Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 3: Von 1740 bis 1786. Göttingen, 1787.5) Cathol. Kirchenverfassung. Bey allem dem verminderte zwar die Sterb-X. theilt, gekommen ist, hat kürzlich ein ungenannter Ver- fasser ziemlich vollständig beschrieben und gesamm- let, unter dem Titel: "Vorläufige Darstellung des heutigen Jesuitismus, der Rosenkreuzerey, Proselytenmacherey und Religionsvereinigung, Teutschland 1786. 8." (c) Als bey der Polnischen Theilung 1773. sechs Jesuiter-Collegien und Missionshäuser, die zur Provinz Masuren gehört hatten, unter Rus- sische Herrschaft kamen, und hernach die Auf he- bung der Jesuiten erfolgte; ernannte der bisheri- ge Provincial von Masuren für das nunmehr an Rußland gekommene Weißreussen den bisherigen Rector Stanislav Czerniewicz zu Polozk zum Vi- ceprovincial an seiner Stelle. Derselbe war 1728. Aug. 15. aus einem angesehenen Geschlechte im Großherzogthume Litthauen gebohren, zu Wilna in seinem 15. Jahre in den Orden getreten, zu Rom viele Jahre bey dem letzten Generale Lorenz Ricci theils Substitut, theils Generalprocurator der ganzen Polnischen Assistenz, und seit 1770. Rector des Collegii zu Polozk gewesen. Hier wur- de nun unter kaiserlich Russischem Schutze und vermöge einer von Pius dem VI. am 15. Aug. 1778. ertheilten Vollmacht, am 28. Jun. 1779. vom Erzbischofe zu Mohilow die Erlaubniß er- M 4
5) Cathol. Kirchenverfaſſung. Bey allem dem verminderte zwar die Sterb-X. theilt, gekommen iſt, hat kuͤrzlich ein ungenannter Ver- faſſer ziemlich vollſtaͤndig beſchrieben und geſamm- let, unter dem Titel: ”Vorlaͤufige Darſtellung des heutigen Jeſuitismus, der Roſenkreuzerey, Proſelytenmacherey und Religionsvereinigung, Teutſchland 1786. 8.” (c) Als bey der Polniſchen Theilung 1773. ſechs Jeſuiter-Collegien und Miſſionshaͤuſer, die zur Provinz Maſuren gehoͤrt hatten, unter Ruſ- ſiſche Herrſchaft kamen, und hernach die Auf he- bung der Jeſuiten erfolgte; ernannte der bisheri- ge Provincial von Maſuren fuͤr das nunmehr an Rußland gekommene Weißreuſſen den bisherigen Rector Stanislav Czerniewicz zu Polozk zum Vi- ceprovincial an ſeiner Stelle. Derſelbe war 1728. Aug. 15. aus einem angeſehenen Geſchlechte im Großherzogthume Litthauen gebohren, zu Wilna in ſeinem 15. Jahre in den Orden getreten, zu Rom viele Jahre bey dem letzten Generale Lorenz Ricci theils Subſtitut, theils Generalprocurator der ganzen Polniſchen Aſſiſtenz, und ſeit 1770. Rector des Collegii zu Polozk geweſen. Hier wur- de nun unter kaiſerlich Ruſſiſchem Schutze und vermoͤge einer von Pius dem VI. am 15. Aug. 1778. ertheilten Vollmacht, am 28. Jun. 1779. vom Erzbiſchofe zu Mohilow die Erlaubniß er- M 4
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5) Cathol. Kirchenverfaſſung.
Bey allem dem verminderte zwar die Sterb-
lichkeit alle Jahre die Zahl der Exjeſuiten, deren
voͤlliges Ende dann doch endlich abzuſehen ſeyn
wuͤrde. Allein — ſeit 1779. zeigt ſich doch noch
eine Art von Unſterblichkeit der Geſellſchaft, da
Catharina in dem ihr zugefallenen Theile von Po-
len nicht nur ihrer Trennung ſich widerſetzt, ſon-
dern endlich ſelbſt veranſtaltet hat, daß hier auch
mit Novizen, und unter der Befehlshabung eines
mit der vollkommenen Macht eines Generals von
neuem erwehlten Generalvicarien, der Orden fuͤr
die Zukunft fortgefuͤhrt werden kann (c).
X.
(b)
theilt,
(c) Als bey der Polniſchen Theilung 1773.
ſechs Jeſuiter-Collegien und Miſſionshaͤuſer, die
zur Provinz Maſuren gehoͤrt hatten, unter Ruſ-
ſiſche Herrſchaft kamen, und hernach die Auf he-
bung der Jeſuiten erfolgte; ernannte der bisheri-
ge Provincial von Maſuren fuͤr das nunmehr an
Rußland gekommene Weißreuſſen den bisherigen
Rector Stanislav Czerniewicz zu Polozk zum Vi-
ceprovincial an ſeiner Stelle. Derſelbe war 1728.
Aug. 15. aus einem angeſehenen Geſchlechte im
Großherzogthume Litthauen gebohren, zu Wilna
in ſeinem 15. Jahre in den Orden getreten, zu
Rom viele Jahre bey dem letzten Generale Lorenz
Ricci theils Subſtitut, theils Generalprocurator
der ganzen Polniſchen Aſſiſtenz, und ſeit 1770.
Rector des Collegii zu Polozk geweſen. Hier wur-
de nun unter kaiſerlich Ruſſiſchem Schutze und
vermoͤge einer von Pius dem VI. am 15. Aug.
1778. ertheilten Vollmacht, am 28. Jun. 1779.
vom Erzbiſchofe zu Mohilow die Erlaubniß er-
(b) gekommen iſt, hat kuͤrzlich ein ungenannter Ver-
faſſer ziemlich vollſtaͤndig beſchrieben und geſamm-
let, unter dem Titel: ”Vorlaͤufige Darſtellung
des heutigen Jeſuitismus, der Roſenkreuzerey,
Proſelytenmacherey und Religionsvereinigung,
Teutſchland 1786. 8.”
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