Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 3: Von 1740 bis 1786. Göttingen, 1787.5) Reichsverhandlungen 1758-1763. am 10. Febr. 1763. zum Definitiv-Friedenstra-ctate zu Paris. Während dieser Zeit ward auch zwischen Preussen und Oesterreich am 24. Nov. 1762. ein Waffenstillstand bis auf den künftigen März geschlossen. Vor dessen Ablauf kam es so- wohl zwischen Preussen und Oesterreich als zwischen Preussen und Sachsen zum Frieden zu Huberts- burg (1763. Febr. 15.), vermöge dessen in der Hauptsache wieder alles beym Dresdner Frieden blieb. Wegen der Reichsarmee hatte der König in Preussen sich erkläret, daß er einem jeden Reichs- stande, der sein Contingent von derselben zurück- rufen würde, die Neutralität zugestehen wollte. Dieses Erbieten wurde von einem Reichsstande nach dem andern angenommen und befolget, wor- über endlich am 11. Febr. 1763. selbst ein Reichs- gutachten erfolgte. So gieng diesmal das Reichs- kriegsheer ohne einen förmlichen Reichsfriedens- schluß aus einander. Nur im Hubertsburger Frie- den wurden alle und jede Reichsstände, die auf der einen oder andern Seite als Bundesgenossen gestanden hatten, mit eingeschlossen. Drey- P. Entw. d. Staatsverf. Th. III. H
5) Reichsverhandlungen 1758-1763. am 10. Febr. 1763. zum Definitiv-Friedenstra-ctate zu Paris. Waͤhrend dieſer Zeit ward auch zwiſchen Preuſſen und Oeſterreich am 24. Nov. 1762. ein Waffenſtillſtand bis auf den kuͤnftigen Maͤrz geſchloſſen. Vor deſſen Ablauf kam es ſo- wohl zwiſchen Preuſſen und Oeſterreich als zwiſchen Preuſſen und Sachſen zum Frieden zu Huberts- burg (1763. Febr. 15.), vermoͤge deſſen in der Hauptſache wieder alles beym Dresdner Frieden blieb. Wegen der Reichsarmee hatte der Koͤnig in Preuſſen ſich erklaͤret, daß er einem jeden Reichs- ſtande, der ſein Contingent von derſelben zuruͤck- rufen wuͤrde, die Neutralitaͤt zugeſtehen wollte. Dieſes Erbieten wurde von einem Reichsſtande nach dem andern angenommen und befolget, wor- uͤber endlich am 11. Febr. 1763. ſelbſt ein Reichs- gutachten erfolgte. So gieng diesmal das Reichs- kriegsheer ohne einen foͤrmlichen Reichsfriedens- ſchluß aus einander. Nur im Hubertsburger Frie- den wurden alle und jede Reichsſtaͤnde, die auf der einen oder andern Seite als Bundesgenoſſen geſtanden hatten, mit eingeſchloſſen. Drey- P. Entw. d. Staatsverf. Th. III. H
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5) Reichsverhandlungen 1758-1763.
am 10. Febr. 1763. zum Definitiv-Friedenstra-
ctate zu Paris. Waͤhrend dieſer Zeit ward auch
zwiſchen Preuſſen und Oeſterreich am 24. Nov.
1762. ein Waffenſtillſtand bis auf den kuͤnftigen
Maͤrz geſchloſſen. Vor deſſen Ablauf kam es ſo-
wohl zwiſchen Preuſſen und Oeſterreich als zwiſchen
Preuſſen und Sachſen zum Frieden zu Huberts-
burg (1763. Febr. 15.), vermoͤge deſſen in der
Hauptſache wieder alles beym Dresdner Frieden
blieb. Wegen der Reichsarmee hatte der Koͤnig
in Preuſſen ſich erklaͤret, daß er einem jeden Reichs-
ſtande, der ſein Contingent von derſelben zuruͤck-
rufen wuͤrde, die Neutralitaͤt zugeſtehen wollte.
Dieſes Erbieten wurde von einem Reichsſtande
nach dem andern angenommen und befolget, wor-
uͤber endlich am 11. Febr. 1763. ſelbſt ein Reichs-
gutachten erfolgte. So gieng diesmal das Reichs-
kriegsheer ohne einen foͤrmlichen Reichsfriedens-
ſchluß aus einander. Nur im Hubertsburger Frie-
den wurden alle und jede Reichsſtaͤnde, die auf
der einen oder andern Seite als Bundesgenoſſen
geſtanden hatten, mit eingeſchloſſen.
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