefuͤgt werden.</note> </p> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <fw place="bottom" type="catch"> <hi rendition="#aq">VII.</hi> </fw><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [202/0236]
XIII. Joſeph II. 1764-1786.
(k)
VII.
(k) Vermoͤge der Wahlcap. (1519.) Art. 23.
§. 3. ſoll der Kaiſer in Schriften und Handlungen
des Reichs keine andere Zunge noch Sprache ge-
brauchen laßen, dann die Teutſche und Lateiniſche.
An den Reichstag ſchreiben auswaͤrtige Maͤchte
zum Theil ſelbſt in Lateiniſcher Sprache, wie Groß-
britannien und Rußland, oder man erwartet, daß
zugleich Teutſche oder Lateiniſche Ueberſetzungen
beygefuͤgt werden.
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