Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 3: Von 1740 bis 1786. Göttingen, 1787.XIII. Joseph II. 1764-1786. nach dem Inhalte der Wahlcapitulation forder-samst erlediget werden möchten, sondern auch zu Beförderung der Wohlfahrt und des innern Ru- hestandes des Reichs fürs künftige hierin aufs kräftigste vorgebeuget werde." Es ergiengen auch gleich damals kaiserliche Befehle an die Reichsge- richte, die rechtshängigen Religionssachen zur recht- lichen Entscheidung zu befördern. Hauptsächlich aber erklärte sich hernach Joseph der II. auf ein Vorstellungsschreiben, so das evangelische Corpus von neuem erlaßen hatte, in einem an die Princi- palcommission erlaßenen Rescripte (1769. Jan 8.) auf eine höchstpreiswürdige Art, wie Seiner Ma- jestät Absicht sey, "den sich in Religionssachen be- schwerenden Partheyen, sobald solche die Sachen gehörig anbringen und fortsetzen würden, mit Be- seitigung aller weitläuftigen Processe, vorzüglich vor allen anderen mit executivischem Verfahren Rechtshülfe angedeihen zu laßen." IV. Durch diese Erklärung aufgemuntert, faßte Con- (q) Diese Stände waren Chursachsen, Chur-
braunschweig, Hessencassel, Wetterauische Gra- fen, Stadt Regensburg und Heilbronn. Eine aus- XIII. Joſeph II. 1764-1786. nach dem Inhalte der Wahlcapitulation forder-ſamſt erlediget werden moͤchten, ſondern auch zu Befoͤrderung der Wohlfahrt und des innern Ru- heſtandes des Reichs fuͤrs kuͤnftige hierin aufs kraͤftigſte vorgebeuget werde.” Es ergiengen auch gleich damals kaiſerliche Befehle an die Reichsge- richte, die rechtshaͤngigen Religionsſachen zur recht- lichen Entſcheidung zu befoͤrdern. Hauptſaͤchlich aber erklaͤrte ſich hernach Joſeph der II. auf ein Vorſtellungsſchreiben, ſo das evangeliſche Corpus von neuem erlaßen hatte, in einem an die Princi- palcommiſſion erlaßenen Reſcripte (1769. Jan 8.) auf eine hoͤchſtpreiswuͤrdige Art, wie Seiner Ma- jeſtaͤt Abſicht ſey, ”den ſich in Religionsſachen be- ſchwerenden Partheyen, ſobald ſolche die Sachen gehoͤrig anbringen und fortſetzen wuͤrden, mit Be- ſeitigung aller weitlaͤuftigen Proceſſe, vorzuͤglich vor allen anderen mit executiviſchem Verfahren Rechtshuͤlfe angedeihen zu laßen.” IV. Durch dieſe Erklaͤrung aufgemuntert, faßte Con- (q) Dieſe Staͤnde waren Churſachſen, Chur-
braunſchweig, Heſſencaſſel, Wetterauiſche Gra- fen, Stadt Regensburg und Heilbronn. Eine aus- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0206" n="172"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#aq">XIII.</hi> Joſeph <hi rendition="#aq">II.</hi> 1764-1786.</fw><lb/> nach dem Inhalte der Wahlcapitulation forder-<lb/> ſamſt erlediget werden moͤchten, ſondern auch zu<lb/> Befoͤrderung der Wohlfahrt und des innern Ru-<lb/> heſtandes des Reichs fuͤrs kuͤnftige hierin aufs<lb/> kraͤftigſte vorgebeuget werde.” Es ergiengen auch<lb/> gleich damals kaiſerliche Befehle an die Reichsge-<lb/> richte, die rechtshaͤngigen Religionsſachen zur recht-<lb/> lichen Entſcheidung zu befoͤrdern. Hauptſaͤchlich<lb/> aber erklaͤrte ſich hernach <hi rendition="#fr">Joſeph der</hi> <hi rendition="#aq">II.</hi> auf ein<lb/> Vorſtellungsſchreiben, ſo das evangeliſche Corpus<lb/> von neuem erlaßen hatte, in einem an die Princi-<lb/> palcommiſſion erlaßenen Reſcripte (1769. Jan 8.)<lb/> auf eine hoͤchſtpreiswuͤrdige Art, wie Seiner Ma-<lb/> jeſtaͤt Abſicht ſey, ”den ſich in Religionsſachen be-<lb/> ſchwerenden Partheyen, ſobald ſolche die Sachen<lb/> gehoͤrig anbringen und fortſetzen wuͤrden, mit Be-<lb/> ſeitigung aller weitlaͤuftigen Proceſſe, vorzuͤglich<lb/> vor allen anderen mit executiviſchem Verfahren<lb/> Rechtshuͤlfe angedeihen zu laßen.”</p><lb/> <note place="left"> <hi rendition="#aq">IV.</hi> </note> <p>Durch dieſe Erklaͤrung aufgemuntert, faßte<lb/> das evangeliſche Corpus neuen Muth, um auch<lb/> ſeines Orts dazu befoͤrderlich zu ſeyn, den hoͤchſten<lb/> Reichsgerichten die Eroͤrterung der Religionsbe-<lb/> ſchwerden ſoviel moͤglich zu erleichtern, und ſelbſt<lb/> dafuͤr zu ſorgen, daß ſie auch nicht mit ungegruͤn-<lb/> deten Beſchwerden behelliget werden moͤchten. Es<lb/> beſchloß daher (1770. Apr. 11.) eine eigne <hi rendition="#fr">De-<lb/> putation ſechs evangeliſcher Staͤnde</hi> zu ernen-<lb/> nen <note xml:id="seg2pn_7_1" next="#seg2pn_7_2" place="foot" n="(q)">Dieſe Staͤnde waren Churſachſen, Chur-<lb/> braunſchweig, Heſſencaſſel, Wetterauiſche Gra-<lb/> fen, Stadt Regensburg und Heilbronn. Eine<lb/> <fw place="bottom" type="catch">aus-</fw></note> und denſelben einen Rechtsgelehrten als<lb/> <fw place="bottom" type="catch">Con-</fw><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [172/0206]
XIII. Joſeph II. 1764-1786.
nach dem Inhalte der Wahlcapitulation forder-
ſamſt erlediget werden moͤchten, ſondern auch zu
Befoͤrderung der Wohlfahrt und des innern Ru-
heſtandes des Reichs fuͤrs kuͤnftige hierin aufs
kraͤftigſte vorgebeuget werde.” Es ergiengen auch
gleich damals kaiſerliche Befehle an die Reichsge-
richte, die rechtshaͤngigen Religionsſachen zur recht-
lichen Entſcheidung zu befoͤrdern. Hauptſaͤchlich
aber erklaͤrte ſich hernach Joſeph der II. auf ein
Vorſtellungsſchreiben, ſo das evangeliſche Corpus
von neuem erlaßen hatte, in einem an die Princi-
palcommiſſion erlaßenen Reſcripte (1769. Jan 8.)
auf eine hoͤchſtpreiswuͤrdige Art, wie Seiner Ma-
jeſtaͤt Abſicht ſey, ”den ſich in Religionsſachen be-
ſchwerenden Partheyen, ſobald ſolche die Sachen
gehoͤrig anbringen und fortſetzen wuͤrden, mit Be-
ſeitigung aller weitlaͤuftigen Proceſſe, vorzuͤglich
vor allen anderen mit executiviſchem Verfahren
Rechtshuͤlfe angedeihen zu laßen.”
Durch dieſe Erklaͤrung aufgemuntert, faßte
das evangeliſche Corpus neuen Muth, um auch
ſeines Orts dazu befoͤrderlich zu ſeyn, den hoͤchſten
Reichsgerichten die Eroͤrterung der Religionsbe-
ſchwerden ſoviel moͤglich zu erleichtern, und ſelbſt
dafuͤr zu ſorgen, daß ſie auch nicht mit ungegruͤn-
deten Beſchwerden behelliget werden moͤchten. Es
beſchloß daher (1770. Apr. 11.) eine eigne De-
putation ſechs evangeliſcher Staͤnde zu ernen-
nen (q) und denſelben einen Rechtsgelehrten als
Con-
(q) Dieſe Staͤnde waren Churſachſen, Chur-
braunſchweig, Heſſencaſſel, Wetterauiſche Gra-
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